Navigation überspringen

Weinbauinfo Tuniberg Nr. 6

Allgemeiner Entwicklungsstand

Der Mai ist gekommen, das Jahr geht voran, aber für unsere Reben fehlt das wuchsbare Wetter. Die auffälligen starken Wechsel zwischen frühsommerlich warm und sehr kühl bestimmen das bisherige Bild. Der vergangene April war ein Musterbeispiel für das Auf und Ab. Dennoch fällt die Bilanz leicht positiv bei der Temperatur zum langjährigen Mittel aus. Die Niederschläge im Beratungsgebiet für den April sind im Westen im Schnitt, im Bodenseeraum unter Schnitt, die oberen Bodenschichten sind gut durchfeuchtet. Abgesehen von Erzingen, wo in den windoffenen Lagen selbst die Frostruten Totalschaden zeigen, hat der April keine wesentlichen Schäden von den Spätfrösten im Beratungsgebiet zurückgelassen. Sehr häufig sind deformierte Blätter zu finden, bei Burgunder begleitet mit einem Einrollen zur Blattunterseite, ein immer wieder zu sehender Kälteschaden. Bei diesem werden noch nicht entfaltete Blätter in der Triebspitze nicht sichtbar geschädigt. Es war wirklich knapp und man ist allgemein froh, die erste grosse Frühjahrshürde gut überstanden zu haben. Vom grossen Vorsprung in der Vegetation ist ca. eine Woche geblieben. Ein durchgängiges Sechsblatt - Stadium ist immer noch nicht zu sehen. Nach wie vor wirken die Bestände gelblich, eine negative Entwicklung zu mehr Zitronengelb, was die Ausbildung von Chlorose wäre, ist aber nicht zu finden. Der Monatsanfang Mai setzte den Trend vom April fort, auf den Feiertag und die nachfolgenden Tage sind nun aber freundliche Tage mit Temperaturen über 20° C angesagt. Vor allem die Nachtemperaturen sollen konstant über 10° C liegen, was der Entwicklung sehr entgegen käme. 

 

Zu den tierischen Schädlingen

Die Kontrolle der Fallen zur Überwachung der Pheromonverfahren im Beratungsgebiet ist durchzuführen, wie gewohnt montags, mittwochs, freitags. Ausserhalb der Pheromongebieten ist niedriger Flug der Traubenwickler gemeldet. 

 

Zu den Pilzkrankheiten 

Durch das zurückliegende Wetter ist kein grosser Zuwachs zu sehen. Die Niederschläge im Beratungsgebiet brachten nun erst mit den Regen der vergangenen beiden Tage regional Bedingungen für eine leichte bis mittlere Primärinfektion der Peronospora. Durch den geringen Zuwachs und die vorausgegangenen Behandlungen – ein wesentlicher Unterschied zu letztem Jahr - wird das Risiko aber als gering eingeschätzt. Seit dem Ende der sehr warmen ersten Aprilhälfte liegen für die Entwicklung von Oidium ebenfalls keine günstigen Bedingungen mehr vor. Dies zeigen auch Zeigerpflanzen, die in den zurückliegenden trocken – warmen Frühjahren um diese Zeit schon grau vor Oidium waren. Es wird daher empfohlen, die gute Wetterphase abzuwarten, den sich abzeichnenden Zuwachs mitzunehmen und die nächste Behandlung, sofern möglich, auf den Anfang kommender Woche zu legen, ausser die Vorhersage zu den Niederschlägen auf den Wochenanfang ändert sich wesentlich. Zum Einsatz kommen: 3,6 kg / ha Netzschwefel, bzw. mit den Mittel spezifischen ausgewiesenen Aufwandmengen. Gegen Peronospora Kontaktmittel wie z.B. Delan WG mit 0,3 kg / ha oder 0,6 kg / ha Folpan 80 WDG Mittelaufwand. Da Polyram WG vom Markt genommen werden wird, sind noch vorhandene Bestände aufzubrauchen, Aufwandmenge 1,2 kg / ha. Für den Bodenseeraum gelten die Angaben gleichlautend. Der Zusatz von Phosphonaten verbessert den Schutz des Zuwachses mit z.B. 1,0 l / ha Veriphos oder 2,0 l / ha Frutogard. Die Frühjahre der letzten Jahre zeigen oft sehr windige Verhältnisse, was beim Pflanzenschutz zu berücksichtigen ist. Nur eine gute Belagsbildung garantiert eine zuverlässige Wirkung der Mittel. 

