Allgemeine Situation:
Immer mehr Blattgrün füllt den Weinberg. Mittlerweile lässt sich in fast allen Lagen ein deutlich ausgebildetes Blatt finden. In Junganlagen, bei bestimmten Sorten sowie in windgeschützten Ecken lassen sich schon bis zu vier Blätter zählen. Somit ergibt sich wieder einmal zum Beginn der Saison ein recht unterschiedliches Bild. Dies liegt vor allem an dem anhaltenden, kalten Nord-Ost Wind der vergangenen Wochen. Auch der Oberboden zeigte sich bis vor kurzem schon wieder sehr ausgetrocknet. Da kamen die Niederschläge der vergangenen Tage wie gerufen. Ehrenkirchen 35mm, Heitersheim: 38mm, Zunzingen: 43mm, Liel: 35mm, Blansingen: 45mm, Fischingen: 49mm.
Auch die nun milderen Nächte werden das Wachstum vorantreiben, wodurch wir uns nach Ostern vermutlich flächendeckend im 3 Blatt Stadium befinden werden. Zeit also, die Pflanzenschutzspritze auszumotten und gegebenenfalls noch schnell den „Spritzen-TÜV“ anzumelden.
Rebschutz:
Peronospora und Oidium
Für frühe Lagen und Sorten, welche über das 3-Blatt-Stadium schon hinaus sind, sollten erste Überlegungen zum Behandlungsstart getroffen werden. Durch die keimbereitschaft der Peronospora-Wintersporen könnten erste Infektionen mit den kommenden Niederschlägen entstehen. Daher sollten solche sehr frühen Anlagen vor den nächsten Niederschlägen behandelt werden. Auch gegen Oidium zeigen viele Untersuchungen sehr gute Ergebnisse bei einem frühen Behandlungsstart.
Der große Anteil der restlichen Lagen befindet sich aber noch nicht im 3 Blatt Stadium und somit ist es für einen regulären Behandlungsstart noch zu früh. Vermutlich werden diese nach Ostern so weit sein. Mehr dazu in der nächsten Weinbauinfo.
Schwarzfleckenkrankheit:
Der Vorjahresbefall im Markgräflerland liegt allgemein auf einem geringen Niveau. Sollten Sie Anlagen mit starkem Vorjahresbefall haben (weiße Borke am Triebansatz und schiffchenförmige dunkle Nekrosen) sollten diese mit einem zugelassenen Fungizid behandelt werden. Zum Einsatz kommt z.B. Delan (0,3kg/ha) in Verbindung mit 3,6 kg Netzschwefel. Eine generelle Behandlung wird nicht empfohlen.
Mittelempfehlung:
Gegen Peronospora können Kontaktmittel eingesetzt werden, wie z.B. Folpan 80 WDG (0,4 kg/ha), Folpan 500 SC (0,6 l/ha), oder Delan WDG (0,2 kg/ha). In diesem Zug wird auch die Schwarzfleckenbehandlung mit abgedeckt.
Gegen Oidium ist der Spritzbrühe Netzschwefel (3,6 kg/ha) zuzusetzen, wodurch auch Pockenmilben erfasst werden.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflanzenschutz finden Sie im neuen „Rebschutz 2025“
Bodenpflege und Düngung:
Der ideale Termin für die mineralische Stickstoffdüngung ist bei normalen Bodenwasserverhältnissen das 6 – 8 Blatt-Stadium. Grundsätzlich sollte die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kali, und Magnesium nur auf der Grundlage einer Bodenuntersuchung erfolgen. Bei Phosphor und Kali kann man bei gut oder sehr gut versorgten Böden (Gehaltsklasse C + E) problemlos für mehrere (3-5) Jahre auf eine Düngung verzichten. Bei Magnesium reicht eine Erhaltungsdüngung von ca. 25 kg MgO/ha oft aus. Eine sinnvolle Kombination wäre dort, wo eine Stickstoffdüngung erfolgt, Magnesium als Stickstoffmagnesia (22%N - 7% MgO) auszubringen. Ebenfalls kann in gut, oder stark wüchsigen Anlagen auf eine Stickstoffdüngung verzichtet, oder diese reduziert werden. Hierbei sollte aber immer der angestrebte Ertrag beachtet werden. Denken Sie auch daran, dass durch Bodenbearbeitung (idealerweise jede zweite Gasse) einerseits Stickstoff freigesetzt und andererseits der Wasserhaushalt geschont werden.
