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Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 4 

Allgemeine Situation:

Das verregnete und eher kühle Wetter über die Osterzeit bremste die Rebenentwicklung merklich aus. Weiterhin zeigt sich das Wachstum recht uneinheitlich. Sowohl lagenbezogen als auch in den Anlagen selber sind große Unterschiede zu beobachten. Im Durchschnitt befinden wir uns im Markgräflerland nun im 3-Blatt Stadium. Somit befinden wir uns eine Woche vor dem langjährigen Mittel. Kommende Woche sagen die Meteorologen sonnig-warmes Wetter bis zu 20°C voraus. Niederschläge sind bisher keine gemeldet und trotzdem ist es an der Zeit, den ersten Pflanzenschutztermin zu setzen. 

Rebschutz:

Peronospora und Oidium 

Kurz gesagt: vor dem nächsten großen Regen (8l und mehr) wird die erste Behandlung gesetzt. Die Niederschläge der letzten Tage und heute sind durch das kühle Wetter sowie ihre geringe Intensität und Menge zu vernachlässigen. 

Sollte die kommende Woche wie vorhergesagt trocken bleiben, kann der Zuwachs durch das sonnige Wetter noch abgewartet werden, um dann gegen Ende der Woche die erste Behandlung zu setzen. In diesem Fall wäre Oidium der treibende Schadpilz.  

Mittelempfehlung:

Gegen Peronospora können Kontaktmittel eingesetzt werden, wie z.B. Folpan 80 WDG (0,4 kg/ha), Folpan 500 SC (0,6 l/ha), oder Delan WDG (0,2 kg/ha). In diesem Zug wird auch die Schwarzfleckenbehandlung mit abgedeckt. 

Gegen Oidium ist der Spritzbrühe Netzschwefel (3,6 kg/ha) zuzusetzen, wodurch auch Pockenmilben erfasst werden.  

Die Mittelmenge errechnet sich aus der Basismenge x 1 

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflanzenschutz finden Sie im neuen „Rebschutz 2025“

Bodenpflege und Düngung:

Der ideale Termin für die mineralische Stickstoffdüngung ist bei normalen Bodenwasserverhältnissen das 6 – 8 Blatt-Stadium. Grundsätzlich sollte die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kali, und Magnesium nur auf der Grundlage einer Bodenuntersuchung erfolgen. Bei Phosphor und Kali kann man bei gut oder sehr gut versorgten Böden (Gehaltsklasse C + E) problemlos für mehrere (3-5) Jahre auf eine Düngung verzichten. Bei Magnesium reicht eine Erhaltungsdüngung von ca. 25 kg MgO/ha oft aus. Eine sinnvolle Kombination wäre dort, wo eine Stickstoffdüngung erfolgt, Magnesium als Stickstoffmagnesia (22%N - 7% MgO) auszubringen. Ebenfalls kann in gut, oder stark wüchsigen Anlagen auf eine Stickstoffdüngung verzichtet, oder diese reduziert werden. Hierbei sollte aber immer der angestrebte Ertrag beachtet werden. Denken Sie auch daran, dass durch Bodenbearbeitung (idealerweise jede zweite Gasse) einerseits Stickstoff freigesetzt und andererseits der Wasserhaushalt geschont werden. 

 

Seit Mai 2020 gilt die überarbeitete Düngeverordnung und seit Dezember 2020 eine neue Landesverordnung. Dabei wurden zum 06.12.2022 auch die sogenannten Nitratgebiete (Rote Gebiete) neu abgegrenzt. Im Markgräflerland liegen im Nitratgebiet betroffene Rebflächen im Bereich Gallenweiler-Schmidhofen-Schlatt-Eschbach. Die Karte für diese Nitratgebiete kann über den Link aufgerufen werden. Die Vorgaben bezüglich Ermittlung und Dokumentation des Düngebedarfs und der Düngung im Weinbau unter Berücksichtigung der geänderten Düngeverordnung (DüV) vom 30. April 2020 (in Kraft seit 1. Mai 2020) und der VODüVGebiete sind in dem Leitfaden „Düngung von Ertragsreben“ (Stand 14.1.2025) eingehend erläutert und beschrieben. Beachten Sie auch die Infobroschüre „Entscheidungsbäume zur Aufzeichnungspflicht“. Auf meiner Homepage unter der Rubrik “Düngung“ Hier können sie schneller überblicken, welche Vorgaben außerhalb, bzw. innerhalb der Nitratgebiete beachtet werden müssen. 

Auf den Nenner gebracht gilt nach wie vor die Formel: „Wer weniger als die wesentlichen Nährstoffmengen von max. 50 kg/ha Stickstoff und max. 30 kg/ha P2O5 schlagbezogen ausbringt, benötigt im Weinbau keine Düngebedarfsermittlung. Umgekehrt heißt das, „Wer auf einem Schlag mehr als die wesentlichen Nährstoffmengen von 50 kg/ha Stickstoff bzw. 30 kg/ha P2O5 ausbringt, benötigt vor der Ausbringung eine Düngebedarfsermittlung. Weitere Informationen zum Thema hierzu erhalten Sie auch auf der Webseite des Weinbauinstitutes.

Frostgefahr:

In keinem der Wetterberichte sind Spätfröste zu erkennen. Sollte sich dies jedoch ändern, sollten zuvor hohe Begrünungen gemulcht oder gewalzt werden, da diese das Risiko von Frostschäden erhöhen. 

Förderungen:

Förderung Umstrukturierung (UuU) – Tröpfchenbewässerung: 

Bitte beachten Sie, dass es ab 2025 bei der Beantragung der Tröpfchenbewässerung erforderlich ist, die Anlage Wasserbezug auszufüllen und in FIONA hochzuladen. Die Anlage kann aus FIONA heraus ausgedruckt werden. Es besteht eine 5-jährige Zweckbindungsfrist ab dem Zeitpunkt der Installation für die Tröpfchenbewässerung. 

Wichtig!

Flurstücke, die im Gemeinsamen Antrag (GA) als „Unbestockte Rebflächen“ beantragt werden, gelten förderrechtlich als Brachen und unterliegen somit dem Begrünungsgebot sowie dem Verbot des Mähens und des Zerkleinerns des Aufwuchses in der Zeit vom 01.04. – 15.08. Dies ist eine Folge des Ackerstatuses von unbestockter Rebfläche. 

Im GA gemeldete unbestockte Rebflächen dürfen demnach im Laufe des Sommers nur ausserhalb des genannten Zeitfensters gemulcht, gemäht oder eingesät werden. Achtung! Eine Einsaat darf nie nur aus Gras oder einer Reinsaat von Futterpflanzen bestehen, ansonsten liegt zudem ein Verstoss gegen GLÖZ 6 vor. Eine Nichtbeachtung bewirkt eine Sanktion auf die Agrarzahlungen wegen Verstosses gegen die Konditionalitäten.

Sonstiges:

Grundstoff Natriumhydrogencarbonat:

Aufgrund der Zulassung des Mittels NATRISAN der Firma Biofa wurde der Grundstoff Natriumhydrogencarbonat von der BVL Grundstoffliste gestrichen, es gibt keine Aufbrauchfrist.

Nächster Aufruf am Mittwoch, den 30.04.                          

gez. Mattmüller