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Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 14

Allgemeine Situation:

Bis auf ein paar wenige Nachzügler ist die Rebblüte im Markgräflerland abgeschlossen. Somit befinden wir uns im BBCH Stadium 71 bis 73. Seit ein paar Tagen findet man im gesamten Beratungsgebiet Peronosporabefall an Trauben. Zumeist in geringer Intensität, vereinzelt aber auch in größerem Umfang. Dies ist eine Auswirkung von den heftigen Niederschlägen um den Monatswechsel sowie den sporulierenden Ölflecken. Abgesehen davon, prägen gepflegte Rebberge das Markgräflerland. Durch das „normale“ Wachstum können die Heftarbeiten punktgenau durchgeführt werden. Die übrige Zeit muss dafür in die Pflanzenschutzmaßnahme investiert werden. Zwar besserte sich das Wetter im Juni gegenüber dem Mai, doch bereits am Wochenende sind weitere Schauer und lokal auch Gewitter möglich, was die nächste Behandlung vor dem Wochenende erfordert. Hinsichtlich der Blühqualität lässt sich vor allem in lockerbeerigen Klonen ein stärkere Verrieselung feststellen. Allgemein ist die Blührate jedoch als „Gut“ zu bewerten. Auch der Einsatz von Bioregulatoren zeigt mittlerweile erste Erfolge. 

Rebschutzsituation

Peronospora

Aktuell lassen sich im gesamten Beratungsgebiet viele stecknadelkopfgroße Beeren mit weißem Pilzrasen und braunem Stielgerüst finden. Hierbei handelt es sich um Peronosporabefall. Häufig wird dies mit Oidium verwechselt, hierbei fängt der Befall jedoch oftmals vom Stiel bzw. Kelch der Beere her an und hat einen feineren Pilzrasen. 

Um die jungen Beeren weiterhin optimal zu schützen, sollte die nächste Behandlung vor den kommenden Niederschlägen gesetzt werden. Alternativ können auch die Niederschläge am Wochenende abgewartet werden und je nach tatsächlich gefallenen Mengen mit einem kurativen Mittel behandelt werden. 

Mittelempfehlung

Zum Einsatz können Kontaktmittel kommen wie z.B. Enervin SC + Folpan 80 WDG (2,1 kg/ha + 1,4 kg/ha, wenn in letzter Behandlung kein Orvego oder Enervin appliziert wurde), Profiler (2,6 kg/ha, Mischreihenfolge beachten, nur 1 x pro Saisson), Videryo F (2,2 l/ha), Folpan 80 WDG (1,4 kg/ha), Folpan 500 SC (2,1 l/ha), oder Delan WG (0,7 kg/ha). Polyram WG (2,8 kg/ha) kann nur eingesetzt werden, wenn die strengen Anwendungsbestimmungen bezüglich der Nachfolgearbeiten (SF278-VEWE) eingehalten werden. Bitte Reste aufbrauchen. Alternativ kann auch das Kombinationsmittel Delan Pro (4,2 l/ha) eingesetzt werden.

In Anlagen mit einem erhöhten Peronosporabfeall oder nach Gewittern können aufgrund ihrer besseren Wirkung auch kurativen Mittel eingesetzte werden, wie z.B. das hochpotente Zorvec Zelavin Bria (0,28 l/ha & 1,4 kg/ha) bzw. Zorvec Vinabel, (0,6 l/ha bei 1,8m Gassenbreite und 1,4m Laubwandhöhe, ansonsten 0,38 l/10.000m2 LWF, max. 2 Anwendungen) Aber auch Mittel wie Ampexio (0,56 kg/ha), Melody Combi (1,93 kg/ha) oder Fantic F (2,1 kg/ha) sind eine gute Wahl. 

 Bei Anlagen, in denen der Gipfeltermin noch nicht absehbar ist, wird der Zusatz von Phosphonaten wie z.B. Veriphos, Foshield, (jeweils 2,5 l/ha) oder Frutogard (3,5 l/ha) zur Spritzbrühe empfohlen. Sollte der Gipfeltermin unmittelbar bevorstehen, kann jetzt schon verzichtet werden.  Aufgrund des engen Spritzabstandes (7 Tage oder weniger) reicht hier der Basisaufwand x 2,5 der jeweiligen Mittel. Bei längeren Abständen ist der Basisaufwand x 3,5 zu nehmen.  Bei der Anwendung der Zorvec Produkte sowie Kombinationsmittel (Delan Pro & Profiler) ist dies nicht notwendig. 

