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Kulturführung Obstbau Rundschreiben Nr. 2 2020

Wetter und Vegetationsverlauf

Die Temperaturschwankungen der letzten Wochen setzen nicht nur den Pflanzen zu. Momentan sieht alles nach einem frühen Jahr aus. Nach dem eher trockenen Januar, war es im Februar deutlich nasser. Auch der März scheint eher mehr Regen zu bringen, besonders die nächsten Tage. Die kälteste Nacht wird von Samstag auf Sonntag erwartet, aber noch im Plusbereich mit 2°C. Die Aprikosenblüte ist fast vorbei, die Pfirsichblüte im Gange und erste Zwetschgen blühen auch schon. Birnen und frühe Äpfel sind im Mausohrstadium oder weiter. Stachelbeeren haben schon gut Blattmasse.

Bundesweite Apfelverteilaktion abgesagt

Samstag, 07. März 2020 10-16 Uhr die Apfelverteilaktion, die bundesweit in den Fußgängerzonen der Städte auf unser regional produziertes Obst hinweisen sollte und wir für die Kontaktaufnahme zur Bevölkerung nutzen wollten ist abgesagt/verschoben. Die Bundesfachgruppe hat entschieden, dass es wegen dem Corona-Virus nicht sinnvoll ist auf die Bevölkerung aktiv zuzugehen. Momentan herrscht eine große Verunsicherung bei den Menschen und direkter Kontakt wird lieber vermieden. Der Termin am Samstag ist somit abgesagt und wird nachgeholt.

Düngung

Die Nährstoffversorgung bis zur Blüte kommt aus den letztjährigen Einlagerungen. Dieses Jahr könnte eingesetzter Kalkstickstoff zu spät verfügbar sein. Deshalb ist eine 2. Düngergabe, angepasst an die Blühstärke und schnell verfügbar, sinnvoll.

Vorgeschriebene Bodenanalysen (P, K, Mg, Ca) alle 4 Jahre (GWH alle 2 Jahre)

Bei der Zertifizierung erlaubte Höchstmengen: Stein- und Strauchbeerenobst -80 kg N/ha, Kernobst u. Erdbeeren -60 kg N/ha. Beachten Sie, dass Sie bei einer Düngung > 50 kg N/ha bei QS eine Begründung/Düngebedarfsermittlung brauchen.

Die Nachlieferung aus dem Boden ist bei 2-3 % Humus mit 30 kg/ha zu kalkulieren.

Die Nmin-Werte für Erdbeeren liegen in KW 5-9 (Bodentiefe 0-30 cm) bei 14 kg N/ha.

Achtung bei Volldüngern mit hohem P-Anteil. Bei Düngung > 30 kg P/ha Begründung notwendig.

Ansonsten ist der Nährstoffvergleich für Baum- und Strauchbeerenobst, außer Erdbeeren (> 2 ha Fläche bzw. > 1 ha Fläche in roten Gebieten), nicht vorgeschrieben. Die Abgrenzung der roten Gebiete ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt, informiere ich Sie. Momentan gehören sehr viele Flächen im Landkreis zu den roten Gebieten, nachzuvollziehen unter

https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/41969/index.html

Ausdünnung Zwetschgen/Mirabellen

Bitte beachten Flordimex 420 hat keine Zulassung mehr!

Cerone ist im Apfel als Art. 51 bis Ende Blüte 2 x, 0,1 l/hamKh, WZ F zur Alternanzbrechung zugelassen. In Zwetschgen/Mirabellen als Art. 51 eine Anwendung, Nachblütefruchtfall, 0,1 l/hamKh, WZ 60 Tage. In beiden Kulturen mit folgender Auflage: SF275-VEOS

Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Die Auflagen zu Widerbetretungspflichten (bußgeldbewehrt) müssen in Zukunft genauer angeschaut werden!

Die Zwetschgenausdünnung dieses Jahr wird sicher schwierig. Weder passt die Wettervorhersage in der nächsten Zeit, noch ist absehbar, ob Spätfröste eine Rolle spielen. Beobachten Sie die Blühstärke und die Blütenknospenverteilung im Baum.

Mitgliederversammlung LVEO BW

Auf der MV des LVEO am Dienstag, 03. März 2020 wurde Max Hagin, Vorsitzender der Obstregion Süd, einstimmig als Nachfolger von Klemens Gugel in den Vorstand des LVEO gewählt.

Abfrage Begasungsschein (Phosphorwasserstoff) zur Wühlmausbekämpfung

Zweck des Lehrganges: Personen, die Phosphorwasserstoff entwickelnde Zubereitungen zur Begasung von Wühl- oder Schermäusen im Erdreich anwenden wollen, müssen die Sachkunde im Umgang mit Begasungsmittel nachweisen.

Lehrgangsinhalte: Rechtsvorschriften, Biologie, Phosphorwasserstoff, Begasungstechnik u. -verfahren, Schutzmaßnahmen, praktische Übung, Toxikologie, Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Lehrgangsdauer: 2 Tage (16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten).

Prüfung und Zertifikation: Staatliche Sachkundeprüfung. Sachkundebescheinigung gemäß TRGS 512.

Teilnahmevoraussetzungen: 18 Jahre, Nachweis eines absolvierten Ersthelferlehrgangs gemäß DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (alt: BGV A1).

Teilnahmegebühr: EUR 396,- zzgl. Prüfungsgebühr EUR 39,- zzgl. MwSt

Dieser Lehrgang wird so am 28./29.09.2020 an der Fachschule für Hygienetechnik, 55545 Bad Kreuznach angeboten. Wir wollen diesen Lehrgang zu uns in die Region holen. Die Kosten wären ähnlich, wir brauchen aber mindestens 15, besser 20 Teilnehmer.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie an einem Lehrgang in der Region Interesse haben!

Vorankündigung Techniknachmittag mechanische Unkrautregulierung

Am Mittwoch, 08. April 2020 ab 14 Uhr plant die Obstregion Süd einen Techniknachmittag mit Ausstellung, Vorführung und Erfahrungsaustausch auf dem Südhof in Denzlingen. Da unsere Bio-Kollegen schon länger Erfahrung mit der mechanischen Bodenbearbeitung haben, planen wir hierzu eine gemeinsame Veranstaltung. Wer selbst schon eine Lösung in seinem Betrieb anwendet, kann sie gerne mitbringen und vorstellen.

Vorankündigung Beerenfest im Lehr- und Versuchsgarten Freiburg-Opfingen

Am Sonntag, 21. Juni 2020 findet ein Tag der offenen Tür statt. Ein Schwerpunktthema neben den Beeren, sind die vielfältigen Blühmischungen auf dem Markt und die damit gemachten Erfahrungen.

IP-Termine 2020 Matthias Bernhart, Tel. 0781/8057106, matthias.bernhart@ortenaukreis.de

Erster IP-Termin

Dienstag 24. März

9.00-10.30 Uhr Königschaffhausen

13.30-15.00 Uhr Laufen

Mit desinfizierten Grüßen

Stefanie Lapcik
Obst- und Gartenbauberatung

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