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Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 2

Allgemeine Situation:

Der Winter endete so, wie er auch begonnen hat: mit viel Regen. Im Februar fielen im Markgräflerland durchschnittlich 50 mm Niederschlag. Von Oktober bis Februar aufaddiert wurden folgende Werte gemessen: Fischingen 377 mm, Blansingen 436 mm; Liel 367 mm; Zunzingen 367 mm, Heitersheim 300 mm, Kirchhofen 375 mm. 

Somit starten wir in die Saison 2024 mit den dringend benötigten Wasserreserven im Boden und können uns auf ein sehr frühes Jahr einstellen. Denn der wärmste Februar seit der Wetteraufzeichnung (Ø 6,6°C), gefolgt von dem ebenfalls überdurchschnittlich warmen März (Ø 9,1°C) hinterlässt seine Spuren im Weinberg. 

Aktuell lässt sich im Rebberg das Wollenstadium feststellen. In frühen Lagen/ Sorten oder jüngeren Anlagen zeigt sich auch bereits der Beginn des Knospenaufbruchs. Somit befinden wir uns 14(!) Tage vor dem langjährigen Mittel.  Leider steigt damit auch die Frostgefahr erheblich. Zurzeit werden noch keine Minustemperaturen vorhergesagt, doch bis zu den Eisheiligen ist es noch ein langer Weg…

Für Ostern sind Temperaturen bis zu 20°C angesagt, was dem Wachstum, gepaart mit den gut durchfeuchteten Böden, einen weiteren Schub geben wird. 

 

Rebschutz:

Traubenwickler: Auf vielen Gemarkungen sind die Aufhängaktionen in vollem Gange und sollten bis zum 6. April abgeschlossen sein. Auch die Pheromonfallen sollten bis dahin aufgehängt werden. Dies gilt sowohl für die Kontrolle der Pheromongebiete, als auch für die noch wenigen „Nichtverwirrungsgebiete“. 

Das Verwirrverfahren gilt als einer der größten Meilensteine im integrierten Pflanzenschutz und sollte meines Erachtens überall praktiziert bzw. beibehalten werden. 

 

Schadmilben:

In Ertragsanlagen findet man seit vielen Jahren keinerlei Symptome durch die Kräuselmilben mehr und auch der Befall durch die Pockenmilben befindet sich auf einem akzeptablen Niveau. Auf Grund fehlendem/unzureichendem Raubmilbenbesatz ist jedoch in 2-4jährigen Anlagen der Befallsdruck durch die Kräuselmilben zu beachten. Deshalb wird für solche Anlagen eine Kräuselmilbenbekämpfung angeraten. Die Temperatursumme für die Risikoberechnung zum Wanderungsbeginn der Kräusel- und Pockenmilben (siehe unter www.vitimeteo.de ) liegt momentan zwischen 220 - 250 Kd (Gradtagen), so dass in den kommenden Tagen (ab 300 Kd) theoretisch der Wanderungsbeginn einsetzen könnte.  

 

Somit wäre die Woche nach Ostern ein sinnvoller Termin für die Austriebsbehandlung, sowohl für die Kräuselmilben, als auch für Anlagen mit zurückliegend stärkerem Pockenmilbenbefall. Bei „älteren“ Ertragsanlagen ist eine Behandlung gegen die Kräuselmilben in der Regel nicht notwendig. 

Für diese Austriebsspritzung empfehlen wir Netzschwefel mit 3,6 kg/ha kombiniert mit einem Ölpräparat wie z.B. Para Sommer (4l/ha), oder Micula (8l/ha). Mit dieser Spritzung werden auch Pockenmilben miterfasst. 

 

Sollten bereits erste grüne Blattteile sichtbar sein, muss auf das Ölpräparat verzichtet werden, da es sonst zu Verbrennungen an den jungen Blättern kommen kann. Versuche des Weinbauinstitutes haben gezeigt, dass auch eine reine Schwefelbehandlung (3,6kg/ha) gute Wirkungsgrade erzielt. 

Für einen guten Bekämpfungserfolg sollte die Temperatur bei der Ausbringung über 12°C sein, da die Milben erst bei diesen Temperaturen aktiv werden. Dabei sollten zwei bis drei warme Tage abgewartet werden, da die Wanderung nicht direkt am ersten warmen Tag einsetzt. Darüber hinaus ist auf eine gute Spritzqualität (tropfnass spritzen, nicht sprühen) zu achten.


Knospenschädlinge:

Mit dem Wollenstadium werden auch wieder die Knospenschädlinge wie Erdraupen und Rhombenspanner aktiv. Bis jetzt lassen sich nur einzelne ausgefressene Augen finden. Sollten die hohen Temperaturen anhalten, werden die Knospen bald aus der anfälligen Größe herausgewachsen sein. Trotzdem sollten bekannte Befallsanlagen im Auge behalten werden, damit ggf. eingegriffen werden kann.

