Allgemeiner Entwicklungsstand
Vorwärts geht’s – Sommerwetter beschleunigt die Rebenentwicklung zum Monatswechsel April / Mai nun richtig. In kurzer Zeit sind die Rebberge grün geworden, abgesehen von späteren Lagen im Bodenseeraum. Aber auch diese werden rasch nachziehen. Die schönen Tage sollen bis zum Wochenende anhalten, mit Temperaturen bis Ende 20° C und Nachttemperaturen im zweistelligen Bereich. Gespalten ist das Beratungsgebiet bei der Wasserversorgung. Während die Südwestecke zwischen Freiburg und Basel für den April mit 70 – 80 mm im langjährigen Mittel liegt, verzeichnet der Bodenseeraum schon ab dem Klettgau nach Osten den dritten Monat mit weit unterdurchschnittlichen Niederschlägen, ca. ein Drittel des normalen. Entsprechend unterschiedlich stehen die Begrünungen: saftig – wüchsig im Westen, schütter und sichtbar niedriger, trocken geprägt im Osten. Den Reben als Dauerkultur ist noch nichts anzumerken. Die Kultur lebt von den überdurchschnittlichen Niederschlägen vom Januar, in Spatentiefe ist der Boden nach wie vor feucht. Ab Sonntag soll es einen Wetterwechsel geben, relativ kühler mit Durchzug von Regen, danach ist bisher in die kommende Woche kein weiterer wesentlicher Niederschlag in der Vorhersage.
Zu den tierischen Schädlingen
Die Flugkontrolle der Traubenwickler ist weiter zu verfolgen. Die Kontrollfallen sind im gewohnten Rhythmus montags – mittwochs – freitags abzulesen. Die Übersicht der Fallenfänge findet sich unter Vitimeteo Monitoring. Achten Sie weiterhin auf ihre gefährdeten Lagen für Wildverbiss. Es gelten die Empfehlungen der vorausgegangenen Infos. Aktuell bestehen keine weiteren Auffälligkeiten.
Zu den Pilzkrankheiten
Letzte Woche brachte besonders für das westliche Beratungsgebiet eine Überraschung mit Regen, welche trotz aller Technik und Prognose nirgends standen. Diese brachten eine markante Primärinfektion der Peronospora, welche besonders in den weiter entwickelten Lagen abgefangen wurde. Auf das Wochenende laufen alle bisher nach VitiMeteo – Prognose berechneten Primärinfektionen auf. Pünktlich dazu ist auf Sonntag Regen gemeldet, weitere Bodeninfektionen der Peronospora sind je nach Niederschlag möglich. Das bis dahin grossflächig erreichte Entwicklungsstadium um das Fünf- bis Sechsblattstadium ist jedoch bei Oidium der Zeitraum der beginnenden Entwicklung in die Laubwand, ein Stadium, welches bisher immer konsequent abgedeckt wurde. Daher steht auf das Wochenende, Freitag und Samstag eine wichtige Pflanzenschutzmassnahme an. Ein Ziehen über den 1. Maifeiertag hat den Vorteil, möglichst ein Maximum an Zuwachs noch mit zu erfassen. Zum Einsatz kommen: gegen Odium Netzschwefel mit 3,6 kg / ha. Beim üblichen Zusatz eines Peronosporamittels ein Kontaktmittel wie Folpan 80 WDG mit 0,6 kg / ha, als flüssige 500 SC Formulierung mit 0,8 l / ha oder Delan WG mit 0,3 kg / ha. Anderweitige Zusätze sind auch auf Grund der der weiteren Wettervorhersage nicht erforderlich.
