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Weinbauinfo Bodensee Nr. 4

Allgemeiner Entwicklungsstand

Für den Osterhasen war es nicht das beste Wetter über die Feiertage, er gab sich aber alle Mühe, Osternester erfreuten wieder unsere zukünftigen Winzerinnen und Winzer. In den Reben gab es nicht so viel Aktivität, seit dem kurzen Wachstumsschub Anfang letzter Woche hat sich an der Entwicklung kaum etwas geändert. Es gibt viele Lagen, in denen gerade so Zweiblattstadium erreicht ist. Drei bis Vierblatt zeigen die begünstigten Gewanne, Junganlagen oder frühere Sorten, sind aber nicht die Regel. Insgesamt ist das Entwicklungsbild sehr uneinheitlich, über die Lagen, in der Anlage und selbst am Stock. Kühle Temperaturen und ein oft hoher Bedeckungsgrad bestimmen die Wetterlage und dies soll bis zum Wochenende so bleiben - alles andere als „Rebewetter“. Ab kommender Woche ist eine freundlichere Entwicklung in der Vorhersage und damit auch die Aussicht auf weiteres Wachstum. Die Tagestemperaturen erreichen die 20° C – Marke, die Nachtemperaturen liegen um die 10° C. Von den Niederschlägen der letzten sieben Tage profitierte vor allem die Südwestecke von Basel bis Freiburg mit nun an die 50 mm. Nach Norden nehmen die Regenmengen ab, nach Osten blieb es trocken, nur wenige mm in den letzten Tagen sind im Bodenseeraum zu verzeichnen. Da bis in die übernächste Woche keine Niederschläge in der Vorhersage sind, bleibt hier Trockenheit bestimmend, während im Südwesten die Begrünungen saftig stehen. Und es hilft auch den Nachpflanzungen von Reben in den Bestandsanlagen ungemein.


Zu den tierischen Schädlingen

Die Flugkontrolle der Traubenwickler steht an. Die Kontrollfallen sind wieder im gewohnten Rhythmus montags – mittwochs – freitags abzulesen. Die Übersicht der Fallenfänge findet sich unter: www.monitoring.vitimeteo.de. Achten Sie im westlichen Beratungsgebiet nun auf ihre gefährdeten Lagen für Wildverbiss. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings ggf. Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs (z.B. Einzäunung der Rebfläche, Elektrozaun am Waldrand, Hasendraht / Rebschutzrohr) stehen. Zur Vergrämung stehen flüssige Buttersäure oder angegorenes Bio – Aminosol für getränkte Lappen zur Verfügung. Angegorenes Bio – Aminosol kann auch mit 1 l / ha zur Spritzbrühe zugesetzt werden. Weitere Möglichkeiten sind das Mittel Anti-Bissan, Trico auf Schafölbasis oder Haarmehlpellets, welche am Rand auszubringen sind. Aus der Praxis gibt es gute Meldungen zu Schafwollfetzen, welche an jedem Pfahl am Rand ausgebracht werden.

 

Zu den Pilzkrankheiten

Es herrschen nach wie vor gute Bedingungen für eine Behandlung gegen Schwarzflecken. Die angesagten Schauer bringen in den kommenden Tagen ausreichend Feuchtigkeit für die Fruchtkörper der Schwarzflecken am Holz. Zum Einsatz kommen: bevorzugt Delan WG mit 0,3 kg / ha Mittelaufwand und 3,6 kg / ha Schwefel. Betroffene Hauptsorte ist im Beratungsgebiet der Müller – Thurgau, achten Sie aber auch auf empfindliche PIWI – Sorten oder die wenigen Rieslingflächen. Eine gute Benetzung, eine richtige Düseneinstellung und windstille Sprühbedingungen sichern eine gute Belagsbildung.

Viel mehr bewegt die Gemüter die Frage nach dem Einstieg in die Peronosporabekämpfung. Im Beratungsgebiet gab es nur im westlichen Teil letzten Donnerstag Bedingungen für eine Bodeninfektion, bei grossflächig nicht vorliegenden Blattflächengrössen. Inzwischen ist die Ausgangslage eindeutiger. Durch die Feuchtigkeit liegt die Oosporenreife nun überall vor und die nächsten grösseren, intensiven Niederschläge mit 8 – 10 mm werden eine zu berücksichtigende Bodeninfektion bringen. Bisher waren die gefallenen Regen über die Feiertage nur sehr leicht   und von kurzer Dauer und wie schon erwähnt, eine stabilere Wetterlage ist in der Vorhersage. Es ist davon auszugehen, dass bis Ende kommender Woche Vier - bis Sechsblattstadium verbreitet vorliegt. Beim dem erreichten Entwicklungsstand geht Oidium in die Laubwand über und daher liegt der Schwerpunkt des ersten Pflanzenschutzes bei dieser Pilzkrankheit. Altlasten sind im Beratungsgebiet nicht vorhanden. Auf das erste Maiwochenende wird daher eine Behandlung mindestens mit Schwefel empfohlen – für diejenigen, welche einen Zusatz eines Peronosporamittels noch auslassen. Zum Einsatz kommen: gegen Odium Netzschwefel mit 3,6 kg / ha. Beim üblichen Zusatz eines Peronosporamittels ein Kontaktmittel wie Folpan 80 WDG mit 0,4 kg / ha, als flüssige 500 SC Formulierung mit 0,6 l / ha oder Delan WG mit 0,2 kg / ha. Anderweitige Zusätze sind nicht erforderlich.

