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Weinbauinfo Kaiserstuhl Nr. 03-2024

Weinbauinfo Nr. 03-2024 vom 11.04.2024

 

Agenda:      - Gleichmäßiger Austrieb überall erfolgt

                    - Planung 1. Pflanzenschutzmaßnahme

                    - Düngung

          

Vegetationsstand und Witterung

Die warmen, sonnigen Tage am letzten Wochenende und Anfang dieser Woche haben die Vegetation explodieren lassen. Die Reben haben das Austriebsstadium BBCH 11 übersprungen und in den frühen und mittelfrühen Lagen 3 Blätter entwickelt.


    

08.04.2024 Müller-Thurgau                                     10.04.2024 Spätburgunder    

Oberrotweil Bahnhof                                                Ihringer Winklerberg

 

 

                        10.04.2024 Chardonnay Ihringer Winklerberg

 

 

Besonders eilig haben es Chardonnay, Muskateller, Sauvignon Blanc etc. Etwas zurückhaltender sind die Burgunder, die aktuell überwiegend zwischen 2 Blätter zeigen.

Wiederum sind die windoffenen Lagen in der Entwicklung etwas zurück.

Die Abkühlung der letzten zwei Tage wird diese Entwicklung nur minimal bremsen. Denn schauen wir auf die Wettervorhersage, so steht eine weitere Warmphase vor uns, die uns und die Reben mit Sonne und Tageshöchsttemperaturen von bis zu 25°C beglücken. Die feuchten Böden haben sich langsam erwärmt, die Mineralisation läuft und damit wird das Wachstum der Reben weiterhin flott vorangehen. Dies erfordert Überlegungen und Planungen zur 1. Pflanzenschutzbehandlung. Besonders in den letztjährigen Oidiumbefallsanlagen und bei empfindlichen Sorten sollte zum Termin 3-Balttstadium eine 1. Belgasspritzung erfolgen. Hinsichtlich Peronospora ist die Frage einer möglichen Primärinfektion spannend. Mit einer momentan noch etwas ungewissen Sicherheit der Wettervorhersage ist Anfang nächster Woche eine Regenfront angekündigt, die regional 10 mm und mehr Niederschlag und eine längere Blattnässe ergeben könnte. Aufgrund der feucht warmen und Böden ist die Sporenreife gegeben, so dass diese mögliche Regenphase je nach Intensität die Primärinfektion (Bodeninfektionen) flächig auslösen könnte. Hinzu kommen mögliche Schwarzfleckeninfektionen, Kräuselmilbenbekämpfung und Nebenwirkungen des Netzschwefels auf Wildverbiss. Einige Argumente früh mit dem Pflanzenschutz zu beginnen.

Bitte beobachten Sie den Entwicklungsstand in Ihren Anlagen, die aktuelle Wettervorhersage, die sich evtl. auch nochmals ändert. 



Tierische Schädlinge

Traubenwickler

Die Pheromondispenser sind überall aufgehängt. Sowohl als Spaghettidispenser (Shinetsu) als auch als Checkmate Puffer (elektrische Sprühdose). Nun sollten umgehend die BASF Kontrollfallen in den Verwirrgebieten aufgehängt werden um die Funktion der Verwirrung zu überprüfen. Aktuell ist eine wöchentliche Kontrolle der Fallen notwendig um den Flugbeginn des Traubenwicklers zu erfassen. Flugbeginn des Bekreuzten Traubenwicklers ist aus Weinsberg gemeldet.

Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner)

Einige Meldungen von ausgefressenen Knospen/Augen sind eingegangen. Augenscheinlich werden die ausgefressenen Augen beim Aufhängen der Pheromone. Größerer Schaden ist bisher nicht bekannt. Mit dem aktuellen Entwicklungsstand ist das Risiko von Knospenschädlingen gering, es sei denn Haarwild bzw. der Maikäfer fressen die zarten Blätter und Triebe!

Maikäfer und Engerlinge

Ab dem vergangenen Samstag ist verstärkt Maikäferflug beobachtet und gemeldet worden. Teilweise war höherer Befall in den Rebanlagen vorhanden. Viele Winzer haben zuerst die Maikäfer abgesammelt. Nach dem Wochenende waren in wenigen Anlagen 6-8 Maikäfer/Stock vorhanden. Erste Anfragen bezügliche einer direkten Bekämpfung des Maikäfers sind eingegangen. Zugelassen ist NeemAzal TS 3L/ha, 2 Anwendungen. Aus Erfahrung wissen wir, dass der Maikäfer je nach Wärme und Witterung zwei Paarungsflugzeiten im Frühjahr in einem Abstand von 10-14 Tagen hat. Entsprechend könnte ab dem nächsten Wochenende der Flug wieder an Dynamik gewinnen. Kontrollieren Sie Ihre Anlagen. Bei geringem Befall nur weniger Reben können die Maikäfer evtl. abgesammelt werden. Bei stärkerem Maikäferbesatz an den jungen Trieben ist eine Solobehandlung mit NeemAzal TS notwendig.