Bitte beachten Sie die Hinweise und Anwendungsvorschriften in den Gebrauchsanleitungen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Nutzen Sie möglichst Abdrift mindernde Applikationstechnik und achten Sie auf eine zielgenaue Einstellung der Geräte.

 

Weinbauliche Hinweise 

Die Ausbrecharbeiten, vor allem der Stammaustriebe, sind ein wichtiger Arbeitsschritt. Mit Beginn der Peronsoporasaison ist dies nun wieder vorbeugender Pflanzenschutz, da Stammaustriebe oft der Ausgangspunkt der ersten Infektionen sind. Am Stammkopf sollten besonders Triebe ohne Gescheine und schwach wachsende Triebe entfernt werden. Die Entfernung von Doppeltrieben fördert eine luftige Laubwand ebenfalls als vorbeugende Pflanzenschutzmassnahme. Das Ausbrechlaub kann nach Kontrolle auf Besatz für die Ansiedlung von Raubmilben in den Junganlagen verwendet werden. Die Ausbringung muss rasch erfolgen, auf lahm werdendem Ausbrechlaub wandern die Milben ab. Noch vorhandene Frostruten (ausser Erzingen) können entfernt werden, da diese zunehmend die weiteren Arbeiten behindern. Bei neugepflanzten Anlagen werden die Drahtrahmen inzwischen sofort installiert. Ausreichendes Vorgewende und eine in der Höhe um ca. 15 cm tiefere Installation der Endpfähle erleichtern zukünftig alle Maschinenarbeiten. 

 

Sonstige Hinweise 

Die Sammelaktion PAMIRA startet ab dem 16.05.2024. Sammelstellen und Termine für PAMIRA 2024 finden Sie unter www.pamira.de

Der 15. Mai ist ein wichtiger Termin im Gemeinsamen Antrag. Aufgrund von Herausforderungen und Verzögerungen im Rahmen der Einführung des EDV-Verfahrens „Profil“ in der Landwirtschaftsverwaltung, werden im Förderverfahren UuU die Informationsschreiben bzw. Vorbescheide für das Antragsjahr 2024 voraussichtlich frühestens in der zweiten Maihälfte verschickt. Durch die Verzögerung werden aktuell alle beantragten Grundstücke im Auszahlungsantrag angezeigt, welcher nun um nicht durchgeführte Massnahmen zu korrigieren ist. Beachten Sie alle weiteren Änderungen, die über FIONA für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen eingepflegt werden müssen. Wichtig ist, dass bei Pflanzschlägen aus mehreren Grundstücken jedes Flurstück einzeln berechnet und korrigiert werden muss. Die Sanktionsschwelle wurde von 20% Abweichung auf 30% heraufgesetzt, was viele Beanstandungen verhindert, aber bei kleinen Flurstücken ist die Schwelle der Beanstandung schnell erreicht. Nach der Pflanzung sollte die Pfropfrebenrechnung umgehend beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht werden, um eine zügige Weiterbearbeitung in der Verwaltung zu unterstützen. Ab diesem Jahr müssen die Rechnungen elektronisch eingereicht werden.

Die Mittelpalette im Weinbau wird schmäler. Es wird gebeten, folgende Mitteilung der Fa. BASF und des Deutschen Weinbauverbandes im laufenden Pflanzenschutz zu berücksichtigen:

Im europäischen Verfahren über die erneute Genehmigung wurde kürzlich entschieden, dass die Genehmigung für Dimethomorph als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht erneuert wird (EU-Kommissions-Durchführungsverordnung (EU) 2024/1207). Davon betroffen sind die Produkte Orvego, Forum und Forum Gold, Aktuan Gold und VinoStar. Die EU-Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, die entsprechenden Produktzulassungen bis zum 20. November 2024 zu widerrufen. Die EU-Kommissions-Durchführungsverordnung legt ferner fest, dass Abverkaufs- und Aufbrauchfristen nach Zulassungsende, die die Mitgliedstaaten jeweils national festlegen, spätestens am 20. Mai 2025 enden.

Ebenfalls noch unklar ist, wie hoch der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffes in Trauben bzw. Weinen nach dem Ende der Produktzulassungen ausfallen wird. Der DWV hatte in seinem Schreiben vom 17. April 2024 auf diese Problematik und die damit verbundene Unsicherheit bei der zukünftigen Vermarktungsfähigkeit von Weinen hingewiesen. 

Dies bedeutet, die genannten Produkte sollten allesamt in dieser Saison aufgebraucht werden.

 

Sofern nicht anderst erforderlich, erfolgt das nächste Weinbauinfo am 16.05.2024. 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung