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Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 4

Allgemeine Situation:

Es war allen bewusst, doch trotzdem ist es erstaunlich, was für ein enormer Wachstumsschub durch den Rebberg zieht. Die hohen Temperaturen vom letzten Wochenende zeigen ihre Wirkung: Spätere Lagen befinden sich aktuell im „Mausohrstadium“ (Blätter sichtbar, aber noch angelegt). Mittlere Lagen zeigen das 1 bis 3-Blatt-Stadium. Die frühen Lagen hingegen sind schon über das 3-Blatt-Stadium hinaus. Allgemein befinden wir uns 3 Wochen vor dem langjährigen Mittel. Auffallend dieses Jahr sind viele Triebe, welche zwar schon 2-3 Blätter entwickelt haben aber noch relativ kurz sind. Die kühleren Temperaturen seit Dienstag bremsen das Wachstum nur leicht, mit jedem Tag Richtung Wochenende steigen diese jedoch wieder an, wodurch uns ab Freitag wieder Tagestemperaturen von 20°C und mehr vorausgesagt werden. Ab Montag, den 15.04.24 ist deutlich kühleres Wetter und Regenschauer angesagt. 

Rebschutzsituation: 

Peronospora:

Somit ergibt sich uns eine ähnliche Situation wie 2023:

Warme, gut durchfeuchtete Böden, welche ein optimales Milieu für die Keimung von Oosporen bilden, in Kombination mit Rebanlagen, welche knapp das 3-Blatt-Stadium erreicht haben, sowie Vorhersagen mit genügend Niederschlagsmengen für eine erste Primärinfektion. Wie stark so eine Primärinfektion sein kann, wissen wir alle noch aus letztem Jahr. Nun ist es daran, den Fehler nicht zu wiederholen. 

Oidium: 

Die momentane Leitkrankeit ist jedoch der Oidiumpilz. Mit dem Erreichen des 3-Blatt-Stadium sollte jetzt auch das Augenmerk auf den Pflanzenschutz hinsichtlich Oidium gerichtet werden. Viele Untersuchungen sowie auch Praxisberichte ergaben, dass ein frühzeitiger Beginn des Pflanzenschutzes die beste Bekämpfungsmöglichkeit darstellt. Besonders in Anlagen mit Vorjahresbefall ist der Behandlungsbeginn ab dem 3-Blatt-Stadium Pflicht! Doch auch in Anlagen ohne Vorjahresbefall sollten Sie sich vor einem frühzeitigen Beginn nicht scheuen! Nur mit sauberen Anlagen können wir gegen Ende der Saison effektiv Pflanzenschutzmittel reduzieren. Der Mittelaufwand ist gerade am Anfang sehr gering und erzielt vergleichsweise eine große Schutzwirkung. Aufgrund dessen, sowie der gemeldeten Niederschläge Anfang nächster Woche, wird für Anlagen welche das 3-Blatt-Stadium erreicht haben und größer als 5cm sind, die erste Behandlung empfohlen. 

Ein geeignetes Zeitfenster ergibt sich hierbei vor allem am Wochenende.  

Mittelempfehlung:

Gegen Peronospora können Kontaktmittel eingesetzt werden, wie z.B. Folpan 80 WDG (0,4 kg/ha), Folpan 500 SC (0,6 l/ha), oder Delan WG (0,2 kg/ha). Polyram WG (0,8kg/ha) kann nur eingesetzt werden, wenn die strengen Anwendungsbestimmungen bezüglich der Nachfolgearbeiten (SF278-VEWE) eingehalten werden. Bitte Reste aufbrauchen. In diesem Zug wird auch die Schwarzfleckenbehandlung mit abgedeckt. 

Gegen Oidium ist der Spritzbrühe Netzschwefel (3,6 kg/ha) zuzusetzen. 

Pockenmilben:

Die ersten befallenen Blätter durch Pockenmilben können beobachtet werden. Durch die Behandlung mit Schwefel am Wochenende wird die Aktivität jedoch ausreichend gedämpft werden.  