Seit Mai 2020 gilt die überarbeitete Düngeverordnung und seit Dezember 2020 eine neue Landesverordnung. Dabei wurden zum 06.12.2022 auch die sogenannten Nitratgebiete (Rote Gebiete) neu abgegrenzt. Im Markgräflerland liegen im Nitratgebiet betroffene Rebflächen im Bereich Gallenweiler-Schmidhofen-Schlatt-Eschbach. Die Karte für diese Nitratgebiete kann über den Link aufgerufen werden. Die Vorgaben bezüglich Ermittlung und Dokumentation des Düngebedarfs und der Düngung im Weinbau unter Berücksichtigung der geänderten Düngeverordnung (DüV) vom 30. April 2020 (in Kraft seit 1. Mai 2020) und der VODüVGebiete sind in dem Leitfaden „Düngung von Ertragsreben“ (Stand 14.1.2025) eingehend erläutert und beschrieben. Beachten Sie auch die Infobroschüre „Entscheidungsbäume zur Aufzeichnungspflicht“. Auf meiner Homepage unter der Rubrik “Düngung“ Hier können sie schneller überblicken, welche Vorgaben außerhalb, bzw. innerhalb der Nitratgebiete beachtet werden müssen.
Auf den Nenner gebracht gilt nach wie vor die Formel: „Wer weniger als die wesentlichen Nährstoffmengen von max. 50 kg/ha Stickstoff und max. 30 kg/ha P2O5 schlagbezogen ausbringt, benötigt im Weinbau keine Düngebedarfsermittlung. Umgekehrt heißt das, „Wer auf einem Schlag mehr als die wesentlichen Nährstoffmengen von 50 kg/ha Stickstoff bzw. 30 kg/ha P2O5 ausbringt, benötigt vor der Ausbringung eine Düngebedarfsermittlung. Weitere Informationen zum Thema hierzu erhalten Sie auch auf der Webseite des Weinbauinstitutes.
Frostgefahr:
In keinem der Wetterberichte sind Spätfröste zu erkennen. Sollte sich dies jedoch ändern, sollten zuvor hohe Begrünungen gemulcht oder gewalzt werden, da diese das Risiko von Frostschäden erhöhen.
Förderungen:
Förderung Umstrukturierung (UuU) – Tröpfchenbewässerung:
Bitte beachten Sie, dass es ab 2025 bei der Beantragung der Tröpfchenbewässerung erforderlich ist, die Anlage Wasserbezug auszufüllen und in FIONA hochzuladen. Die Anlage kann aus FIONA heraus ausgedruckt werden. Es besteht eine 5-jährige Zweckbindungsfrist ab dem Zeitpunkt der Installation für die Tröpfchenbewässerung.
IPS-Plus:
In bestimmten Schutzgebieten (z.B. Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000- Gebiete) sind bestimmte Maßnahmen zu dokumentieren und einzuhalten. Zusammengefasst finden sich die Maßnahmen in einer Übersicht und in den Maßnahmenblättern auf der Webseite des Weinbauinstitutes.
Sonstiges:
Grundstoff Natriumhydrogencarbonat:
Aufgrund der Zulassung des Mittels NATRISAN der Firma Biofa wurde der Grundstoff Natriumhydrogencarbonat von der BVL Grundstoffliste gestrichen, es gibt keine Aufbrauchfrist.
Nächster Aufruf nach Ostern
gez. Mattmüller