Frauen schaffen ZukunftDas Programm "Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum" hilft Ihnen dabei |
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Ziel und Förderung der Innovativen
Projekte
Voraussetzungen
Fördermittel werden gewährt
für
Ziel und Förderung der Innovativen Projekte
Die Lebens-, Arbeits- und Einkommenssituation der Frauen sollen positiv verändert wird. Durch die Förderung von
Frauenprojekten sollen mehr Frauen als bisher am Gründungsgeschehen beteiligt werden, auch dann, wenn sie ihre Selbstständigkeit
im Zuerwerb starten und langsam als Vollexistenz ausbauen.
Gefördert werden:
- Die Gründung von Kleinstunternehmen und wirtschaftlichen Vereinigungen von Frauen im ländlichen Raum
- Qualifizierungen in den Bereichen Einkommeskombinationen und -alternativen
- Wiedereinstieg von in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Frauen in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf
Voraussetzungen
Die Projekte müssen beispielgebend (Vorbildfunktion für andere Frauen) in der Region (Landkreisebene) sein und mittel- bis
langfristig die Arbeits- und Einkommenssituation der Frauen nachhaltig verbessern. Eine IMF-Förderung (Modellförderung) scheidet
aus, wenn Kleinstunternehmerinnen aus anderen Landesprogrammen, wie z. B. das einzelbetriebliche Investitionsförderungsprogramm oder
das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gefördert werden können. Dies gilt z. B. für klassische Einkommensalternativen
wie Vesperstuben, Ferienunterkünfte, Hofläden, Einrichtungen zur Grundversorgung.
Bewertet werden die eingereichten Projekte auch danach, welchen Beitrag sie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.
Eine Förderung von wirtschaftlichen Vereinigungen (z.B. Belegungshotline für Ferienunterkünfte) soll in erster Linie der
Verbesserung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmerinnen dienen. Grundsätzlich können sich auch natürliche und
juristische Personen zusammenschließen und als Vereinigung gefördert werden, wenn durch die Vernetzung die Situation
der Frauen positiv verändert wird.
Fördermittel werden gewährt für
die Gründung von Kleinstunternehmen: Bis zu 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 80.000 Euro Zuschuss. Erweiterungen
bestehender Unternehmen oder Standortverlagerungen werden nicht gefördert.
Die Gründung von wirtschaftlichen Vereinigungen / Netzwerkorganisationen: Degressiv gestaltete Personalkostenzuschüsse (maximal
50% im 1. und 2. Jahr, im 3. Jahr 25% und im 4. Jahr nach Gründung 15%.). Die Vereinigung muss bei Antragstellung nachweisen, dass
eine Weiterarbeit nach dem Auslaufen der Förderung gewährleistet ist.
Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen im Bereich Einkommenskombinationen und –alternativen für klar abgegrenzte
Zielgruppen: Gewährt werden Zuschüsse zur Verringerung der Teilnehmerinnengebühren.
Förderanträge können einzelne Frauen (z.B. Existenzgründerinnen), Kooperationen von Frauen, neu gegründete Netzwerkorganisationen und Träger von Qualifizierungsmaßnahmen stellen.