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Weinbauinfo Kaiserstuhl-Nr. 04-2024

Weinbauinfo Nr. 04-2024 vom 18.04.2024

 

Agenda:      - Starker Temperaturrückgang bremst Vegetation

-Hohe Spätfrostgefahr

          

Vegetationsstand und Witterung

Die extreme Abkühlung mit Nachttemperaturen um die 4°C haben die Vegetation abgebremst. Aktuell sind zwischen 3-5 Blätter gewachsen (BBCH 14). Die Gescheinsansätze sind sichtbar.

 „Der April macht was er will“ beschreibt die aktuelle Witterung perfekt. Mit ca. 14 Tage Vegetationsvorsprung vor dem langjährigen Mittel ist davon auszugehen, dass das Wachstum bei den momentan niedrigen Durchschnittstemperaturen stagniert und der Vorsprung etwas geringer wird.

Beunruhigend sind die an der 0°C streifenden, vorhergesagten Nachttemperaturen Ende dieser, Anfang nächster Woche. Bitte Mulchen Sie hohe Begrünungen (Raps etc.) oder Walzen sie walzbare Begrünungen! Es ist zu empfehlen Bodenbearbeitungen zurückzustellen um die Wärmenachlieferung der begrünten Böden zu erhalten. 2021 haben wir gesehen, dass der Frostschaden bei Bodenbearbeitung (z.B. jede 2. Gasse) kurz vor den Frostnächten, stärker ausfallen kann. Bei bereits gepflanzten und treibenden Jungreben in Junganlagen empfiehlt es sich, diese mit Erde bis über den Propfkopf abzudecken, um Frostrisse und daraus resultierender Befall durch „Agrobakterium Vitis“/Mauke vorzubeugen. Geht nur bei kurzen Reben. Hierzu eigenen sich auch die Hohlscheiben für die Unterstockbearbeitung.

Die Wettervorhersage meldet weiterhin unbeständig, regnerisch, teilweise Dauernässe und relativ kalt mit Tagesdurchschnittstemperaturen im einstelligen Bereich.

 


Tierische Schädlinge

Traubenwickler

Der Flug der beiden Traubenwicklerarten hat auf sehr geringem Niveau begonnen.

Bitte kontrollieren sie ab jetzt mindestens einmal pro Woche ihre Kontrollfallen und tragen Sie die Ergebnisse an den Aushanglisten in den jeweiligen Gemarkungen ein.

Maikäfer und Engerlinge

Mittlerweile sind Fotos von Maikäferfrass an Reben und Bäumen bei mir eingegangen. Danke.

Da es sich bei 2024 um ein periodisches Hauptflugjahr des Maikäfers (Hauptflugjahr alle 3 Jahre) handelt, konnte bei den hohen Tagestemperaturen über das letzte und vorletzte Wochenende ein starker Flug beobachtet werden. Dieser ist wetterbedingt momentan nicht gegeben. Bitte beobachten Sie weiterhin ihre gefährdeten Rebanlagen. Es ist könnte eine weitere 2. Flugphase ca. 10-14 Tagen nach dem 1. Flug auftreten. Bei hohem Besatz ist eine Behandlung mit NeemAzal TS 3L/ha, 2 Anwendungen zugelassen. Alternativ können die Maikäfer auch abgesammelt werden.

Zur Verhinderung von Fraßschäden durch Engerlinge wurde über den Badischen Weinbauverband eine Ausnahmegenehmigung nach § 22 PFLSCHG. für das Pralinieren der Pfropfreben vor dem Pflanzen beantragt, die mittlerweile genehmigt ist. Der Einsatz der Pralinage (Tonerde + Coragen) ist nur den Betrieben ermöglicht, die sich diesbezüglich beim Verband gemeldet haben, bzw. sich in die verschickte Excel-Datei eintragen.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur vorbeugenden Verhinderung von Engerlingsfraß an Propfreben in Neuanlagen ist die Einsaat einer Ablenkungsfütterung in jeder zweiten Gasse in Form einer Begrünungseinsaat. Empfohlen werden die Einsaat einer Wolff-Mischung oder alternativ ohne Luzerne und mit weniger Klee SemoPur 7,4 für trockene Standorte. Eine weitere Möglichkeit die Engerlinge biologisch zu bekämpfen ist das Einarbeiten von Beauveriapilz.

Die Stadt Vogtsburg hat für die Einsaaten als auch für den Beuaveriapilz eine Kostenübernahmezusage vom Land Baden-Württemberg und fördert damit diese Maßnahmen. Die Bestellungen hierfür sind beim Raiffeisenmarkt Oberrotweil möglich.

