Allgemeiner Entwicklungsstand
In Wellenbewegungen schreitet der Frühling voran. Mehrtägige Phasen mit kühlen, nachts bis an den Frostbereich heranreichenden Temperaturen, wechseln sich ab mit Phasen warmer Tage, aktuell mit Werten über 20° C. Auch der März war lange nicht so kühl wie gefühlt, die Abweichung zu 1961 – 1990 liegt bei über 2° C. Dementsprechend liegen wir nun Anfang April in der Vegetation gut eine Woche vor dem langjährigen Mittel, in vielen Lagen wird zum Wochenende Wollestadium vorliegen. Geizig war der Monat mit den Niederschlägen, nur ca. ein Drittel von den üblichen Niederschlägen ist gefallen. Noch ist die Feuchtigkeit in den Böden gut, keine Selbstverständlichkeit, wie Kollegen aus Regionen anderer deutscher Weinanbaugebiete berichten. Auf Anfang kommender Woche ist eine deutliche Abkühlung in der Vorhersage, auch wieder verbunden mit Nachtemperaturen bis an die Frostgrenze. Und ebenso sind bis Mitte April keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten.
Zu den tierischen Schädlingen
Die Saison startet mit der biotechnischen Bekämpfung der Traubenwicklerarten. Die Temperatursumme 750 für den frühesten Beginn der Ausbringung der Dispenser ist überschritten und die Ausbringung sollte vor Ostern abgeschlossen sein, da Ostern 2025 sehr spät liegt. Für den Bodenseeraum sollte die Ausbringung bis Ostern abgeschlossen sein.
Es gibt immer wieder Fälle von Schadmilbenbefall in Junganlagen bis zum dritten Standjahr. Für die Standardbehandlung mit Schwefel und Öl nach der Temperatursumme 300 ist diese im westlichen Beratungsgebiet nun überschritten, im Östlichen gegen Mitte kommender Woche erreicht. Dies ist früher wie erwartet, da der März wie schon erwähnt nicht so kühl war. Die Behandlung sollte immer bei Tagestemperaturen von über 10º C vorgenommen werden, optimal sind ab 15˚ C, was im westlichen Beratungsgebiet bis zum Wochenende vorliegt. Die angesagte Abkühlung wird die Auswanderung danach stark abbremsen. Im Bodenseeraum muss durch die Abkühlung die nächste Erwärmung abgewartet werden. Kräuselmilben benötigen zwei bis drei warme Tage, damit die Auswanderung beginnt. Pocken- und Blattgallmilben und Eier von Spinnmilben, sofern überhaupt vorhanden, werden miterfasst. Zum Einsatz kommt die bewährte Kombination von 3 – 3,6 kg / ha Netzschwefel und einem Ölmittel wie z.B. Micula mit 8 l /ha oder Parasommer mit 4 l / ha Mittelaufwand. Bei sichtbarem Grün - eventuell frühe Sorten in frühen Lagen - sollte nur mit Schwefel gefahren werden, was immer noch eine ausreichende Wirkung hat. Der Wasseraufwand beträgt 400 - 600 l / ha im Spritzverfahren. Der Kopfbereich und die Fruchtrute sollten tropfnass sein. Die Ansiedlung von Raubmilben zur langfristigen Stabilisierung der Anlagen im Laufe der weiteren Vegetation sollte eingeplant werden, da die Nutzung von Holz aus dem Rebschnitt inzwischen vorbei ist.
Sobald die Knospen umfassend anfangen zu schwellen, komm auch die Hauptzeit von Rhombenspanner und Erdraupen. Achten Sie auf bekannte Befallslagen, ein zusätzlicher kurzer Blick in übrige Flächen ist zu empfehlen. Das Absammeln am frühen Abend bei Dunkelheit ist nach wie vor eine bewährte und effektive Methode des Integrierten Pflanzenschutzes. Man kann gegen den Rhombenspanner auch mit z.B. Mimic mit 0,2 l / ha, Spintor mit 0,04 l / ha oder alternativ mit Dipel DF mit 1,0 kg / ha eine Bekämpfung durchführen, gegen Erdraupen hat nur Mimic eine Zulassung. Dazu müssen aber die Raupen mit Spritzbrühe getroffen werden, da ansonsten eine ausreichende Wirkung nicht erzielt wird. Eine Behandlung am Tag ist wirkungslos. Bei Spintor ist auf die Einstufung als Bienen gefährliches Mittel zu achten, blühender Unterwuchs ist zu entfernen.
Zu den Pilzkrankheiten
Die bisherige Witterung hielt das Bluten der Reben stark zurück. Daher besteht noch Spielraum zur Bekämpfung der ESCA. Bei Vintec, dem einzigen zur Verfügung stehenden Produkt, liegt der Zeitpunkt der Anwendung nach dem Rebschnitt bis zum Beginn des Blutens oder ggf. nach dem Bluten bis zum Austrieb. Vintec enthält als natürlichen Antagonist Trichodermapilze. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf. Schnittwunden an der einjährigen Fruchtrute müssen nicht behandelt werden. Die Anwendungsbedingungen müssen durch die natürliche Basis unbedingt eingehalten werden, dazu zählen eine Temperatur von mind. 10º C und mind. 24 Stunden keine Nachtfrostgefahr oder Regen. Die Aufwandmenge ist 200 g / ha.