Zur Verhinderung von Frassschäden durch Engerlinge wurde über den Badischen Weinbauverband eine Ausnahmegenehmigung nach § 22 PFLSCHG. für das Pralinieren der Pfropfreben vor dem Pflanzen beantragt, die mittlerweile genehmigt ist. Der Einsatz der Pralinage (Tonerde + Coragen) ist nur den Betrieben ermöglicht, die sich diesbezüglich beim Verband gemeldet haben, bzw. sich in die verschickte Excel-Datei eintragen.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur vorbeugenden Verhinderung von Engerlingsfraß an Profpfreben in Neuanlagen ist die Einsaat einer Ablenkungsfütterung in jeder zweiten Gasse in Form einer Begrünungseinsaat. Empfohlen werden die Einsaat einer Wolff-Mischung oder alternativ ohne Luzerne und mit weniger Klee SemoPur 7,4 für trockene Standorte. Eine weitere Möglichkeit die Engerlinge biologisch zu bekämpfen ist das Einarbeiten von Beauveriapilz. Da der Pilz zur Vermehrung einen feuchtwarmen Boden benötigt, herrschen aktuell sehr gute Bedingungen um Beauveria zu etablieren.

Die Stadt Vogtsburg hat für die Einsaaten als auch für den Beuaveriapilz eine Kostenübernahmezusage vom Land Baden-Württemberg und fördert damit diese Maßnahmen. Die Bestellungen hierfür sind beim Raiffeisenmarkt Oberrotweil möglich.

 

Kräusel-und Pockenmilben

Momentan sind noch keine Schadmerkmale durch die Kräuselmilbe beobachtet worden. Erster, geringer Pockenmilbenbefall habe ich heute Morgen an der Rebsorte Riesling gesehen. Mit dem einsetzenden Pflanzenschutz werden die Schadmilben i.d.R. durch den Einsatz von Netzschwefel miterfasst. Zu empfehlen ist auch das alternierende Mulchen jeder zweiten Gasse um das natürliche Habit der Milben, Raubmilben in der Begrünung zu erhalten. Dies fördert auch die Biodiversität.

 

Pilzkrankheiten

Peronospora

Mit dem aktuellen Rebenwachstum (Blattgröße wie 5 D-Mark) und dem zu erwartenden Wachstum über das Wochenende ist es sehr wahrscheinlich, dass bei den nächsten Niederschlägen (mehr als 8 mm, Temperatur über 10°C; 10er-Regel) eine Primärinfektion durch die Rebenperonospora ausgelöst werden könnte. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine vorbeugende Behandlung und damit das Abfangen der Primärinfektion eine erfolgreiche Strategie der Perobekämpfung im Vorblütenbereich ist. Entsprechend wird eine erste Behandlung Ende dieser Woche empfohlen. Zum Einsatz kommt ein Kontaktfungizid wie z.B. Delan 0,3 Kg/ha oder Folpan 80 WDG 0,6 Kg/ha oder Folpan 500 SC 1L/ha. Bitte beachten Sie die höhere, zugelassene Aufwandmenge bei gleichzeitiger Behandlung der Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit).

Oidium

Aufgrund der milden Witterung und der rasanten Rebenentwicklung bestehen derzeit optimale Bedingungen für den Echten Mehltau. Aufgrund des starken Vorjahresbefalls ist früh mit einem hohen Infektionsdruck zu rechnen. Gehen Sie daher von einem hohen Infektionsrisiko aus. Eine frühe Behandlung zum 3-Blattstadium mit Netzschwefel z.B. Stulln 5,0 Kg/ha oder Kumulus WG 3,6 Kg/ha oder Microthiol 6,0 Kg/ha wird vor dem Wochenende empfohlen.

 

 

 

 

Herbizideinsatz-Unterstockbodenpflege

Völlig respektlos und für mich ohne fachliches Verständnis gehen aktuell manche Kollegen mit Herbiziden, respektive Glyphosat um. Weder der gepredigte Minimierungsgedanke noch die öffentliche Außendarstellung wird berücksichtigt. Anzeigen folgen aus der Öffentlichkeit, die wir im Landwirtschaftsamt verfolgen müssen. Siehe Fotos!

