Fortbildung SKN Pflanzenschutz: Flurbegehungen
2024
Themen:
Beurteilung der Grasnarbe, mit dem Fokus auf Futtergräser und unerwünschten Arten, ihre Pflege bzw. Bekämpfung nach den IP Grundsätzen.
Nächste Termine:
St. Peter: Donnerstag 25. Juli 2024 um 19 Uhr
Adresse: Platte 3, 79263 St. Peter
Link Google Map:
https://maps.app.goo.gl/mZeRRPev4gYwjA387
Oberried: Freitag 26. Juli 2024 um 19 Uhr
An der L 126 zwischen Kirchzarten und Oberried, Gegenüber Weilersbachstrasse. Parkmöglichkeiten an den Strassen.
Link Google Map:
https://maps.app.goo.gl/kiPEA5QSxjmVDpFq9
Breitnau: .......
Löffingen: ...........
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An den Fortbildungen werden folgenden Themenblöcke nach §7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) behandelt:
· Rechtsgrundlagen (Änderungen in der Zulassung von Herbizyden)
· Integrierter Pflanzenschutz (Vorbeugende und indirekte Maßnahmen ausschöpfen in Bezug auf der besuchten Wiese)
· Schadursachen und ihre Diagnose (angewendet an den Problempflanzen bzw tierische Schädlingen auf der besuchten Wiese)
· PSM-Kunde (Direkte Maßnahmen sicher anwenden)
Allgemeines
Empfehlungen LAZBW
(Herbst 2021)
Leguminosen
Weide Management
Düngeverordnung
Folgende Betriebe sind aufzeichnungspflichtig:
1. Ab 20 ha LN, wenn mind. 1 Schlag 50 kg N oder 30 kg P205 bekommt
2. Unter 20 ha LN, wenn
- aus eigener Viehhaltung mehr als 110 kg N /ha anfallen, oder
- Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände aufgenommen werden
Wenn kein Schlag 50 kg N oder 30 kg P205 bekommt, ist der Betrieb trotzdem nicht aufzeichnungspflichtig.
Folgende Unterlagen sind in der Aufzeichnungspflicht enthalten:
Sie können die DBE für Stickstoff und die DBE für Phosphor in duengung-bw.de herstellen.
Unter DIENSTE können SIe neue DBE ablegen.
Unter ÜBERSICHT finden Sie die alte DBE nach Jahr geordnet. Hier können Sie alte DBE **kopieren** Kontrollieren Sie die alten Daten. Am Schluß clicken SIe auf **Berechnen und online speichern**.Die DEB wird automatisch im aktuellen Jahr gespeichert.
Grünlandflächen, Dauergrünlandflächen und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau, mind. alle 6 Jahre je Schlag ab 1ha für Phosphat.
Ausgenommen: reine Weideflächen ohne zusätzliche N-Düngung, wenn max. 100 kg N/ha und Jahr aus Wirtschaftsdüngern
tierischer Herkunft anfallen.
Anleitung zur Entnahme von Bodenproben für die Grunduntersuchung
Ab 2023 muss jeder Betrieb mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten eine Stoffstrombilanz für das Bezugsjahr erstellen.
Stoffstrombilanzen geben einen Überblick über die Nährstoffeffizienz eines landwirtschaftlichen Betriebes. In unserem Fall
werden die Zufuhren und Abfuhren von Stickstoff und Phosphor berücksichtigt.
Dies erfolgt in Form von Düngemitteln, Futtermitteln, Pflanzenschutzmitteln, über Saatgut, den Zukauf von Tieren und aus der Luft über die Stickstoffbindung von Leguminosen. Die Abfuhr von Nährstoffen aus dem Betrieb erfolgt über den Verkauf von Tieren sowie tierischen und pflanzlichen Produkten. |
Es wird empfohlen mindestens 2 Mal pro Halbjahr diese Bewegungen aufzuzeichnen oder die Belege der Käufe (zum Beispiel Kalkammonsalpeter) und der Verkäufe (zum Beipiel Kalbfleisch) zu kopieren und zu sammeln: Zu Vermerken sind: Datum, Produkttyp und Menge.
Innerbetriebliche Bewegungen werden hier nicht berücksichtigt (Bsp, Milch zum Haushalt, Produktion und Ausbringung von eigenen
Kompost).
