Informationsdienst Pflanzenbau und Pflanzenschutz
28.02.2024
Rapsschädlinge und Dokumentation
Die aktuellen Fänge von Rapsschädlingen in den Gelbschalen liegen derzeit noch unter der Schadschwelle. Sofern noch nicht geschehen sollten jetzt die Gelbschalen in den Rapsbeständen stehen. Um Beifänge von Hummeln oder Bienen zu vermeiden müssen auf die Schalen entsprechende Gitter aufgelegt werden.
Ab 9 °C Bodentemperatur wird der Große Rapsstängelrüssler aktiv und macht einen kurzen Reifungsfraß, anschließend folgt die Eiablage. Werden innerhalb von drei Tagen mehr als 5 Käfer gefangen, ist die Schadschwelle überschritten. Beim gefleckten Kohltriebrüssler (rötliche Füße und weißer Rückenfleck), liegt die Schadschwelle bei 15 Käfern innerhalb von drei Tagen. Beim letzteren folgt ein 2 bis 3-wöchiger Reifungsfraß, das bedeutet ein größeres Zeitfenster für die Bekämpfung. Sind Beifänge von Rapsglanzkäfern in der Schale vorhanden, ist dies relativ unproblematisch, solange noch keine Knospen in der Rispe sichtbar sind.
Wärmere Temperaturen abwarten und die Gelbschalen kontrollieren, beim Überschreiten der Schadschwelle kann mit einem zugelassenen Klasse I Pyrethroid behandelt werden (siehe gelbes Heft 2024, Seite 84).
Für Bewirtschafter in Landschaftsschutz-, Vogelschutz- und FFH-gebieten gelten verbindliche Vorgaben für die Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPSplus). D.h. im Rapsanbaugebiet müssen zur Überwachung der Rapsstängelschädlinge, Gelbschalen aufgestellt und dokumentiert werden.
Informationen finden sie zu dieser und anderen verpflichtenden Maßnahmen unter folgendem link: Infodienst –LTZ Augustenberg – Integrierter Pflanzenschutz (landwirtschaft-bw.de). Die Bienenschutzsauflage ist zu beachten, insbesondere bei blühenden Pflanzen, auch Unterbewuchs. Eine Zumischung von Fungiziden wird derzeit nicht empfohlen. Sofern noch nicht geschehen, kann eine Andüngung samt Bordünger kann erfolgen.
Düngung
Laut Düngeverordnung muss vor der Ausbringung von wesentlichen Mengen an Stickstoff (ab 50 kg/ha) und Phosphat (ab 30 kg/ha) eine Bedarfsermittlung durchgeführt werden. Werden eigene Nmin-Proben gezogen, kann man präzise Daten für die Kalkulation zu Grunde legen. Die Auflagen im roten Gebiet sowie im Wasserschutzgebiet sind zu beachten. In der Rheinebene liegen in den Winterrungen die bisher gezogenen N-min-Werte nach NID unter 31 kg N/ha. Die eigene N-min-probenahme nach NID wird empfohlen. Für eigene Berechnungen empfiehlt sich das Programm Dünge BW.
Herbizidmaßnahmen
Durch die milden Herbsttemperaturen wurden zum einen, gute Wirkungen der eingesetzten Herbizide erreicht, aber auch die vegetative Entwicklung ging rasch voran. Viele Weizenbestände sind bereits im Stadium Mitte bis Ende Bestockung. Für noch anstehende Herbizid-maßnahmen sollte eine bessere Befahrbarkeit auf den zum Teil nassen Feldern abgewartet werden.
Krähenvergrämung
Auf der homepage des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald kann unter der Rubrik Formulare der aktuelle Antrags-vordruck zur Beantragung der Krähenvergrämung heruntergeladen werden. Vom 15.02. bis 15.04.2024 steht die Rabenkrähe (schwarzer Schnabel) unter Schonfrist. Die Vergrämung von Saatkrähen (weißer Schnabel) ist möglich. Sinnvoll ist auf alljährlichen Schadflächen frühzeitig einen Antrag zu stellen, um rasch reagieren zu können.