                                                                        

Tobias Burtsche 11.04.2024                          10.04.2024 Böschung (Nichtkulturland) oben Einsatz von Herbizid nahezu                            und unten mit Herbizid behandelt

ganzflächig                                                     

               


Oft bekommen wir am Landwirtschaftsamt Klagen aus dem Berufsstand betreffend Vorschriften und Bürokratie. Genau solche Aktionen begründen dies. Weniger als 1%, die sich nicht an die Vorschriften halten, verschärfen Gesetze und Verordnungen, die die bisher schon akribisch arbeitenden 99% Landwirte und Winzer als Folge daraus, umsetzen müssen. Berater werden ungewollt zu Kontrolleuren…. Und zitieren Gesetze:

Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels, stellt einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Es bleibt nur zu appellieren, dass sich die Praxis an die Vorschriften hält:

D.h. Beim Herbizideinsatz darf der behandelte Streifen max. 20% der Gassenbreite betragen (siehe Biodivgesetz IPS +) Dies wurde letztes und dieses Jahr in den Fortbildungs-veranstaltungen und den Weinbauinfos kommuniziert.

Keine Behandlung von Böschungen und Wegen etc. !

Düngung (Dünge-VO)

Die Bemessung der Düngehöhe der Grundnährstoffe (Phosphor P2O5, Kalium K2O, bzw. Magnesium MgO) sollte auf der Grundlage der Bodenprobenanalyse erfolgen. Hierzu sind im 5-jährigen Turnus Bodenproben zu ziehen.

Bei der Bemessung der Höhe der Stickstoffdüngung ist die Gesamtheit des Systems wie:

§  Angestrebte Ertragshöhe

§  Wuchsleistung (Anzahl Gipfeltermine, Dicke der Fruchtruten, Holzertrag nach dem Rebschnitt)

§  +/- Bodenbearbeitung

§  Zufuhr von organischer Masse aktuell und den letzten beiden Vegetationsjahren

§  Wasserverfügbarkeit/Trockenstandort

§  Humusgehalt

§  Mögliche Schädigung durch Frost

zu beurteilen.

Hieraus ergeben sich anzupeilende Stickstoffgaben zwischen 20-50 Kg Rein-N/ha. Damit bewegt man sich unterhalb der Grenze „wesentlichen Nährstoffmengen“ (weniger als 50 Kg N/ha/Jahr und weniger als 30 Kg Phosphat ha/Jahr) laut Dünge-VO. Damit ist keine „Nährstoffbedarfsermittlung“ im Vorfeld der Düngung und keine Dokumentation erforderlich. Dies gilt auch in den sogenannten Nitrat- bzw. Roten Gebieten.

Die Stickstoffdüngung sollte zum Austrieb bis zum 3-Blattstadium erfolgen.

 

 

Quelle Tabelle: Bsp. Stickstoffdünger Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz 04-2024

 

Bodenpflege

Die Abtrocknung der Böden ergibt aktuell gute Bedingungen für eine Bodenbearbeitung. Diese ist besonders auf trockenen Standorten sinnvoll um die Kapillaren zu schließen und die Wasserverdunstung zu reduzieren. Gleichzeitig wird die N-Mineralisation angeschoben, das Wachstum gefördert. Was bei diesen Standorten bezüglich Triebwachstum sehr wichtig sein kann, gerade in Jahren mit langen Trockenphasen und Wachstumsstillstand. Aber es steigt auch die mögliche Empfindlichkeit gegen Spätfröste. Dies hat 2021 gezeigt.

In feuchten Hangfuß- bzw. Tallagen mit Chloroseneigung ist es für eine Bodenbearbeitung evtl. noch zu nass. Um hier die notwendige Bodenstruktur beizubehalten braucht es eine Begrünung im Frühjahr. Die Wurzel und Porenbildung der Begrünungspflanzen und die damit verbundenen Ausscheidungen organischer Säuren, stabilisiert den Gasaustausch an der Rebwurzel und verhindert Verätzungen der Wurzelspitzen, die für die Mikronährstoffaufnahme (Eisenaufnahme) wichtig sind.   

 

 

 

 

Frostgefahr

In vielen Rebanlagen sind üppige Winterbegrünungen gewachsen. Hohe Begrünungen erhöhen das Risiko von Frostschäden. Bitte denken Sie frühzeitig, vor möglichen Frostereignissen an das Walzen oder Mulchen in diesen Rebanlagen!

 

Tobias Burtsche

Weinbauberatung Kaiserstuhl

                    

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