Nach der Reform der EU-Weinmarktordnung am 01. August 2000 galt für Tafeltrauben nicht mehr das Weinrecht. Sie dürfen deshalb wie anderes Obst angebaut werden. Geschieht dies außerhalb von Weinbergsflächen und ohne Pflanzrecht, dürfen nur Tafeltraubensorten angepflanzt werden und keine Keltertraubensorten. 2003 wurde in Opfingen eine Tafeltraubenanlage angelegt mit verschiedenen Erziehungssystemen (V-System, Drahtrahmen, Pergola). 39 Sorten werden momentan getestet.