Wildschäden:

Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Kontrollieren Sie Ihre gefährdeten Lagen. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung (Haarmehlpellets, Schafwolle, Aminosol, usw.) oder Verhinderung des Zugangs stehen. Zur Geruchsverstärkung sollte Aminosol zwei Tage vor dem Einsatz mit Wasser (1:1) „angegoren“ werden. Neben den bekannten „Hausmitteln“ ist das Mittel Trico (auf Schaffettbasis) mit 10 l/ha in 30 - 50 l/ha Wasser im Weinbau zugelassen. Das nicht ganz günstige Trico sollte nur solo, also nicht in Mischung, insbesondere nicht mit Schwefel, ausgebracht werden.

Bodenpflege und Düngung:

Der ideale Termin für die mineralische Stickstoffdüngung ist bei normalen Bodenwasserverhältnissen das 6 – 8 Blatt-Stadium. Grundsätzlich sollte die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kali, und Magnesium nur auf der Grundlage einer Bodenuntersuchung erfolgen. Bei Phosphor und Kali kann man bei gut oder sehr gut versorgten Böden (Gehaltsklasse C + E) problemlos für mehrere (3-5) Jahre auf eine Düngung verzichten. Bei Magnesium reicht eine Erhaltungsdüngung von ca. 25 kg MgO/ha oft aus. Eine sinnvolle Kombination wäre dort wo eine Stickstoffdüngung erfolgt, Magnesium als Stickstoffmagnesia (22%N - 7% MgO) auszubringen. Ebenfalls kann in gut, oder stark wüchsigen Anlagen auf eine Stickstoffdüngung verzichtet, oder diese reduziert werden. Hierbei sollte aber immer der angestrebte Ertrag beachtet werden. Denken Sie auch daran, dass durch Bodenbearbeitung (idealerweise jede zweite Gasse) einerseits Stickstoff freigesetzt und andererseits der Wasserhaushalt geschont werden. 

Seit Mai 2020 gilt die überarbeitete Düngeverordnung und seit Dezember 2020 eine neue Landesverordnung. Dabei wurden zum 06.12.2022 auch die sogenannten Nitratgebiete (Rote Gebiete) neu abgegrenzt. Im Markgräflerland liegen im Nitratgebiet betroffene Rebflächen im Bereich Gallenweiler-Schmidhofen-Schlatt-Eschbach. Die Karte für diese Nitratgebiete kann über den Link aufgerufen werden. Die Vorgaben bezüglich Ermittlung und Dokumentation des Düngebedarfs und der Düngung im Weinbau unter Berücksichtigung der geänderten Düngeverordnung (DüV) vom 30. April 2020 (in Kraft seit 1. Mai 2020) und der VODüVGebiete sind in dem beigefügten Leitfaden „Düngung von Ertragsreben“ (Stand 3.3.2021) eingehend erläutert und beschrieben. Beachten Sie auch die mitgeschickte Infobroschüre „Entscheidungsbäume zur Aufzeichnungspflicht“. Hier können sie schneller überblicken, welche Vorgaben außerhalb, bzw. innerhalb der Nitratgebiete beachtet werden müssen. 

Auf den Nenner gebracht gilt nach wie vor die Formel: „Wer weniger als die wesentlichen Nährstoffmengen von max. 50 kg/ha Stickstoff und max. 30 kg/ha P2O5 schlagbezogen ausbringt, benötigt im Weinbau keine Düngebedarfsermittlung. Umgekehrt heißt das, „Wer auf einem Schlag mehr als die wesentlichen Nährstoffmengen von 50 kg/ha Stickstoff bzw. 30 kg/ha P2O5 ausbringt, benötigt vor der Ausbringung eine Düngebedarfsermittlung. Weitere Informationen zum Thema hierzu erhalten Sie auch auf der Webseite des Weinbauinstitutes.

Frostgefahr:

In keinem der Wetterberichte sind Spätfröste zu erkennen. Sollte sich dies jedoch ändern, sollten zuvor hohe Begrünungen gemulcht oder gewalzt werden, da diese das Risiko von Frostschäden erhöhen. 

Nächster Aufruf am Donnerstag, den 18.04.                                                                                                

gez. Mattmüller

 

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