076121875932
uwe.armbruster@lkbh.de
Die Pennsylvania State Schüttelbox kann beim Landwirtschaftsamt kostenfrei ausgeliehen werden. Mit ihr kann analysiert werden, ob
der Futtermischwagen richtig beladen wird. Sie liefert Informationen über die Futterverteilung am Futtertisch was wiederum
Rückschlüsse auf die korrekte Verwendung des Mischwagens schließen lässt. Ein optimales Ergebnis ist eine
gleichmäßige Verteilung der TMR über den gesamten Futtertisch.
An alle schweinehaltende Betriebe
Mit dem neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kommt die Kennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt. Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind nun aufgefordert die Haltung, zur Zuteilung der Haltungsstufe der zuständigen Behörde, dem LKL zu melden https://lkl.lgl-bw.de/index.html.
Daraufhin erhalten Sie eine Kennnummer. Dies gilt auch für Kleinstbestände (ab dem 1. Mastschwein) sobald das Schwein über einen Metzger geschlachtet wird und über die Direktvermakrtung, den Hofladen oder die Vesperstube an den Endkunden averkauft wird.
Die Kennnummer des LKL muss ab dem 01.08.25 bei der Schlachtung vorliegen.
Weitere Infos: https://lkl.lgl-bw.de/Tierhaltungskennzeichnung/FAQ-zur-Mitteilung-der-Haltungsformen/
Wer keine Kennnummer beantragt wird automatisch in eine Haltungsform eingeteilt.