 

Weinbauliche Hinweise 

In den kommenden zwei Wochen bewegen wir uns im idealen Zeitfenster für die Stickstoffdüngung, für ein Schieben auf wieder angesagte Niederschläge gibt es gute fachliche Gründe. Die Ausrichtung auf Niederschläge ist fachlich sinnvoll, um die atmosphärischen Verluste zu begrenzen. Empfohlen werden im Regelfall 30 – 50 kg / ha, was max. 2,2 kg / ar Schwefelsaures Ammoniak, bzw. Stickstoffmagnesia oder max. 1,8 kg / ar KAS bedeuten. Idealerweise wird die Magnesiumdüngung mit Stickstoff kombiniert, da Magnesium ebenfalls sehr mobil ist. Eine intensivere Bodenbearbeitung z.B. zur Saatbeetbereitung kann gut mit 15 - 20 kg / ha Stickstoff aus Mineralisierung eingerechnet werden. Die berühmte „Handvoll zur Rebe“ in Junganlagen macht wenig Sinn. In den allermeisten Fällen wird das Gegenteil erreicht: durch Verätzung der Wurzeln treten Wachstumsstörungen auf. Die im westlichen Beratungsgebiet gute Wasserversorgung lässt auch die Begrünung wachsen. Für Mulcharbeiten wird das   bestens bewährte alternierende Mulchen empfohlen, da dies einen sehr positiven Effekt auf den Erhalt der Insektenpopulationen hat. Bei einer Einsaat von Junganlagen ist die Saatbreite so zu wählen, dass keine Beschattung oder Bedeckung der Jungreben oder des Pflanzstreifens möglich ist. Einjährige, wenig wasserzehrende Einsaaten wie Phacelia und Buchweizen sind vorzuziehen.

Vergessen Sie nicht den Termin zur Spritzgerätekontrolle. Die Termine der regionalen Prüfbetriebe sind der Fachpresse zu entnehmen. 

 

Sonstige Hinweise 

Auch in der integrierten Produktion gab es Betriebe, welche die Bicarbonate als Grundstoff verwendet haben. Natriumbicarbonat / Natriumhydrogencarbonat hat in Deutschland seinen Status als Grundstoff verloren und wurde aus der Europäischen Liste der Grundstoffe gestrichen. Die Entscheidung wurde mit dem Vorliegen eines Pflanzenschutzmittels auf derselben Wirkstoffgrundlage – Produkt NatriSan – begründet. Damit ist der Einsatz von Grundstoff verboten, es besteht keine Aufbrauchsfrist. 

Förderungen

Förderung Umstrukturierung (UuU) – Tröpfchenbewässerung und Brachestatus von unbestockter Rebfläche: 

Bitte beachten Sie, dass es ab 2025 bei der Beantragung der Tröpfchenbewässerung erforderlich ist, die Anlage Wasserbezug auszufüllen und in FIONA hochzuladen. Die Anlage kann aus FIONA heraus ausgedruckt werden. Es besteht eine 5-jährige Zweckbindungsfrist ab dem Zeitpunkt der Installation für die Tröpfchenbewässerung.

Es wurden vermehrt Flächen im Rahmen der unverbindlichen Anzeige zur Rodung (landläufig als Brachemeldung bezeichnet) gemeldet. Flurstücke, die im Gemeinsamen Antrag (GA) als unbestockte Rebflächen beantragt werden, gelten förderrechtlich als Brachen und unterliegen somit dem Begrünungsgebot sowie dem Verbot des Mähens und des Zerkleinerns des Aufwuchses in der Zeit vom 1.4. – 15.8.. Dies ist eine Folge des Ackerstatuses von unbestockter Rebfläche. 

Im GA gemeldete unbestockte Rebflächen dürfen demnach im Laufe des Sommers nur ausserhalb des genannten Zeitfensters gemulcht, gemäht oder eingesät werden. Achtung! Eine Einsaat darf nie nur aus Gras oder einer Reinsaat von Futterpflanzen bestehen, ansonsten liegt zudem ein Verstoss gegen GLÖZ 6 vor. Eine Nichtbeachtung bewirkt eine Sanktion auf die Agrarzahlungen wegen Verstosses gegen die Konditionalitäten.

Neu gefördert werden Pflanzenschutzgeräte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogrammes. Die Liste der Geräte ist veröffentlicht auf der Webseite des Julius Kühn Institutes unter dem Link:

https://wissen.julius-kuehn.de/at-dokumente/pruefung-und-listung/themen/investitionssfoerderung

 

Das nächste Weinbauinfo erfolgt, sofern nicht anderst erforderlich, am 30.04.2025.