Navigation überspringen

Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 19

Allgemeine Situation:

Hatten wir die komplette Saison durch ein verregnetes Wetter mit keinerlei Stabilität, so werden wir nun in der Reifephase mit einem warmen und trockenen Spätsommer entschädigt. Auch der langfristige Wetterbericht verspricht weitestgehend trockene Tage. Gute Voraussichten also für die restliche Reifezeit. Abgesehen von dem gebietsweise extremen Perobefall im Geizlaub, sehen die Bestände im Markgräflerland sehr zufriedenstellend aus und auch die Reife verläuft bis jetzt recht gleichmäßig. Generell gibt es sehr wenig Meldungen mit Oidiumbefall, was natürlich dem Wetter aber auch der lückenlosen Applikation der PSM zu verdanken ist. Erste Botrytisnester lassen sich zwar in kompakten Grauburgunderanlagen finden, die Verrieselungen nach der Blüte sowie der erfolgreiche Einsatz von Bioregulatoren sorgten jedoch für eine tendenziell lockere Traubenstruktur was uns nun zugutekommt. 

Im Allgemeinen rechne ich nicht mit einem flächigen Erntestart vor dem 09. September. Das verschafft uns noch ein wenig Raum und Zeit. Zum einen für eine eventuelle Behandlung gegen die Kirschessigfliege, zum anderen aber auch für eine Behandlung in den Befallsgebieten gegen die neu aufgetretene Amerikanische Rebzikade. Ein neuer Schädling, welcher als Überträger der "Goldgelben Vergilbung", auch "Flavescence dorée" (FD) genannt, gilt.

Tierische Schädlinge 

Kirschessigfliege: 

Besonders aktiv ist die KEF dieses Jahr im Obstbau. Begünstigt durch die nass-kühle Witterung waren in bestimmten Kulturen einige Bekämpfungen nötig. Das trocken-heiße Wetter bremst die Population zwar nun etwas aus, dennoch sind immer wieder Fliegen zu beobachten. 

Das Fallenmonitoring des Weinbauinstitutes läuft mittlerweile. Im Anhang habe ich die Empfehlungen 2024 der Weinbauanstalten zur KEF angehängt.

Sollte es zur Bekämpfung der KEF kommen, stehen uns einige Mittel zur Verfügung, wie Sie der Tabelle entnehmen können.

 Sie kennen Ihre gefährdeten Anlagen und Sorten am besten. Behalten Sie diese genau im Auge und führen, wenn nötig, eine Behandlung durch. Die Eiablage-Bonitur des WBI werden kommenden Mittwoch wieder aktualisiert und sind unter https://monitoring.vitimeteo.de/  einzusehen. Dann werden auch Ergebnisse für das südliche Markgräflerland vorhanden sein. In allen Fällen sollten aber die Vorgaben der Vermarktungsbetriebe befolgt werden. 

Hinweise zum Bienenschutz: 

Nach der Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I. S.1410) dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) weder an blühenden Pflanzen (bspw. blühender Unterwuchs oder in der Nachbarschaft befindliche Blütenpflanzen) noch an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen angewandt werden. Daher sind vor einem Einsatz von B1-Mitteln die blühenden Pflanzen zu mulchen. Honigtau und beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Selbst wenn momentan kein Bienenflug beobachtet werden kann, besteht die Gefahr, dass dies in Kürze stattfinden kann. Die Ausbringung von B1-Mitteln sollte deshalb in diesen Fällen unterbleiben. 

Weiter bitten wir zu beachten, dass in den wenigen Fällen, wo Bienenstände näher als 60 Meter zu Anlagen stehen, die mit B1-Mittel behandelt werden sollen, Rücksprache mit dem Imker zu erfolgen hat: bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden.

Amerikanische Rebzikade

Auf Flächen der Gemeinden Bad Bellingen, Schliengen Bamlach und Rheinweiler wurde erstmals in Deutschland die Amerikanische Rebzikade nachgewiesen. 

Mittlerweile wurden an 18 Fallenstandorten über 250 Tiere gefangen.

Diese Zikade gilt als Überträger der "Goldgelben Vergilbung", auch "Flavescence dorée" (FD) genannt. 

Die bisher untersuchten Tiere tragen den Erreger zwar noch nicht in sich, trotzdem ist nun höchste Vorsicht geboten!

Zur Bekämpfung der Zikade:

Per Notfallzulassung wurde nun das Mittel Karate Zeon in allen Befallsgebieten zugelassen.

Sollten Flächen von Ihnen im Befallsgebiet liegen, wird eine umgehende Behandlung unter Beachtung der Wartezeit dringend empfohlen!

Folgende rot umrandeten Flächen sind als Befallsgebiete ausgewiesen und sollten behandelt werden. Eine Behandlung außerhalb der Grenze ist nicht zulässig.

Um eine bessere Applikation zu gewährleisten, sollte bei der Behandlung jede Gasse gefahren werden.

Aufwandmenge Karate Zeon: 75 ml/ha 

Wartezeit 7 Tage 

Sollten noch Laubschnittarbeiten anstehen, bitte ich Sie, die Maschinen von Laubresten zu befreien, sollten Sie in den Befallsgebieten gearbeitet haben. 

Somit wird eine Verschleppung der Tiere in andere Gemarkungen verhindert.  

Des Weiteren müssen in den Befallsgebieten im Herbst sämtliche Unterlagsreben bzw.  verwilderte Reben entfernt werden, da sich das Tier hier bevorzugt aufhält. 

Dazu aber demnächst mehr.

Reifemessungen 

Mittlerweile sind auch die ersten Reifemessungen durch das WBI erfolgt. Diese sind unter https://wbi.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Fachinfo/Traubenreife einzusehen. 

Für das Markgräflerland sind zusätzlich folgende Werte gemessen worden.

Müller – Thurgau    
mittlere Lage bei hohem Ertrag = 57°Oe


Gutedel
mittlere Lage bei hohem Ertrag = 55 °Oe


Spätburgunder
mittlere Lage bei normalem Ertrag= 60°Oe; mittlere Lage; Selektionsanlage = 62°Oe


Weißburgunder
62 - 64°Oe


Ruländer
62 - 64°Oe

Sauvignon Blanc
mittlere Lage bei normalem Ertrag = 60 °Oe

Esca:

Besonders betroffen ist Gutedel, Müller-Thurgau, Sauvignon Blanc und auch einzelne PIWI-Sorten. Für mich ist die „Resetmethode“ die effektivste und von der Aufwand-Nutzenrelation die sinnvollste Methode um diese Krankheit einigermaßen in Schach zu halten. Erkundigen Sie sich bei Ihren Berufskollegen, welche diese Methode bereits einige/viele Jahre erfolgreich durchführen. 

Sonstiges

Bitte denken Sie an die Abgabefrist des Antrags auf Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen 2025. Dieser kann noch bis zum 31.08.2024 bei den jeweiligen Landwirtschaftsämtern abgegeben werden.

Nächster Aufruf nach Bedarf

gez. Mattmüller, Weinbauberatung

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung