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Weinbauinfo Genehmigungen WSG und HQSG

Weinbauinfo zu Genehmigungen für Herbizide nach § 22.2 PflSchG in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten

Allgemeiner Entwicklungsstand

In vielen Anlagen wird das Stadium Knospenaufbruch erreicht oder in kurzer Zeit überschritten. Ostern fiel wesentlich kühler aus wie vorhergesagt, die erste Wochenhälfte bleibt bei mässig warmen und wechselhaften Wetter. Auf das Wochenende soll es sehr frühsommerlich werden. Der weitere Verlauf wird nur mit grosser Unsicherheit angedeutet. Es scheint wechselhaft zu bleiben, eine stabile Hochdrucklage ist nicht in der Vorhersage. 


Genehmigungen für Herbizide nach § 22.2 PflSchG

Für die Saison 2024 stehen auf Antrag der Weinbauverbände Baden und Württemberg für Rebflächen in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten innerhalb von Baden-Württemberg neben den zugelassenen Glyphosatfreien Produkten durch eine Genehmigung des LTZ Augustenberg zusätzlich die Produkte Select 240 EC und U46 M-fluid zur Verfügung. Eine Flächenmeldung war über die digitale Betriebsliste des jeweiligen Weinbauverbands erforderlich. Die Genehmigung wurde den teilnehmenden Betrieben mittlerweile per Mail zugesandt. 

 

Bitte beachten Sie folgende Anmerkungen:

1. Die über § 22.2 PflSchG genehmigten Produkte dürfen ausschließlich auf Flächen zum Einsatz kommen, die vom Glyphosatverbot innerhalb der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete betroffen sind. Die Gebietsgrenzen der WSG und QSG sind zwingend zu beachten (siehe Kartendienst der LUBW bzw. Fiona). Lediglich angeschnittene Flurstücke dürfen auf der Gesamtfläche behandelt werden. 

2. Der Einsatz von Select 240 EC ist lediglich im Nachblütebereich zwischen BBCH 71 und 79 genehmigt. 

3. Mit U46 M-fluid ist nur eine Spätanwendung zwischen Erbsengröße (BBCH 73) und Reifebeginn (BBCH 81) möglich. 

 4. Für Shark und Quickdown gelten die Sorteneinschränkungen der regulären Zulassung in diesem Jahr auch für die WSG- und QSG-Flächen. Obwohl in der Stellungnahme der Beratung eingefordert und in der Hoffnung auf eine Weiterführung wie in den Vorjahren, wurde der Handlungsspielraum hier stark eingeschränkt. Quickdown ist auf Grund der Sortenstruktur in Südbaden vom Einsatz ausgeschlossen, Shark teilweise. Für Strategien in Müller – Thurgau und Gutedel, welche ebenfalls grosse Flächenanteile beinhalten, fehlt ein Baustein, ebenso bei fast allen Nischensorten. 

5. Unter Berücksichtigung der trockenen Verhältnisse im Jahr 2022 und der trockenen Monate Juni und Juli 2023 wurden sowohl mit mechanischer Bearbeitung als auch mit verschiedenen Herbizidvarianten gute Versuchs- und Praxisergebnisse erzielt. Allerdings kann daraus keine abschließende Strategie abgeleitet werden. Die Empfehlung einer allgemein gültigen Glyphosatfreien Unterstockstrategie ist zudem aufgrund der Standortunterschiede und der technischen Möglichkeiten der Betriebe nicht möglich.

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