Weinbauliche Hinweise
Die nun rasch wachsenden Reben führen zu Ausbrecharbeiten bei den Bodentrieben, am Kopf und bei Doppeltrieben. Aktuell bewegen wir uns im idealen Zeitfenster für die Stickstoffdüngung. Empfohlen werden im Regelfall 30 – 50 kg / ha, was max. 2,2 kg / ar Schwefelsaures Ammoniak, bzw. Stickstoffmagnesia oder max. 1,8 kg / ar KAS bedeuten. Idealerweise wird die Magnesiumdüngung mit Stickstoff kombiniert, da Magnesium ebenfalls sehr mobil ist. Eine intensivere Bodenbearbeitung z.B. zur Saatbeetbereitung kann gut mit 15 - 20 kg / ha Stickstoff aus Mineralisierung eingerechnet werden. Die berühmte „Handvoll zur Rebe“ in Junganlagen macht wenig Sinn. In den allermeisten Fällen wird das Gegenteil erreicht: durch Verätzung der Wurzeln treten Wachstumsstörungen auf. Gut entwickelte Einsaaten sind bevorzugt zu walzen. Für Mulcharbeiten wird das bestens bewährte alternierende Mulchen empfohlen, da dies einen sehr positiven Effekt auf den Erhalt der Insektenpopulationen hat. Im Bodenseeraum stehen durch die Trockenheit oft nur spärliche, inzwischen zunehmend verblühte Begrünungen. Diese sind nicht um jeden Preis zu mulchen, da hier der Massenaufbau abgeschlossen und damit der Wasserverbrauch gering ist. Bei einer Einsaat von Junganlagen ist die Saatbreite so zu wählen, dass keine Beschattung oder Bedeckung der Jungreben oder des Pflanzstreifens möglich ist. Einjährige, wenig wasserzehrende und gut walzbare Einsaaten wie Phacelia und Buchweizen sind vorzuziehen.
Sonstige Hinweise
Die Frist vom 15. Mai für den Eingabeschluss beim Gemeinsamen Antrag rückt näher.
Förderungen
Beachten Sie bei der Umstrukturierung von Rebflächen, dass bei Pflanzschlägen aus mehreren Grundstücken jedes Flurstück einzeln berechnet und korrigiert werden muss. Eine Rückrechnung auf das einzelne Flurstück ist unumgänglich. Eine Überbeantragung der in der Umstrukturierung beantragten Fläche ab 30 % führt zu Sanktionen und damit zum unnötigen Verlust von Fördergeldern. Nach der Pflanzung sollte die Pfropfrebenrechnung umgehend beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht werden, um eine zügige Weiterbearbeitung in der Verwaltung zu unterstützen.
Förderung Umstrukturierung (UuU) – Tröpfchenbewässerung und Brachestatus von unbestockter Rebfläche:
Bitte beachten Sie, dass es ab 2025 bei der Beantragung der Tröpfchenbewässerung erforderlich ist, die Anlage Wasserbezug auszufüllen und in FIONA hochzuladen. Die Anlage kann aus FIONA heraus ausgedruckt werden. Es besteht eine 5-jährige Zweckbindungsfrist ab dem Zeitpunkt der Installation für die Tröpfchenbewässerung.
Es wurden vermehrt Flächen im Rahmen der unverbindlichen Anzeige zur Rodung (landläufig als Brachemeldung bezeichnet) gemeldet. Flurstücke, die im Gemeinsamen Antrag (GA) als unbestockte Rebflächen beantragt werden, gelten förderrechtlich als Brachen und unterliegen somit dem Begrünungsgebot sowie dem Verbot des Mähens und des Zerkleinerns des Aufwuchses in der Zeit vom 1.4. – 15.8.. Dies ist eine Folge des Ackerstatuses von unbestockter Rebfläche.
Im GA gemeldete unbestockte Rebflächen dürfen demnach im Laufe des Sommers nur ausserhalb des genannten Zeitfensters gemulcht, gemäht oder eingesät werden. Achtung! Eine Einsaat darf nie nur aus Gras oder einer Reinsaat von Futterpflanzen bestehen, ansonsten liegt zudem ein Verstoss gegen GLÖZ 6 vor. Eine Nichtbeachtung bewirkt eine Sanktion auf die Agrarzahlungen wegen Verstosses gegen die Konditionalitäten.
Das nächste Weinbauinfo erfolgt, sofern nicht anderst erforderlich, am 08.05.2025.