Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis bietet unter folgendem Link eine Veranstaltung zum AppNachweis der Kennarten an.
21.04.2026 19:00-21:00 Uhr
29.04.2026 19:00-21:00 Uhr
Microsoft Teams-Besprechung Teilnehmen:
https://teams.microsoft.com/meet/3830426059755767p-bvvz8xJsZLNd86HQhi
Besprechungs-ID: 383 042 605 975 576
Passcode: f5nz6wh2
Nachweise zur ÖR 5 - Fakt 2 B3.2
Dieses Jahr sind alle Antragsteller der ÖR5 (Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von einzelnen Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten) und Fakt 2 B3.2 "verpflichtet", den Nachweis der Kennarten über die App profil(bw) zu erbringen. Diese finden Sie im Google Playstore oder im Apple Store.
Bei Fragen und gewünschter Hilfe bei Bedienung der App nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Das Wichtigste hierbei ist:
Einmal zu Beginn am Hof, bzw. mit Internetzugang in der App anmelden. Danach können Sie auch ohne Empfang auf der Fläche Fotos aufnehmen.
Die Anmeldung erfolgt mit den Fiona Daten: Betriebsnummer und Passwort.
Im Laufe der Saison werden ihnen Aufträge zugewiesen, die dann mit Fotos bespielt werden müssen. Die Aufträge kommen vermutlich erst im Spätsommer.
Sie können trotzdem bereits blühende Kennarten fotografieren und in der Galerie abspeichern, bitte nicht normale Handyfotos machen und diese verwenden, da in der Galerie der App Metadaten gespeichert werden, die wichtig sind.
In der Galerie können über das Menü der drei Punkte rechts oben Ordner angelegt werden.
Die Empfehlung ist, einen Ordner pro Schlag anzulegen.
In der Bildbeschreibung beispielsweise: 1. Rotklee, 1/3. --> Für erste Kennart Rotklee, Drittel 1/3.
So fällt Ihnen später die Zuordnung der Bilder leichter, wenn die Aufträge da sind.
Den Schlag ungefähr und so gut es geht in 3 Drittel aufzuteilen.
Auf jeden Fall für jeden beantragten Schlag pro Drittel mindestens 4 bzw. 6 Fotos zu machen, auch wenn auf einem Foto mehrer Kennarten zu sehen sind.
Für das Programm ist die Anzahl der Fotos entscheidend.
Rehkitzrettung
Ob Sie Silage oder Heu ernten, vor dem Ernteschnitt sind Landwirte aus Tierschutzsicht verpflichtet, Leben zu schützen und Maßnahmen zum Schutz der Rehkitze zu ergreifen.
Verschiedene Vereine bieten ihre Hilfe an und können von Landwirten meist kostenlos "gebucht" bzw. zur Hilfe angefordert werden.
Hier sind 2 bekannte Beispiele aus dem Raum Dreisamtal/Südbaden
Wildtierschutz Dreisamtal e.V.
Drohnengestützte Kitzrettung | Rehkitzrettung Südbaden
Informieren Sie sich doch gerne über das Thema und fordern Sie die Vereine zur Hilfe zum ersten Schnitt an.
076121875932
uwe.armbruster@lkbh.de
Die Pennsylvania State Schüttelbox kann beim Landwirtschaftsamt kostenfrei ausgeliehen werden. Mit ihr kann analysiert werden, ob
der Futtermischwagen richtig beladen wird. Sie liefert Informationen über die Futterverteilung am Futtertisch was wiederum
Rückschlüsse auf die korrekte Verwendung des Mischwagens schließen lässt. Ein optimales Ergebnis ist eine
gleichmäßige Verteilung der TMR über den gesamten Futtertisch.
An alle schweinehaltende Betriebe
Mit dem neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kommt die Kennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt. Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind nun aufgefordert die Haltung, zur Zuteilung der Haltungsstufe der zuständigen Behörde, dem LKL zu melden https://lkl.lgl-bw.de/index.html.
Daraufhin erhalten Sie eine Kennnummer. Dies gilt auch für Kleinstbestände (ab dem 1. Mastschwein) sobald das Schwein über einen Metzger geschlachtet wird und über die Direktvermakrtung, den Hofladen oder die Vesperstube an den Endkunden averkauft wird.
Die Kennnummer des LKL muss ab dem 01.08.25 bei der Schlachtung vorliegen.
Weitere Infos: https://lkl.lgl-bw.de/Tierhaltungskennzeichnung/FAQ-zur-Mitteilung-der-Haltungsformen/
Wer keine Kennnummer beantragt wird automatisch in eine Haltungsform eingeteilt.