Allgemeine Situation:
Es ist Frühling! Nicht nur die blühenden Büsche und Sträucher im Rebberg zeigen das deutlich an, auch unsere Weinreben erwachen nun deutlich sichtbar aus dem Winterschlaf. Neben dem allbekannten „bluten“ der Reben schwellen auch die Knospen nun deutlich an, womit wir uns in den ersten Lagen bereits im BBCH 05 „Wolle Stadium“ befinden. Zwar steigen die Temperaturen in den nächsten Tagen auf bis zu 20 °C, nachts kühlt es jedoch immer noch deutlich ab, was das Wachstum der Rebe deutlich hemmt. Die Wasservorräte sind noch durch das vergangene Regenjahr gut aufgefüllt, wodurch wir gute Startbedingungen haben für die kommende Saison.
Rebschutz:
Traubenwickler:
Der Aufhängezeitraum für die Dispenser liegt dieses Jahr in der ersten Aprilhälfte. Die Aufhängdichte von 504 Ampullen /ha bzw. 250 Dispenser /ha bei dem neuen Produkt BIOOtwin L+ darf nicht unterschritten werden. Auch die Kontrollfallen sollten nach Ausbringung der Dispenser wieder aufgehängt werden.
Schadmilben:
In Ertragsanlagen findet man seit vielen Jahren keinerlei Symptome durch die Kräuselmilben mehr und auch der Befall durch die Pockenmilben befindet sich auf einem akzeptablen Niveau. Aufgrund fehlendem/unzureichendem Raubmilbenbesatz ist jedoch in 2-4 jährigen Anlagen der Befallsdruck durch die Kräuselmilben zu beachten. Deshalb wird für solche Anlagen eine Kräuselmilbenbekämpfung angeraten. Die Temperatursumme für die Risikoberechnung zum Wanderungsbeginn der Kräusel- und Pockenmilben (siehe unter www.vitimeteo.de ) liegt momentan zwischen 250 - 270 Kd (Gradtagen), sodass in den kommenden Tagen (ab 300 Kd) theoretisch der Wanderungsbeginn einsetzen könnte.
Somit wäre Anfang nächster Woche ein sinnvoller Termin für die Austriebsbehandlung, sowohl für die Kräuselmilben, als auch für Anlagen mit zurückliegend stärkerem Pockenmilbenbefall. Bei „älteren“ Ertragsanlagen ist eine Behandlung gegen die Kräuselmilben in der Regel nicht notwendig.
Für diese Austriebsspritzung empfehlen wir Netzschwefel mit 3,6 kg/ha kombiniert mit einem Ölpräparat wie z.B. Para Sommer (4l/ha), oder Micula (8l/ha). Mit dieser Spritzung werden auch Pockenmilben miterfasst.
Sollten bereits erste grüne Blattteile sichtbar sein, muss auf das Ölpräparat verzichtet werden, da es sonst zu Verbrennungen an den jungen Blättern kommen kann. Versuche des Weinbauinstitutes haben gezeigt, dass auch eine reine Schwefelbehandlung (3,6kg/ha) gute Wirkungsgrade erzielt. Für einen guten Bekämpfungserfolg sollte die Temperatur bei der Ausbringung über 12°C sein, da die Milben erst bei diesen Temperaturen aktiv werden. Dabei sollten zwei bis drei warme Tage abgewartet werden, da die Wanderung nicht direkt am ersten warmen Tag einsetzt. Darüber hinaus ist auf eine gute Spritzqualität (tropfnass spritzen, nicht sprühen) zu achten.
Knospenschädlinge:
Mit dem „Wolle Stadium“ werden auch wieder die Knospenschädlinge wie Erdraupen und Rhombenspanner aktiv, wie auf den Bildern zu sehen. Gut getarnt als Ranke, muss vor allem beim Rhombenspanner genau hingeschaut werden. Bis jetzt lassen sich nur einzelne ausgefressene Augen finden. Bekannte Befallsanlagen sollten im Auge behalten werden, damit ggf. eingegriffen werden kann. Die Bekämpfung ist grundsätzlich nicht einfach. Einen guten Bekämpfungserfolg erzielt man durch Absammeln der Schädlinge, Rhombenspanner tagsüber, Erdraupen nach Einbruch der Dunkelheit. Gegen Rhombenspanner und auch gegen die Erdraupen ist das Insektizide Mimic (0,2l/ha; B 4) zugelassen. Wichtig ist, dass der ganze Rebstock behandelt wird. Ein tropfnassspritzen ist jedoch nicht notwendig. Das gegen den Rhombenspanner ebenfalls zugelassene Mittel Spintor ist, aufgrund seiner Bienengefährlichkeit (B1), im Hinblick des blühenden Unterwuchses –gerade im Unterstockbereich – vom Einsatz her problematisch.
