Lauchminierfliege
In einem nicht verfrühten Schnittlauchbestand wurden die ersten Lauchminierfliegen beobachtet. Im Lauf der kommenden Woche wird sie wohl im gesamten Gebiet auftreten. Wo Vlies- oder Netzabdeckungen als einziger Schutz vorgesehen sind, sollten diese so bald wie möglich aufgelegt werden. Gefahr von Schäden besteht grundsätzlich für viele Arten der Gattung Allium, also z. B. Zwiebeln, Lauch, Schnittlauch und Knoblauch. Das größte Schadpotenzial hat die Frühjahrsgeneration der Lauchminierfliege für Bundzwiebeln und für junge Sommerzwiebeln. Bei ersteren will man keine Maden oder Puppen im Produkt haben, bei Letzteren sind Ausfälle möglich. Großen räumliche Abständen zu vorjährigen Befallsflächen verringern die Gefahr wirksam. Wo das nicht möglich ist und auch keine Abdeckung realisierbar ist, kann (Neben-)wirkung verschiedener Insektiziden genutzt werden. Wirksam sind u. a., NeemAzal-T/S, SpinTor oder Minecto One. Eine Behandlung ist aber frühestens Ende der kommenden Woche nötig, außer in unmittelbarer Nachbarschaft zu befallenem Schnittlauch.
Bohnenfliege
Im vergangenen Jahr gab es viele Schäden durch die Bohnenfliege an Aussaaten von Bohne, Mais oder Kürbis. Schuld war das kühl-feuchte Frühjahr. Die Samen dieser wärmeliebenden Arten liefen nur sehr langsam auf, und so hatten die Bohnenfliegenmaden viel Zeit, um an den Samen im Boden zu fressen. Weniger Ausfall gibt es bei späteren Aussaaten in wärmeren Boden. Wenn partout früh gesät werden muss, kann eine Abdeckung mit Vlies helfen: Darunter erwärmt sich der Boden schneller, wodurch die Aussaaten zügiger auflaufen. Außerdem werden Bohnenfliegen ferngehalten - und auch Tauben, Fasane oder Krähen.
Meldeportal für Vogelschäden
Vogelschäden in Landwirtschaft und Gartenbau nehmen seit Jahren zu, teilweise mit ernsthaften wirtschaftlichen Auswirkungen für die Anbauer. Um einen Überblick über das gesamte Ausmaß der Vogelschäden im Land zu bekommen, wurde ein Meldeportal von der ISIP entwickelt, das nun auch für Baden-Württemberg zur Verfügung steht. Schäden durch z. B. Krähen können nach Anmeldung in dem Meldeportal eingegeben werden. Die Angaben zu den Schäden werden in einer Datenbank gesammelt, aus der das LTZ anonyme Daten weitergeben kann. Diese können z. B. als Grundlage für Entscheidungen dienen, wenn es um die Frage geht, die Bejagung von Schadvögeln zuzulassen. Den Anmeldelink und eine Anleitung finden Sie hier:
https://www.isip.de/baden-wuerttemberg/ackerbau/ackerbau-vogelschaeden-online-erfassen-835954
Zulassungen
Infolge der Einführung von Rückstandhöchstgehaltene für die Blätter von Radies und Rettich war die Zulassung von Mavrik Vita in dieser Indikation im Januar widerrufen worden. Dieser Widerruf wurde vom BVL nun aufgehoben. Die Anwendung von Mavrik Vita in Rettich und Radies ist also wieder möglich, aber mit der Anwendungsbestimmung VA605-RE: „"Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet." Diese Angabe ist jeweils gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar auf der Packung, der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett, auf der Umhüllung oder, sofern die Erzeugnisse lose abgegeben werden, auf einem Schild neben der Ware oder in einem Aushang oder einer schriftlichen Aufzeichnung oder auf vergleichbare Weise jeweils am Ort der Abgabe, sofern die Angabe dem jeweiligen Lebensmittel zuzuordnen ist, anzugeben. Bei der Abgabe von Erzeugnissen an andere Personen als Verbraucher erfolgt die Kenntlichmachung der Behandlung durch die vorgeschriebene Angabe auf einer Außenfläche der Packungen oder Behältnisse und zusätzlich in den Begleitpapieren. Die genannte Angabe und Kenntlichmachung kann entfallen, wenn die Blätter des Rettichs vor dem Inverkehrbringen entfernt werden oder wenn sichergestellt werden kann, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt.“
Wer also seinen Rettich nicht mit Warnhinweis verkaufen will, und auch den Aufwand scheut, vor der Vermarktung die Blätter auf Einhaltung des RHG für tau-Fluvalinat (0,01 mg/kg) zu untersuchen, der verzichtet besser auf den Einsatz von Mavrik Vita in dieser Kultur oder verkauft den Rettich ohne Blätter.
Bei Radieschen ändert sich praktisch nichts. Hier wird der RHG für die Blätter (0,7 mg/kg) voraussichtlich eingehalten bei der zugelassenen Anwendung (nur Freiland, 1 x 2 ml/Ar, Wartezeit: 7 Tage)
Korrigenda:
Letzte Woche wurde an dieser Stelle behauptet, dass Previcur Energy in Blumenkohl zugelassen ist. Das ist zwar richtig, aber nicht vollständig. Die Zulassungserweiterung lautet auf Blumenkohle. Darunter fällt auch Brokkoli. Anwendung und Wartezeit sind die gleichen: 1 x 25 ml/Ar; Wartezeit=14 Tage
Folgende Zulassungen/Zulassungserweiterungen wurden erteilt:
- NeemAzal-T/S in Blumenkohle im Freiland gegen beißende und saugende Insekten mit 3 x 30 ml/Ar; Wartezeit=3 Tage.
- Elatus Plus in Spargel (nach der Ernte) im Freiland gegen Rost mit 1 x 5 ml/Ar; Wartezeit ist nicht erforderlich.
Eine Notfallzulassung wurde erteilt für Ridomil Gold R (19,4 g/kg Metalaxyl-M + 141,9 g/kg Kupferoxychlorid) in Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel) im Freiland gegen Falschen Mehltau mit 1 x 50 g/Ar; Wartezeit=14 Tage. Die Notfallzulassung ist gültig vom 15.04.2025 bis 12.08.2025.