Die Bekämpfung ist grundsätzlich nicht einfach. Einen guten Bekämpfungserfolg erzielt man durch Absammeln der Schädlinge, Rhombenspanner tagsüber, Erdraupen nach Einbruch der Dunkelheit.  Gegen Rhombenspanner und auch gegen die Erdraupen ist das Insektizide Mimic (0,2l/ha; B 4) zugelassen. Wichtig ist, dass der ganze Rebstock behandelt wird. Ein tropfnassspritzen ist jedoch nicht notwendig. Das gegen den Rhombenspanner ebenfalls zugelassene Mittel Spintor ist, auf Grund seiner Bienengefährlichkeit (B1), im Hinblick des blühenden Unterwuchses –gerade im Unterstockbereich – vom Einsatz her problematisch.

 

Mittelsituation:

Folgende Mittel werden nach Ablauf der Aufbrauchfrist wegfallen:

Enervin F – Pack Aufbrauchfrist endet am 30.06.23

Das Produkt wird jedoch durch Enervin SC ersetzt. Hierbei wird ein Zusatz eines Kontaktmittels empfohlen.

Polyram Aufbrauchfrist endet am 28.11.2023

Hierbei wurde die Wirkstoffzulassung in der EU über alle Kulturen hinweg nicht erneuert und die Zulassung widerrufen.

Tessior Aufbrauchfrist endet am 31.07.2024

 

Einen Überblick der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel bieten die Datenbanken vom BVL und des DLR Rheinpfalz,  PS-Info

In der Broschüre „Rebschutz 2024“ des WBI Freiburg finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflanzenschutz im Weinbau. 

Neu im Weinbau ist das nun generell zugelassene Gräserherbizid Focus Activ-Pack. Bei diesem Produkt ist das Netzmittel Dash bereits dabei. Die Anwendung kann bis BBCH 60 erfolgen und ist auch in Wasser- und Quellschutzgebieten zugelassen. 

Für die glyphosathaltigen Herbizide besteht eine EU-Zulassungsverlängerung bis zum 15.12.2033. Die vorläufige Zulassung im Rahmen der Pflanzenschutzanwendungs – VO beinhaltet eine Zulassung bis zum 15.12.2024. 

Eine inhaltliche Anpassung der Pflanzenschutzanwendungs – VO steht noch aus und wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet, um die Eilverordnung abzulösen.

Bitte achten Sie beim Herbizideinsatz auf einen möglichst schmalen Behandlungsstreifen sowie auf das Abschalten unmittelbar nach dem Endanker. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Herbiziden gehört zu der guten fachlichen Praxis! 

Zudem ist bei glyphosathaltigen Mitteln die Auflage NG 352 zu befolgen. Diese Auflagen sollen eine Versickerung von Wirkstoffen in das Grundwasser verhindern. 

Das bedeutet: 

Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. 

Die Anwendungsbeschränkungen in den Wasser - und Quellschutzgebieten bei Glyphosat bleiben bestehen. Die aktuellen Zulassungen werden Ihnen nach Bekanntgabe durch den Badischen Weinbauverband umgehend zugesendet. 

 

IPS-Plus: In bestimmten Schutzgebieten (z.B. Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000- Gebiete) sind bestimmte Maßnahmen zu dokumentieren und einzuhalten. Zusammengefasst finden sich die Maßnahmen in einer Übersicht und in den Maßnahmenblättern auf der Webseite des Weinbauinstitutes.

 

Förderungen:

Zur Umstellung und Umstrukturierung: Schon länger bekannt sind Erhöhungen der Fördersätze um jeweils 1000€ / ha in jeder Förderstufe und um 2000€ / ha bei Anpflanzung von PIWI – Sorten. Eine Erleichterung gab es im Sanktionsfall: die Abweichung der Fläche wurde von 20% auf 30% heraufgesetzt. Jedoch sollte nach dem Pflanzen immer die genaue Fläche auf den einzelnen Flurstücken ermittelt- und in Fiona nachgetragen werden, um Komplikationen zu vermeiden.

Berechnung der tatsächlich angepflanzten Fläche: Anzahl der Reben x Gassenbreite x Stockabstand 



Bodenpflege und Düngung:  

Aktuell herrschen perfekte Bedingungen für eine Begrünungseinsaat. Lagen, in denen es die Steigung zulässt, sollten zur Biodiversitätsförderung mit einer artenreichen Mischung eingesät werden. Für jüngeren Anlagen, sowie auf trockenen Standorten sollten Mischungen ohne Luzerne gewählt werden, da diese Pflanze eine deutlich Wasserkonkurenz zur Rebe darstellt.

Durch eine leguminosenreiche Mischung kann die zukünftige Stickstoffgabe deutlich reduziert werden.

Viele Landhändler haben spezielle Weinbaumischungen im Angebot, lassen Sie sich beraten.

Für eine mineralische Stickstoffdüngung ist es momentan noch zu früh. Lediglich Pellets auf Hühner- oder Rindermistbasis können zum jetzigen Zeitpunkt ausgebracht werden, da diese eine längere Zersetzungsdauer haben.  

Nächster Aufruf Anfang April   

gez. Mattmüller

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