Schwarzfleckenkrankheit:
Der Vorjahresbefall im Markgräflerland liegt allgemein auf einem geringen Niveau. Sollten Sie Anlagen mit starkem Vorjahresbefall haben (weiße Borke am Triebansatz und schiffchenförmige dunkle Nekrosen) sollten diese mit einem zugelassenen Fungizid behandelt werden. Zum Einsatz kommt z.B. Delan (0,3kg/ha) in Verbindung mit Schwefel (3,6kg/ha) bzw. mit den mittelspezifischen Aufwandmengen. Eine Behandlung ist ab BBCH 11 „Erstes Blatt entfaltet“ möglich.
Mittelzulassungen:
Zum 20.05.2025 entfallen endgültig alle Mittel mit dem Wirkstoff Dimethomorph.
Neu zugelassen sind für die Saison die Peronosporamittel Pergado und Reboot.
Bei den Pheromonen wurde der neue Dispenser der Firma CBC GmbH BIOOtwin L+ gegen Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler im Januar dieses Jahrs zugelassen. Die Vorteile der neuen Dispenser sind eine verringerte Ausbringmenge von 250 Stück / ha und ein biologischer Abbau.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflanzenschutz finden Sie im neuen „Rebschutz 2025“
Herbizid:
Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen angewandt werden. Der Einsatz ist auf die „reine“ Produktionsfläche zu beschränken, d.h. kein Einsatz auf dem Vorgewende, auf Wegen, Böschungen etc. Leider findet man jedes Jahr wieder Fälle wo deutlich über die gute fachliche Praxis hinaus Herbizid angewandt wurde, dies schadet nicht nur dem eigenen Ansehen, sondern auch dem Berufsstand generell. In der Anlage dieser Weinbauinfo finden Sie die für die Saison 2025 gültige Herbizidtabelle der in- und außerhalb der Wasserschutzgebiete zugelassenen Mittel. Bitte beachten!
Für die glyphosathaltigen Herbizide besteht wieder eine EU-Zulassungsverlängerung bis zum 15.12.2033. Die vorläufige Zulassung im Rahmen der Pflanzenschutzanwendungs – VO wurde am 01.07.2024 aufgehoben und rechtlich angepasst und beinhaltet nun eine dauerhafte Zulassung. Die Anwendungsbeschränkungen in den Wasser – und Quellschutzgebieten bei Glyphosat bleiben bestehen.
Bei glyphosathaltigen Mitteln ist die NG 352 einzuhalten. Damit sollen in Abhängigkeit von den Versickerungseigenschaften der Wirkstoffe eine Verlagerung in das Grundwasser verhindert werden. Es ist ein Abstand von mind. 40 Tagen zwischen zwei Behandlungen einzuhalten, wenn in der Summe 2,9 kg / ha Glyphosat überschritten werden.
Neu 2025 ist die Möglichkeit zur zweimaligen Anwendung von 46 M-fluid innerhalb der Wasserschutzgebiete.
Eine Flächenmeldung war über die digitale Betriebsliste des jeweiligen Weinbauverbands erforderlich. Nur dann darf ein Einsatz von U46 M-fluid erfolgen! Außerdem hat das Mittel Fusilade Max (Gräsermittel) eine reguläre Zulassung erhalten und damit entfällt die weitere Verwendung von Select 240 EC. Dies bitte beachten!
Bodenpflege und Düngung:
Aktuell herrschen perfekte Bedingungen für eine Begrünungseinsaat. Lagen, in denen es die Steigung zulässt, sollten zur Biodiversitätsförderung mit einer artenreichen Mischung eingesät werden. Für jüngeren Anlagen, sowie auf trockenen Standorten sollten Mischungen ohne Luzerne gewählt werden, da diese Pflanze eine deutliche Wasserkonkurrenz zur Rebe darstellt. Durch eine leguminosenreiche Mischung kann die zukünftige Stickstoffgabe deutlich reduziert werden. Viele Landhändler haben spezielle Weinbaumischungen im Angebot, lassen Sie sich beraten. Für eine mineralische Stickstoffdüngung ist es momentan noch zu früh. Lediglich Pellets auf Hühner- oder Rindermistbasis können zum jetzigen Zeitpunkt ausgebracht werden, da diese eine längere Zersetzungsdauer haben.
Förderungen:
Förderung Umstrukturierung (UuU) – Tröpfchenbewässerung:
Bitte beachten Sie, dass es ab 2025 bei der Beantragung der Tröpfchenbewässerung erforderlich ist, die Anlage Wasserbezug auszufüllen und in FIONA hochzuladen. Die Anlage kann aus FIONA heraus ausgedruckt werden. Es besteht eine 5-jährige Zweckbindungsfrist ab dem Zeitpunkt der Installation für die Tröpfchenbewässerung.
IPS-Plus:
In bestimmten Schutzgebieten (z.B. Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000- Gebiete) sind bestimmte Maßnahmen zu dokumentieren und einzuhalten. Zusammengefasst finden sich die Maßnahmen in einer Übersicht und in den Maßnahmenblättern auf der Webseite des Weinbauinstitutes.
Nächster Aufruf nach Bedarf
gez. Mattmüller