Die aktuell trockene Witterung macht eine Schwarzfleckenbehandlung nicht erforderlich. Dafür wird auch noch mehr Grün benötigt, ein Wachstumsstand, welcher noch nicht vorliegt.
Weinbauliche Hinweise
Die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium sollte nur auf der Basis einer Bodenuntersuchung erfolgen, wobei die Düngung des mobileren Magnesiums später mit Stickstoff erfolgen sollte. Sehr wirtschaftlich ist die Gestaltung der Düngung über Mischdünger. Lediglich Pellets auf Hühner- oder Rindermistbasis können zum jetzigen Zeitpunkt ausgebracht werden, da diese eine längere Zersetzungsdauer haben. In Merdingen gibt es ein Rotes Gebiet nach § 13a DüVO und, was eine aktuelle Überprüfung der Lage ergab, ebenfalls auf dem Gebiet der Gemarkung Munzingen.
Für die Kultur Weinbau ist festzuhalten: sofern nicht mehr wie 80 kg / ha mineralischer Stickstoff gedüngt werden, sind die bekannten Vorgaben der DüVO anzulegen. Werden mehr die als die wesentlichen Düngemengen von Stickstoff mit 50 kg / ha jährlich oder Phosphor mit 30 kg / ha in drei Jahren gedüngt, greifen jedoch die Bedarfs – und Dokumentationspflichten mit abgesenkten Flächengrössen des Betriebes.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für folgende Betriebe die Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanzierung für Stickstoff und Phosphor:
1. Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb,
2. Betriebe mit weniger als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird. Weinbaubetriebe mit Biogasanlage sind nicht bekannt.
Zu allen genannten Themen finden Sie auf der Webseite des WBI alle aktuellen Informationen und Vorlagen zu ihrer Verwendung.
Bei Tiefenlockerungen wird nach wie vor eine vorausgehende Spatenprobe empfohlen, vielerorts sind die Böden jedoch zu feucht. Wer im Unterstockbereich mit Scheiben oder Rollhacke arbeitet, sollte die notwenigen Arbeiten noch umsetzen, bevor die Beikräuter zu sehr aufgelaufen sind. Dies wird bei höheren Temperaturen sehr schnell gehen. Der frühe Beginn ist immer von Vorteil. In den Wasserschutzgebieten ist auf die Entwicklung der Gräser zu achten. Mittel gegen Gräser sollten in der Schossungsphase eingesetzt werden. Nach wie vor liegen gute Bedingungen für den Umbruch von Begrünungen und für die Vorbereitung einer nachfolgenden Einsaat, z.B. der Wolf – Mischung, im Angebot mit oder ohne Luzerne, vor. Wer vorsichtig ist, schiebt die nachfolgende Einsaat, bis wieder Niederschläge in der Ansage sind, um ein sicheres Auflaufen zu fördern.
Vergessen Sie nicht den Termin zur Spritzgerätekontrolle. Die Termine der regionalen Prüfbetriebe sind der Fachpresse zu entnehmen.
Sonstige Hinweise
Zum Herbizideinsatz der jährliche Hinweis: es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss abgestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Halten Sie auch ausreichend Abstand zu ökologisch arbeitenden Betrieben. Unsachgemäße Anwendung ist Gesetzeswidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Aussendarstellung! Durch die neue Pflanzenschutz – Anwendungsverordnung ist beim Herbizideinsatz das Minimierungsgebot zu beachten, also nur, sofern keine anderen Möglichkeiten begründet bestehen.
Von Auflagen betroffene Gebiete Weinbau im Beratungsgebiet
Folgender Stand in den Rebgebieten zum aktuellen Datum:
Die wichtigsten Wasserschutzgebiete: Gemarkung Munzingen, Gemarkung Klettgau, Stadt Überlingen, kleinere Flächen in den Gemarkungen Gailingen und Stetten.
Rote Gebiete für Stickstoff: ein kleiner Teil der Gemarkung Merdingen und Munzingen
Eutrophierte Gebiete (Gebiete mit erhöhtem Phosphorgehalt, Gelbe Gebiete): Gemarkung Klettgau: Es gelten Bedarfs – und Dokumenationspflichten mit abgesenkten Betriebsgrössen analog den Roten Gebieten für Stickstoff.
Gemeinden mit nicht ausreichendem Kleinstrukturanteil: Breisach, damit betroffen im Weinbau: Gemarkungen Ober – und Niederrimsingen.
Förderungen
Förderung Umstrukturierung (UuU) – Tröpfchenbewässerung:
Bitte beachten Sie, dass es ab 2025 bei der Beantragung der Tröpfchenbewässerung erforderlich ist, die Anlage Wasserbezug auszufüllen und in FIONA hochzuladen. Die Anlage kann aus FIONA heraus ausgedruckt werden. Es besteht eine 5-jährige Zweckbindungsfrist ab dem Zeitpunkt der Installation für die Tröpfchenbewässerung.
Das nächste Weinbauinfo erfolgt in der 16. KW 2025.