Allgemeiner Entwicklungsstand
Zurückliegende warme Tage, die fast an sommerliche Temperaturen heranreichten, haben die Entwicklung stark vorangetrieben. Auffallend war in der ersten Aprilhälfte der sehr oft hohe Tag – Nachtgang von den Temperaturen. Richtig ins Laufen kam die Entwicklung nun in den zurückliegenden Nächten mit Temperaturen um und über 10° C. In den guten mittleren Lagen ist das Stadium „Ein Blatt entfaltet“ fast durchgängig erreicht. Es gibt aber auch etliche Anlagen in begünstigten Lagen, welche sich um das Dreiblattstadium bewegen und damit fast so früh wie letztes Jahr. Besonders weit sind übliche Verdächtige wie z.B. Chardonnay. Spätere Lagen und Regionen wie der Bodenseeraum stehen bei Knospenaufbruch. Im grossen Schnitt steht die Vegetation ca. eine Woche vor dem langjährigen Mittel. Sehr deutlich ist in diesem Zusammenhang auch dieses Jahr wieder der Windeinfluss zu sehen. Trockene Phasen mit zusätzlich kühlen, sehr austrocknenden Winden aus nördlichen bis östlichen Richtungen sind inzwischen eine konstante Frühjahrserscheinung. Überall, wo der Wind angreifen konnte, ging die Entwicklung verzögert voran und wir verzeichnen generell eine starke Austrocknung der oberen Bodenschicht. Zum Glück liegt kein trockener Winter hinter uns. Auf die Ostertage sind Niederschläge angesagt und hoffentlich fallen die angekündigten 20 – 30 mm in der Summe für einen weiteren guten Start in die Vegetation. Über die Feiertage werden die Temperarturen frischer mit wieder zunehmender Erwärmung in der kommenden Woche.
Zu den tierischen Schädlingen
Der Flug der Traubenwickler steht an. Die Kontrollfallen sind wieder im gewohnten Rhythmus montags – mittwochs – freitags abzulesen. Achten Sie im westlichen Beratungsgebiet nun auf ihre gefährdeten Lagen für Wildverbiss. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings ggf. Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs (z.B. Einzäunung der Rebfläche, Elektrozaun am Waldrand, Hasendraht / Rebschutzrohr) stehen. Zur Vergrämung stehen flüssige Buttersäure oder angegorenes Bio – Aminosol für getränkte Lappen zur Verfügung. Angegorenes Bio – Aminosol kann auch mit 1 l / ha zur Spritzbrühe zugesetzt werden. Weitere Möglichkeiten sind das Mittel Anti-Bissan, Trico auf Schafölbasis oder Haarmehlpellets, welche am Rand auszubringen sind. Aus der Praxis gibt es gute Meldungen zu Schafwollfetzen, welche an jedem Pfahl am Rand ausgebracht werden.
Empfehlungen zu Schadmilben gelten nur noch für den Bodenseeraum bis Ostern, dann dürfte die Entwicklung auch dort zu weit fortgeschritten sein. Es gibt immer wieder Fälle von Schadmilbenbefall in Junganlagen bis zum dritten Standjahr. Die Behandlung sollte immer bei Tagestemperaturen von über 10º C vorgenommen werden, optimal sind ab 15˚ C. Pocken- und Blattgallmilben und Eier von Spinnmilben, sofern überhaupt vorhanden, werden miterfasst. Zum Einsatz kommt die bewährte Kombination von 3 – 3,6 kg / ha Netzschwefel und einem Ölmittel wie z.B. Micula mit 8 l /ha oder Parasommer mit 4 l / ha Mittelaufwand. Bei sichtbarem Grün - eventuell frühe Sorten in frühen Lagen - sollte nur mit Schwefel gefahren werden, was immer noch eine ausreichende Wirkung hat. Der Wasseraufwand beträgt 400 - 600 l / ha im Spritzverfahren. Der Kopfbereich und die Fruchtrute sollten tropfnass sein. Die Ansiedlung von Raubmilben zur langfristigen Stabilisierung der Anlagen im Laufe der weiteren Vegetation sollte eingeplant werden, da die Nutzung von Holz aus dem Rebschnitt inzwischen vorbei ist.
Dies gilt auch für die Kontrolle von Rhombenspanner und Erdraupen. Achten Sie auf bekannte Befallslagen, ein zusätzlicher kurzer Blick in übrige Flächen ist zu empfehlen. Das Absammeln am frühen Abend bei Dunkelheit ist nach wie vor eine bewährte und effektive Methode des Integrierten Pflanzenschutzes. Man kann gegen den Rhombenspanner auch mit z.B. Mimic mit 0,2 l / ha, Spintor mit 0,04 l / ha oder alternativ mit Dipel DF mit 1,0 kg / ha eine Bekämpfung durchführen, gegen Erdraupen hat nur Mimic eine Zulassung. Dazu müssen aber die Raupen mit Spritzbrühe getroffen werden, da ansonsten eine ausreichende Wirkung nicht erzielt wird. Eine Behandlung am Tag ist wirkungslos. Bei Spintor ist auf die Einstufung als Bienen gefährliches Mittel zu achten, blühender Unterwuchs ist zu entfernen.