Oidium

Wir befinden uns weiterhin in einer kritischen Phase, in welcher sich schnell Infektionen ausbreiten können. Nach dem Einsatz eines SDHI-Fungizids sollte für einen guten Wirkstoffwechsel Mittel wie Talendo (0,35 l/ha), Belanty (1,55 l/ha bei 1,8m Gassenbreite und 1,4m Laubwandhöhe, ansonsten 1 l/10.000m2 LWF) oder Dynali (0,7 l/ha) zum Einsatz kommen. Mittel der Gruppe K (Vivando und Kusabi) sind erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Bitte achten Sie auf einen konsequenten Wirkstoffwechsel! Es dürfen niemals zwei Mittel mit demselben Wirkstoff hintereinander eingesetzt werden. Die Kombination eines Multi-Site-Wirkstoffes (Netzschwefel 3kg/ha) mit einem organischen Oidiumfungizid soll verhindern helfen, dass sich beim organischen Mittel Resistenzen entwickeln. Aktuell fehlen dazu allerdings noch ausreichend wissenschaftliche Beweise. Aus diesem Grund kann von Seiten der Beratung keine allgemeine Empfehlung für diesen Einsatz ausgesprochen werden.

Betriebe, denen es aufgrund ihrer geringen Betriebsgröße möglich ist, sollten nun jede Gasse fahren. 

Die Aufwandmengen der Mittel berechnen sich aus dem Basisaufwand x 3,5 

Weinbauliche Maßnahmen 

Durch eine gute Blüte ist die Wahrscheinlichkeit von kompakten Trauben und Fäulnis erhöht. Eine effektive Maßnahme, um die Kompaktheit der Trauben zu reduzieren, ist das „Ausblasen“, das ab dem Stadium „Schrotkorngröße“, also ab sofort in frühen Lagen möglich ist. Dabei sollten aber die Triebe den obersten Draht erreicht haben. Bei Anlagen mit einem höheren Anteil von Kurztrieben sollte noch gewartet werden. Ich weiß, das Zeitfenster für das „Ausblasen“ ist kurz. Dennoch sollten wir auf die Bevölkerung Rücksicht nehmen und nicht bereits mitten in der Nacht mit der Arbeit beginnen. Parzellen in direkter Dorfnähe sollten am Tag gefahren werden.   

Mittlerweile kann mit der Entblätterung begonnen werden. Gerade durch eine frühe Entblätterung wird das Botrytisrisiko gesenkt und die Applikationsqualität in der Traubenzone wird verbessert. Achten Sie bei allen Entblätterungsmaßnahmen, besonders bei den Weißweinsorten, auf eine schonende Umsetzung, um dem Sonnenbrand und den Aromaverlusten vorzubeugen.

Piwis

Auch PIWI Sorten sollten mit der nächsten Überfahrt mitbehandelt werden. 

Stiellähme 

Für eine bessere Versorgung und um der Stiellähme vorzubeugen, kann nach der Blüte der Zusatz von Epsotop-Bittersalz (12-14 kg/ha) mitappliziert werden. Bitte nicht mit Phosphonaten mischen! 

Sonstiges 

der Bundesrat hat am Freitag, den 14. Juni, im Rahmen der Abstimmung über die Pflanzenschutzanwendungsverordnung entschieden, dass Glyphosat-haltige Produkte über den 30. Juni 2024 hinaus weiterhin eingesetzt werden dürfen. Damit gelten im Wesentlichen auch weiterhin die Bestimmungen, an die sich die Landwirte bereits seit 2021 in der Anwendung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln halten. Das Verbot in WSG und HSG bleib allerdings weiterhin bestehen. 

Nächster Aufruf am Donnerstag, dem 20.06.

gez. Mattmüller

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