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Weinbauinfo Tuniberg Nr. 19

Allgemeiner Entwicklungsstand

Das Jahr 2024 ist wirklich seltsam: soviel Wasser und doch gab es am besonders nassen Bodensee auf sehr kiesigen Standorten sogar sichtbaren Trockenschaden. Das hat sich erledigt, zwischen 50 – 80 mm Regen am Wochenende im Raum Meersburg nach Osten sorgen für feuchte Verhältnisse. Zum Glück sind die Bestände in der Reife noch früh, ansonsten wären die bekannten Erscheinungen wie Beerenplatzen wieder die Regel. Die Erklärung der Trockenschäden liegt in der sehr oft Zellenartigen Struktur der Niederschlagsverteilung in den letzten Wochen und der sehr geringen Wasserhaltefähigkeit solcher Kiesbänke bei gleichzeitig hoher Verdunstung. Die Reife verläuft in normal ausgeprägten Anlagen gut und stetig und hat in den vergangenen Tagen einen guten Schritt nach vorne getan. Müller – Thurgau reift überall sehr einheitlich. Im Burgunderbereich ist die Streuung in der Entwicklung genau so gross wie bei der Ertragslage, am ausgeprägtesten am Bodensee, teilweise auch im Glottertal. Die weitere Reife muss also sorgfältig verfolgt werden, damit nicht noch eine oder andere in der Reife frühe Anlage übersehen wird. Bis zum heutigen Stand ist die Gesundheitslage der Trauben erfreulich, frühe Botrytis selten, Oidium nicht vorhanden, nur späte Lederbeeren sind im geringen Umfang in einzelnen Anlagen, nicht flächig, zu sehen. Die Hitzetage haben nur geringe Schäden hinterlassen, was den im Vergleich zu vorausgegangenen Jahren hohen Luftfeuchtewerten um 70% zu verdanken ist. Aktuell geniessen die Reben optimales Reifewetter: frische Nächte und schönes, trockenes Spätsommerwetter. Im gesamten Beratungsgebiet sorgt das wieder anhaltend heftige Auftreten der ESCA für viel mehr Fragen.

 

Zu den tierischen Schädlingen

!! Bitte beachten Sie die wichtigen beigefügten Hinweise des Staatlichen Weinbauinstitutes. Die Amerikanische Rebzikade gehört ab nun zum Badischen Weinbau. !!

Im ganzen Grenzgebiet zur Schweiz einschliesslich Bodenseeraum wird nochmalig darum gebeten, erhöhte Wachsamkeit im gesamten natürlichen Umfeld zu halten, da in Basel eine Kolonie des Japankäfers aufgetaucht ist. Dazu kommt eine Häufung von Einzelfunden an etlichen Orten, so auch in Lindau am Bodensee.

Bei den Fruchtfliegen wie immer: KEF = Kirschessigfliege, HEF = Heimische Essigfliege

Die Vorbereitungen laufen, in frühen Sorten finden die ersten Bonituren des Staatlichen Weinbauinstitutes und in Opfingen statt. Die Ergebnisse des Weinbauinstitutes sind wie jedes Jahr unter https://monitoring.vitimeteo.de/ einzusehen. Die Kulturmassnahmen zur Vorbeugung der KEF sind allgemein bekannt. Die diesjährige Mittelliste bietet denselben Umfang wie vergangenes Jahr. Damit ist der Weinbau auf mögliche Eventualitäten gut eingestellt. Der vorbeugende Einsatz von Surround macht eine vollständig entblätterte Traubenzone und die Befahrung jeder Gasse notwendig, damit ein optimaler Belag erreicht werden kann. Surround wirkt nur als Repellent. Da das Produkt die Reben in der Traubenzone „weiss macht“, ist es Erklärungsbedürftig. Mit bedacht werden muss, dass die Rückseite (die Schattenseite) der Trauben, siehe die Bilder, in der Regel keinen Belag haben. Die repellente Wirkung ist nachgewiesen, wie weit diese aber unter starkem Druck trägt, ist nicht bekannt. Die bisherigen Ergebnisse der Bonituren in Südbaden zeigen einen vorhandenen, stabilen Befall in frühen Sorten wie Regent und Accolon, am Bodensee ist die Lage noch ruhig. Die befallenen Anlagen liegen in der Regel immer in der Nähe von Saumstrukturen oder Obst. Der Befallsverlauf zeigt, dass es sinnvoll ist, wenn man solche Anlagen hat, diese zu begutachten und unter Schutz zu stellen. In der Buschtrommel wird kräftig gerührt, behalten Sie die Ruhe, aus den umfangreichen Monitoringdaten ist keine Panik zu erkennen und die weitere Entwicklung ist im Blick. Wie bei der Reife gilt es dieses Jahr, die aus dem Blüteverlauf früher reifenden Beeren und Anlagen im Auge zu behalten.

Schön umgesetzter Surroundeinsatz, Traubenvorder – und Rückseite.

 

 

 

Hinweise zum Bienenschutz: 

Nach der Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I. S.1410) dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) weder an blühenden Pflanzen (bspw. blühender Unterwuchs oder in der Nachbarschaft befindliche Blütenpflanzen) noch an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen angewandt werden. Daher sind vor einem Einsatz von B1-Mitteln die blühenden Pflanzen zu mulchen. Honigtau und beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Selbst wenn momentan kein Bienenflug beobachtet werden kann, besteht die Gefahr, dass dies in Kürze stattfinden kann. Die Ausbringung von B1-Mitteln sollte deshalb in diesen Fällen unterbleiben. 

Weiter bitten wir zu beachten, dass in den wenigen Fällen, wo Bienenstände näher als 60 Meter zu Anlagen stehen, die mit B1-Mittel behandelt werden sollen, Rücksprache mit dem Imker zu erfolgen hat: bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Anwendungsvorschriften in den Gebrauchsanleitungen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel und die Zulassungen für Tafeltrauben. Nutzen Sie möglichst Abdrift mindernde Applikationstechnik und achten Sie auf eine zielgenaue Einstellung der Geräte.

 

Weinbauliche Hinweise 

Wichtigste Massnahme ist, die Anlagen im Stickstoff ruhig zu halten. Gewalzte Begrünungen sollten nur hoch über der Walzmatte gemulcht werden, damit die umfangreiche Pflanzenmasse nicht in die Mineralisierung kommt.

Alle Bodenbearbeitungen sollten abgeschlossen sein.

 

Sonstige Hinweise

Die Verwaltungsgruppe des Fachbereiches Landwirtschaft Breisgau – Hochschwarzwald weisst auf folgende Regelung im Rahmen der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen hin: 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit den Antrag vorab telefonisch durchzusprechen und diesen im Anschluss per Post oder Briefkasteneinwurf, Europaplatz 3 in 79206 Breisach einzureichen. Eine persönliche Antragsentgegennahme für den Vorantrag Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen 2025, ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese sind ausschließlich im Zeitraum 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich. Montag bis Donnerstagnachmittags bieten wir zusätzlich eine telefonische Beratung an.   

 

Weinbauberater Zuberer ist vom 28.08.2024 bis 15.09.2024 im Urlaub. 

Vertretung macht: Weinbauberater Joscha Mattmüller, Mobil erreichbar unter 01622550679. 

                                Mail: joscha.mattmueller@lkbh.de

Sofern nicht anderst erforderlich, erfolgt das nächste Weinbauinfo in der Sommerpause nach Bedarf zur Lage bei der KEF.  

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