Zu den Pilzkrankheiten
Im westlichen Beratungsgebiet kann nun, sofern durch sichtbaren Vorjahresbefall am Holz erforderlich, eine Behandlung gegen Schwarzflecken umgesetzt werden. Die angesagten Schauer bringen in den kommenden Tagen ausreichend Feuchtigkeit für die Fruchtkörper der Schwarzflecken am Holz. Im Bodenseeraum kann, sofern weiterhin feucht – wechselhafte Witterung nach Ostern vorliegt, nach den Feiertagen eine Behandlung bei Bedarf gesetzt werden. Sollte eine trockene Wetterlage sich einstellen, ist eine Behandlung nicht notwendig. Zum Einsatz kommen: bevorzugt Delan WG mit 0,3 kg / ha Mittelaufwand und 3,6 kg / ha Schwefel. Betroffene Hauptsorte ist im Beratungsgebiet der Müller – Thurgau, achten Sie aber auch auf empfindliche PIWI – Sorten oder die wenigen Rieslingflächen. Eine gute Benetzung, eine richtige Düseneinstellung und windstille Sprühbedingungen sichern eine gute Belagsbildung.
Weinbauliche Hinweise
Die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium sollte nur auf der Basis einer Bodenuntersuchung erfolgen, wobei die Düngung des mobileren Magnesiums später mit Stickstoff erfolgen sollte. Sehr wirtschaftlich ist die Gestaltung der Düngung über Mischdünger. In Merdingen gibt es ein Rotes Gebiet nach § 13a DüVO und, was eine aktuelle Überprüfung der Lage ergab, ebenfalls auf dem Gebiet der Gemarkung Munzingen.
Für die Kultur Weinbau ist festzuhalten: sofern nicht mehr wie 80 kg / ha mineralischer Stickstoff gedüngt werden, sind die bekannten Vorgaben der DüVO anzulegen. Werden mehr die als die wesentlichen Düngemengen von Stickstoff mit 50 kg / ha jährlich oder Phosphor mit 30 kg / ha in drei Jahren gedüngt, greifen jedoch die Bedarfs – und Dokumentationspflichten mit abgesenkten Flächengrössen des Betriebes.
In den Wasserschutzgebieten ist auf die Entwicklung der Gräser zu achten. Mittel gegen Gräser sollten in der Schossungsphase eingesetzt werden. Nach wie vor liegen gute Bedingungen für den Umbruch von Begrünungen und für die Vorbereitung einer nachfolgenden Einsaat, z.B. der Wolf – Mischung, im Angebot mit oder ohne Luzerne oder weitere wie Semopur 7.4, vor. Sollten die Niederschläge wie in der Ansage fallen, liegen gute Bedingungen für ein sicheres Auflaufen vor.
Vergessen Sie nicht den Termin zur Spritzgerätekontrolle. Die Termine der regionalen Prüfbetriebe sind der Fachpresse zu entnehmen.
Sonstige Hinweise
Zum Herbizideinsatz letztmalig der jährliche Hinweis: es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss abgestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Halten Sie auch ausreichend Abstand zu ökologisch arbeitenden Betrieben. Unsachgemäße Anwendung ist Gesetzeswidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Aussendarstellung! Durch die neue Pflanzenschutz – Anwendungsverordnung ist beim Herbizideinsatz das Minimierungsgebot zu beachten, also nur, sofern keine anderen Möglichkeiten begründet bestehen.
Auch in der integrierten Produktion gab es Betriebe, welche die Bicarbonate als Grundstoff verwendet haben. Natriumbicarbonat / Natriumhydrogencarbonat hat in Deutschland seinen Status als Grundstoff verloren und wurde aus der Europäischen Liste der Grundstoffe gestrichen. Die Entscheidung wurde mit dem Vorliegen eines Pflanzenschutzmittels auf derselben Wirkstoffgrundlage – Produkt NatriSan – begründet. Damit ist der Einsatz von Grundstoff verboten, es besteht keine Aufbrauchsfrist.
Förderungen
Förderung Umstrukturierung (UuU) – Tröpfchenbewässerung und Brachestatus von unbestockter Rebfläche:
Bitte beachten Sie, dass es ab 2025 bei der Beantragung der Tröpfchenbewässerung erforderlich ist, die Anlage Wasserbezug auszufüllen und in FIONA hochzuladen. Die Anlage kann aus FIONA heraus ausgedruckt werden. Es besteht eine 5-jährige Zweckbindungsfrist ab dem Zeitpunkt der Installation für die Tröpfchenbewässerung.
Es wurden vermehrt Flächen im Rahmen der unverbindlichen Anzeige zur Rodung (landläufig als Brachemeldung bezeichnet) gemeldet. Flurstücke, die im Gemeinsamen Antrag (GA) als unbestockte Rebflächen beantragt werden, gelten förderrechtlich als Brachen und unterliegen somit dem Begrünungsgebot sowie dem Verbot des Mähens und des Zerkleinerns des Aufwuchses in der Zeit vom 1.4. – 15.8.. Dies ist eine Folge des Ackerstatuses von unbestockter Rebfläche.
Im GA gemeldete unbestockte Rebflächen dürfen demnach im Laufe des Sommers nur ausserhalb des genannten Zeitfensters gemulcht, gemäht oder eingesät werden. Achtung! Eine Einsaat darf nie nur aus Gras oder einer Reinsaat von Futterpflanzen bestehen, ansonsten liegt zudem ein Verstoss gegen GLÖZ 6 vor. Eine Nichtbeachtung bewirkt eine Sanktion auf die Agrarzahlungen wegen Verstosses gegen die Konditionalitäten.
Neu gefördert werden Pflanzenschutzgeräte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogrammes. Die Liste der Geräte ist veröffentlicht auf der Webseite des Julius Kühn Institutes unter dem Link:
https://wissen.julius-kuehn.de/at-dokumente/pruefung-und-listung/themen/investitionssfoerderung
Das nächste Weinbauinfo erfolgt, sofern nicht anderst erforderlich, am 24.04.2025.