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Ausbildung in der Hauswirtschaft

Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin

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Ausbildungsstätten
Ausbildungsinhalt
Prüfung
Prüfungszulassung
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Informationen bei


Hauswirtschafterin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf.

Die HauswirtschafterIn als DienstleisterIn erbringt hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen in:

· Privathaushalten
· Einrichtungen für Kinder Jugendliche und Senioren
· Bildungshäuser / Tagungsstätten
· Haushalte landwirtschaftlicher Unternehmer
· Hauswirtschaftlichen Dienstleistungszentren

und vermarktet hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Produkte

Dabei stehen Menschen mit ihren Bedürfnissen - als Versorgungspersonen oder Kunden - im Vordergrund.

Selbständiges, ganzheitliches Denken und Handeln , das sich Qualität zum Ziel setzt, sind gefragt.

Die durchgängig personenbezogenen Tätigkeiten erfordern:

· Fach- und Sozialkompetenz
· Kommunikationsfähigkeit
· Sozialverantwortliches Handeln

In der Ausbildungsordnung vom 1.August 1999 wurden diese Anforderungen aufgenommen und die Ausbildung neu geregelt:

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Sie findet in anerkannten Ausbildungsstätten und in Teilzeit- oder Blockform an hauswirtschaftlichen Schulen statt.

können sein:

· Soziale Einrichtungen (z.B. Tagungsstätten Einrichtungen der Altenpflege, Jugendherbergen usw.)
· Privathaushalte
· Haushalte landwirtschaftlicher Unternehmer

Den Auszubildenden werden Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die sie befähigen ihre Aufgaben selbständig zu planen , durchzuführen und zu kontrollieren.

Dieses geschieht in verschiedenen Lernbereichen wie:

1. Berufsbildung
2. Arbeitsorganisation und wirtschaftliche Zusammenhänge
3. Betriebseinrichtungen
4. Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen:

  • Speisenzubereitung und Service
  • Reinigen und Pflegen von Räumen
  • Gestalten von Räumen und Wohnumfeld
  • Reinigen und Pflegen von Textilien
  • Vorratshaltung und Warenwirtschaft

5. Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen:

  • Personenorientierte Gesprächsführung
  • Motivation und Beschäftigung
  • Hilfe bei Alltagsverrichtungen

6. Fachaufgaben im Einsatzgebiet:

  • Produkt- und Dienstleistungsangebote
  • Kundenorientierung und Marketing
  • Kalkulation und Abrechnung von Leistungen

Die genannten Bereiche werden im betrieblichen Ausbildungsplan mit konkreten betriebsbezogenen Inhalten benannt.

Die Lerninhalte von Ausbildungsverordnung und Lehrplan werden praxisorientiert geprüft.

Zwischenprüfung: Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes.

Berufsabschlussprüfung: Sie umfasst die

Schriftliche Prüfung in:

· Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen
· Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
· Wirtschafts- und Sozialkunde

Praktische Prüfung : Bearbeiten von zwei komplexen Aufgaben in

Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen, davon eine aus dem Einsatzgebiet,
je Aufgabe ein integriertes Prüfungsgespräch.

Es können zugelassen werden:

· Auszubildende nach Beendigung dervorgeschriebenen Ausbildungszeit oder
· Personen , die mindestens das 1,5-facher der Ausbildungszei t (also 4,5 Jahre) in der Hauswirtschaft tätig waren bzw. sind. Bei einer Tätigkeit im Privathaushalt ist innerhalb der geforderten 4,5 Jahre eine mindestens 3-monatige Berufspraxis in den unterschiedlichen hauswirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen eines Großhaushaltes nachzuweisen. Der erfolgreiche Besuche einer hauswirtschaftlichen Vollzeitschule kann angerechnet werden.

Wer die Berufsabschlussprüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist staatl. geprüfter Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin und kann sich jetzt in anderen hauswirtschaftlichen Berufen weiterbilden.

· Staatlich geprüfte(r) Wirtschafterin / Wirtschafter
· Geprüfte(r) Fachhauswirtschafterin / Fachhauswirtschafter
· Staatlich geprüfte(r) und anerkannte(r) Dorfhelferin / Dorfhelfer
· Meister / Meisterin der städt. / ländl. Hauswirtschaft
· Staatlich geprüfte(r) hauswirtschaftliche(r) Betriebsleiterin / Betriebsleiter
· Landwirtschaftstechnische(r) Lehrerin / Lehrer und Beraterin / Berater
· Technische(r) Lehrerin / Lehrer hauswirtschaftlicher Fachrichtungen



Hinweis:
Ausbildungsvertrag, Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), Betrieblicher Ausbildungsplan u. a. können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden. Unter dem Bereich Ausbildung finden Sie verschiedene hauswirtschaftliche Berufsbilder.

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