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Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 17

Allgemeine Situation:

Die Traubenzone füllt sich! In letzter Zeit ist eine enorme Vergrößerung der Beeren zu beobachten. Somit ist das Stadium BBCH 79 „Traubenschluss“ nahezu überall erreicht, wodurch auch die Anfälligkeit gegenüber Oidium immer weiter abnimmt und die Lage deutlich entspannt. Sollten Sie Oidiumbefall entdecken, melden Sie diesen bitte der Weinbauberatung. In anderen Beratungsgebieten gibt es bereits erste Meldungen, im Markgräflerland wurde bisher allerdings noch kein Befall entdeckt.

Vergangenen Dienstag und Mittwoch stiegen die Temperaturen zum ersten Mal diesen Sommer über die 30°C Marke hinaus. Mit unmittelbaren folgen. Vor allem an Randreihen und stark entblätterten Anlagen lassen sich nun erste Sonnenbrandschäden an den Trauben feststellen. Zwar nur in geringem Umfang, jedoch unterstreicht dies deutlich die Anfälligkeit der Trauben in diesem Jahr. Durch die fehlenden Sonnentage konnte keine Abhärtung gegenüber Sonnenstrahlen stattfinden. Sind weitere Entblätterungsmaßnahmen vorgesehen, sollten diese lediglich auf der Schattenseite durchgeführt werden. 

Für morgen sind wieder einmal Gewitter gemeldet mit Niederschlägen zwischen 15 – 25 l.  

Rebschutzsituation

Peronospora

Optimalerweise sollten die Belagserneuerungen mit einem Kontaktmittel kurz vor größeren Niederschlägen gesetzt werden. Nach Hagelereignissen sollte umgehend mit einem kurativen Mittel behandelt werden. Der Spritzabstand beträgt derzeit 10 Tage. Die meisten Betriebe haben somit noch 2 Behandlungen vor sich, welche dann in der Woche zwischen dem 27.07. und dem 03.08. mit der Abschlussbehandlung auslaufen werden.

Mittelempfehlung

Zum Einsatz können Kontaktmittel kommen wie z.B. Videryo F (2,5 l/ha) (WZ 28 T), Folpan 80 WDG (1,6 kg/ha) (WZ 35 T) oder Folpan 500 SC (2,4 l/ha) (WZ 35 T).

Nach starken Gewittern bzw. Hagelereignissen sollten aufgrund ihrer besseren Wirkung kurative Mittel eingesetzte werden, wie z.B.  Ampexio (0,48 kg/ha) (WZ 21 T) oder Melody Combi (2,2 kg/ha) (WZ 28 T).

Oidium

Gegen Oidium kann ab der nächsten Behandlung ein azolhaltiges Mittel wie Topas (0,32 l/ha) (WZ 35 T) oder Sarumo (0,75 l/ha) (WZ 28 T) zum Einsatz kommen.

Durch die vielen Überfahrten stoßen wir mittlerweile auch an die Grenze der maximalen Anwendungen der einzelnen Mittel. Zur Entlastung dieser können in den letzten beiden Behandlungen alternativ auch Backpulverpräparate wie z.B. Kumar (5 kg/ha) oder Vitisan (8 kg/ha) + Netzmittel zum Einsatz kommen. Durch den Zusatz von Stulln Netzschwefel (3 kg/ha) (WZ 28 T) kann die Aufwandmenge von Kumar auf 3kg/ha und Vitisan auf 4kg/ha + Netzmittel reduziert werden. Alle anderen Schwefelprodukte haben weiterhin 56 Tage Wartezeit. 

Betriebe, denen es aufgrund ihrer geringen Betriebsgröße möglich ist, sollten nun jede Gasse fahren. 

Die Aufwandmengen der Mittel berechnen sich aus dem Basisaufwand x 4 

BDA/Esca:

Die absterbenden Stöcke häufen sich nun. Bei den derzeit schlagartig absterbenden Stöcken mit schmutzig, graugrünen Blättern handelt es sich um die BDA (Black Dead Arm = Toter Arm Krankheit). Als Erreger werden Pilze aus der Botryosphaeria-Gruppe angegeben. Erste Esca-Stöcke mit dem typischen Tigerstreifen findet man ebenfalls schon. 

Piwis

Gesunde Bestände müssen ab jetzt nicht mehr mitbehandelt werden. Sorten, welche sich anfällig gegenüber Stiellähme zeigen wie z.B. Muscaris oder Cabernet Cortis sollten, sofern noch nicht geschehen, mit EpsoTop-Bittersalz behandelt werden. 

Stiellähme 

Für eine bessere Versorgung und um der Stiellähme vorzubeugen, kann nach der Blüte der Zusatz von Epsotop-Bittersalz (12-14 kg/ha) mitappliziert werden. 

Sonstiges

Bitte denken Sie an das Einreichen der Rechnungen für Pfropfreben und Tropfschläuche bis spätestens 15. Juli 2024. Hierbei können die Rechnungen in Fiona hochgeladen werden. Danach muss auf „Antrag einreichen“ geklickt werden, damit die Rechnungen auch ankommen. 

Mittlerweile gibt es die neuen Anträge für Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen für das Antrags- und Durchführungsjahr 2025. Diese können entweder bei mir erfragt oder auf der Website heruntergeladen werden. Wie gewohnt muss der Antrag bis zum 31.08.2024 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht werden.

Nächster Aufruf am Freitag, dem 19.07. 

gez. Mattmüller

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