 

Pilzkrankheiten

Peronospora

Der starke Temperaturrückgang mit Durchschnittstemperaturen deutlich unter 10°C haben trotz Niederschlägen und langen Blattnässezeiten laut Vitimeteo nicht zu einer Primärinfektion ausgereicht. Bei entsprechend frühen Lagen und Sorten (Chardonnay) kann es in Einzelfällen in der Praxis meiner Einschätzung nach, eventuell mit den Niederschlägen vom 16.04. zu schwachen Primärinfektionen gekommen sein. Wir werden sehen?!

Der Spritzabstand beträgt 12-14 Tagen.

Die nächste Behandlung sollte bei wärmeren Temperaturen, vor sich ankündigenden größeren Niederschlägen also vor möglichen Bodeninfektionen, ca. Mitte- bis Ende nächste Woche erfolgen.

Zum Einsatz kommt ein Kontaktfungizid wie z.B. Delan 0,3 Kg/ha oder Folpan 80 WDG 0,6 Kg/ha oder Folpan 500 SC 1L/ha oder Restmengen von Polyram WG 0,8 Kg/ha. Bitte beachten Sie die SF-Auflagen SF278-2WE von Polyram und die damit verbundenen Vorschriften beim Arbeiten in den Reben. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung im Weinbau auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist.

Aufgrund der langen Dauernässe ist mit einem höheren Infektionsrisiko durch die Schwarzfleckenkrankheit zu rechnen. Bitte beachten Sie die höhere, zugelassene Aufwandmenge (Empfehlungen Pero) bei gleichzeitiger Behandlung der Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit).

Oidium

Empfohlen wurde im letzten Weinbauinfo eine erste Belagsspritzung insbesondere in Befallsanlagen und bei gefährdeten Sorten. In noch nicht behandelten Anlagen sollten die erste Belagsspritzung mit Netzschwefel bis zum 5 Blattstadium erfolgen. Nutzen Sie mögliche Spritzfenster und etwas wärmere Tagestemperaturen.

Zum Einsatz kommen Netzschwefel wie z.B. Stulln 5,0 Kg/ha oder Kumulus WG 3,6 Kg/ha oder Microthiol 6,0 Kg/ha.

Blattdünger

Die aktuell starken Temperaturschwankungen sind Stress für den Stoffwechsel der Reben können in manchen Rebanlagen zu Aufhellungen und Gelbfärbungen, erste Anzeichen von Schlechtwetterchlorose führen. Der Einsatz von stickstoffhaltigem Blattdünger wie Aminosol oder Aminofert N 1-2 L/ha, alternativ Harnstoff 0,5 Kg je 100 L Brühe ist zu überlegen.

Um Wild zu vergrämen und Wildschäden vorzubeugen sollte Aminosol/Aminofert 2 Tage vor der Behandlung 1:1 mit Wasser verdünnt und stehen gelassen werden (Geruch!)

 

 

Düngung

Bei der Bemessung der Höhe der Stickstoffdüngung ist die Gesamtheit des Systems wie:

§  Angestrebte Ertragshöhe

§  Wuchsleistung (Anzahl Gipfeltermine, Dicke der Fruchtruten, Holzertrag nach dem Rebschnitt)

§  +/- Bodenbearbeitung

§  Zufuhr von organischer Masse aktuell und den letzten beiden Vegetationsjahren

§  Wasserverfügbarkeit/Trockenstandort

§  Humusgehalt

§  Mögliche Schädigung durch Frost

zu beurteilen.

Hieraus ergeben sich anzupeilende Stickstoffgaben zwischen 20-50 Kg Rein-N/ha. Damit bewegt man sich unterhalb der Grenze „wesentlichen Nährstoffmengen“ (weniger als 50 Kg N/ha/Jahr und weniger als 30 Kg Phosphat ha/Jahr) laut Dünge-VO. Damit ist keine „Nährstoffbedarfsermittlung“ im Vorfeld der Düngung und keine Dokumentation erforderlich. Dies gilt auch in den sogenannten Nitrat- bzw. Roten Gebieten.

Die Stickstoffdüngung sollte zum Austrieb bis zum 3-Blattstadium erfolgen.

 

 

Quelle Tabelle: Bsp. Stickstoffdünger Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz 04-2024

Aufgrund der Frostgefahr sollte mit der Stickstoffdüngung betreffend der Spätfrostgefahr gewartet werden.

 

Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung

Eine Überbeantragung, der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 15.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden. Nach dem 15.05. müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden.

Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.

Standraum    = Gassenbreite x Stockabstand

Pflanzfläche  = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl

Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren!

Wir bitten um Beachtung!!!

 

Tobias Burtsche

Weinbauberatung Kaiserstuhl

                    

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