Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht die unabhängige Beratung von Gartenbaubetrieben in allen technischen Fragen. Der Schwerpunkt liegt beim Gewächshausbau und allen damit zusammenhängenden Aspekten.
Gleichbedeutend mit dieser Aufgabe ist die technische und wirtschaftliche Beurteilung von Baumaßnahmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) sowie für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und anderen Förderprogrammen.
Im Einzelnen umfasst die Tätigkeit folgende Bereiche:
> Beratung und Planungshilfe bei Baumaßnahmen und technischen Investitionen
> Energieberatung, die sowohl die Effizienzsteigerung als auch die Umstellung auf regenerative Energieträger beinhaltet
> Wirtschaftlichkeitsberechnung von Investitionsmaßnahmen
> Beurteilung und Umsetzung umweltgerechter Technologien beispielsweise bei der Klimaregelung oder Bewässerung
> Darlegung von gesetzlichen Vorschriften (z. B. Baurecht, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Feuerungsverordnung)
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Strom-
und Energiesteuerentlastung für Unternehmen im Gartenbau
(PDF-Datei, 224 KB, 07.02.2017)