Der Betriebsinhaber hat spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bezugsjahres die betriebliche Stoffstrombilanz für
Stickstoff zu bewerten (Tabellarisch oder in www.duengung-bw.de).
Aktuelle Merkblätter
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung /Rechtlicher Rahme
- Sperrzeiten
Auf Grünland und bei mehrjährigem Feldfutterbau beginnt der Verbotszeitraum ab 1. November und dauert 31. Januar des Folgejahres.
In den folgenden Zonen wird der Verbotszeitraum auf Dauergrünland auf den Zeitraum vom 14. November bis 13.
Februar des Folgejahres verschoben.
Siehe aktuelle Karte: Breisgau-Hochschwarzwald/Landwirtschaft Landwirtschaftliche Informationen / Allgemeinverfügungnen
In der Zeit vom 1. September bis zum Beginn der Sperrzeit ist die Düngung mit flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Grünland und Felder mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15.05.) ist auf 80 kg Gesamtstickstoff je ha begrenzt.
Für die Aufbringung von Festmist von Huf oder Klauentieren sowie Kompost gilt die Sperrzeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar. Dieselbe Sperrzeit ist auch für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (Kalkdünger) einzuhalten.
- Abstände Gewässer
Wichtig: In Baden-Württemberg der Einsatz und die Lagerung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln
in einem Bereich von 5 m entlang von Gewässern mit wasserwirtschaftlicher Bedeutung verboten.
Karte - Amtliches Gewässernetz AWGN in FIONA auch aufschaltbar
Sonst es gilt:
Abstände in Steilflächen:
1) Zusätzliche Auflagen bei allen oben genannten hängigen Flächen auf Ackerland beachten.
- Gefrorener Boden
Kalkdünger mit <2 % P2O5-Gehalt dürfen auf gefrorene Böden aufgebracht werden,
wenn davon auszugehen ist, dass ein Abschwemmen nicht erfolgt.
Änderungen 1
Änderungen 2
Pflanzenschutz
Vorbeugende-Indirekte-Chemie
Biodiversität
Artikelserie BBZ Sommer 2023
4 Kennarten (Nach FAKT und ÖR5) in verschiedenen Wiesen- und Bewirtschaftungstypen und einige Fragen über Erhaltung/Entwicklung der Biodiversität
Bergfettwiesen und Fettweiden Teil 1
Bergfettwiesen und Fettweiden Teil 2
Magere und feucht-nasse Standorte
Sozio-ökonomischen Aspekten über Entwicklung der Biodiversität
Briemle, Eckert, Nußbaum (2004) Wiesen und Weiden
Eine Darstellung von "vom Menschen geschaffene Pflanzengemeinschaften, die durch die jahrtausendealte Nutzungsgeschichte anstelle der Wälder entstanden sind."
S.10 Glatthaferwiesen; S.22 Feuchtwiesen; S. 33 Naßwiesen; S.39 Goldhaferwiesen; S. 43 Kammgrasweiden; S.47 Mittel- und intensive
Wiesen und Weiden
Pflege / Nutzung
Briemle, Eickhoff, Wolf (1991) Mindestpflege und Mindestnutzung unterschiedlicher Grünlandtypen
Eine "praktische Anleitung über Erkennung, Nutzung und Pflege von Grünlandgesellschaften", in diesem Ausschnitt: Glatthafer-Talwiesen und Goldhafer-Bergwiesen in Baden-Württemberg.
Beschreibungen von Wiesentypen im Landkreis
Erich Oberdorfer (1952) Die Wiesen des Oberrheingebietes
Eine wissenschaftliche Darstellung der üblichen genutzten Grünlandformen im Oberrhein, mit Überlegungen über ihre
Differenzierungen:
Vegetationskarte und
Grünland-Wuchsgebiete der südbadischen Rheinebene
Die Vegetationskarte zeigt die Teilgebiete der Rheinebene, die jeweils durch das Vorherrschen bestimmter Grünlandgesellschaften ausgezeichnet sind. Diese dienen als Zeiger der Standortsqualitäten (Klima, Wasserhaushalt…) sowie der Bewirtschaftung.
S.13 Zum Wasserhaushalt der Rheinebene aus ökologischer Perspektive; S.43 Wuchsgebiete und Pflanzengesellschaften der Vegetationskarte.
Interessante Literatur
Beiträge zur Kenntnis verlorenen Wissens über Talfett- und Bergfettwiesen.