Informationsdienst Pflanzenbau und Pflanzenschutz
09.07.2024
Wintergetreide
Die Ernte der Wintergerste wird in Kürze abschließen. Immer wieder fallende Niederschläge verzögern eine gute Durchtrocknung der Getreideähren um damit einen lagerfähigem Restfeuchtegehalt nach dem Drusch zu erreichen. Im Hinblick auf Fusarium-besatz sollten beim Weizen die Siebe des Mähdreschers so eingestellt werden, damit möglichst viele Kümmerkörner bereits auf dem Feld zurückbleiben. Deshalb in diesem Jahr auf eine gute Strohrotte achten. D.h. das Stroh sollte kurz gehäckselt, gleichmäßige verteilt und flach eingearbeitet werden.
Auftretende Verunkrautungen wie Zaun- und Ackerwinde, Disteln, Beifuß, Klettenlabkraut, Queckennester u. a. lassen sich effektiv nach der Ernte, auf der Getreidestoppel bekämpfen. In diesem Falle, nach der Ernte, keine Stoppelbearbeitung vornehmen, sondern die Unkräuter und Ungräser durchwachsen lassen, damit sich wieder ausreichend Blattmasse für die Wirkstoffaufnahme der Mittel bietet. Zur Windenbekämpfung sollten mindestens 30 cm Trieblänge vorhanden sein, um z.B. mit Kyleo oder Starane XL die Winde zu behandeln. Da im Wasserschutzgebiet (incl. OGL- gebiete) der Einsatz von Glyphosat verboten ist, kann hier nur Starane XL zur Windenbekämpfung eingesetzt werden. Beim Einsatz von Glyphosat sollte die Einwirkzeit mindestens 6 Wochen und mehr betragen.
Eine anschließend ausgesäte, dichte Zwischenfrucht kann den Unkrautdruck auch deutlich reduzieren.
Zuckerrüben
Die anhaltenden Niederschläge in Verbindung mit warmen Temperaturen fördern Pilzinfektionen in Zuckerrüben wie z.B. Cercospora. Die Schadschwelle liegt bis 31.Juli bei 5 %, deshalb in kurzen Abständen von 2 – 3 Tagen die Bestände kontrollieren. Bei Überschreiten der Schadschwelle, umgehend eine Spritzung in den Morgenstunden durchführen. Anbieten würde sich 1,2 l/ha Propulse mit einem zugelassenen Kupferpräparat, die Auflagen der entsprechenden Produkte sind einzuhalten.
Afrikanische Schweinepest (ASP) in Südhessen
Im Landkreis Groß Gerau in Südhessen wurde bei einem kranken, erlegten Wildschwein ASP nachgewiesen, der Fundort ist 50 km von Baden-Württemberg entfernt.
Um unsere Hausschweinbestände vor der ASP zu schützen ist es notwendig die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der Schweinehaltungs-hygieneverordnung konsequent einzuhalten und für den eigenen Schweinebestand umzusetzen. Nur so kann der Eintrag der ASP bei Wildschweinen in Hausschweinbestände verhindert werden.
Ein Risiko der Einschleppung der ASP nach Deutschland wird unter anderem auch über Saisonkräfte aus den von ASP bereits betroffenen Ländern wie Polen, Litauen, Lettland, Estland, Tschechische Republik und Rumänien, gesehen. D.h. Erntehelfer sind zu informieren, dass Speisereste nicht auf dem Feld, Wiese oder Wald entsorgt werden dürfen. Speisereste müssen ausschließlich in verschlossenen Müllbehältern, wildschweinsicher entsorgt werden, um eine Ansteckung der Wildschweine mit ASP zu verhindern.