Allgemeine Situation:
Die allgemeine Trockenheit bremst das weitere Rebenwachstum nun deutlich aus. Viele Betriebe werden dieses Jahr mit zwei Laubschnitt-Überfahrten und Mulchdurchgängen auskommen, was sich zumindest auf der Kostenseite positiv niederschlägt. Tiefgründige Standorte und eine gute Bodenversorgung zeigen aktuell wieder ihre großen Vorteile.
In frühen Lagen und Sorten werden einzelne Beeren bereits weich und glasig. Auf der großen Fläche ist dies jedoch erst Anfang August zu erwarten. Generell werden wir wieder sehr früh in die Weinlese starten.
Im Hagelgebiet musste in den letzten Tagen einiges repariert werden. Neben etlichen Endpfählen hat es leider auch ganze Rebreihen umgelegt. Das Wachstum in den stark geschädigten Anlagen blieb durch die Zerstörung der Laubwände komplett aus. Nach ca. 10 bis 12 Tagen werden sich die ersten neu entwickelten Geiztriebe zeigen. Diese sind nun für die Zuckerproduktion für die restlichen Trauben essenziell wichtig und sollten dementsprechend auch geschützt werden.
Für den Monatswechsel wird erneut eine Hitzewelle vorhergesagt. Regen ist aktuell nur in Verbindung mit Gewittern in Aussicht. Es bleibt also weiterhin fraglich ob und wann etwas runterkommt.
Rebschutz:
Anlagen ohne Hagelschaden bzw. nur leichter Hagelschaden
Bis spätestens Samstag, den 25.07. sollte die Abschlussbehandlung durchgeführt werden.
Es taucht nun häufig die Frage auf, ob auf diese auch verzichtet werden kann.
Tatsächlich könnte die letzte Behandlung eingespart werden, wenn der Betriebsleiter mit eventuellem Spätbefall von Oidium und Peronospora im Geizlaub kein Problem hat. Eine generelle Empfehlung hierfür gibt es von mir jedoch nicht, dies muss jeder Winzer für sich selbst entscheiden. Anlagen mit deutlich sichtbaren Peroflecken im Geizlaub sollten bis zum Schluss behandelt werden.
Anlagen mit starkem Blattverlust durch Hagel
In Anlagen wie auf dem Bild zu sehen, verschiebt sich der Abschlusstermin um 7 bis 10 Tage nach hinten bis spätestens 04.08. WICHTIG! Halten Sie zuvor Rücksprache mit ihrem Vermarktungsbetrieb. Sollten die geschädigten Anlagen z.B. für Federweißer gelesen werden, ist dieser Termin evtl. zu spät. Generell werden zu diesem Termin nur Mittel mit max. 21 Tagen Wartezeit empfohlen. Das wäre bei Peronospora z.B. Airone SC, Cuproxat, Cuprozin progress, Funguran progress, Grifon SC. Bei kupferhaltigen Mittel reicht Basis x2. Der Zusatz von Phosphonat kann bei einem Wetterumschwung ebenso sinnvoll sein wie z.B. Foshield, Frutogard, Phosfik oder Rombiphos extra. Gegen Oidium z.B. Belanty, Dynali, Kumar oder Vitisan.

Mittelempfehlung:
Peronospora
Zur regulären Abschlussbehandlung können z.B. Folpan 80 WDG (1,6 kg/ha) oder Folpan 500 SC (2,4 l/ha) eingesetzt werden.
Alternativ kann auch Kupfer im Splittingverfahren (d.h. halbe Aufwandmenge auf die beiden letzten Behandlungen verteilt) angewandt werden, wie z.B. Cuprozin progress (0,8 l/ha), Funguran progress (1 kg/ha) oder Cuproxat (4,0 l/ha)
Oidium
Traditionell kommt in vielen Betrieben zur Abschlussbehandlung Topas (0,28l/ha) (Gruppe G) zum Einsatz. Alternativ z.B. Kusabi (0,26 l/ha) (Gruppe K) oder Vivando (0,28 l/ha) (Gruppe K).
Zur „Auflockerung“ der organischen Spritzfolge kann auch Netzschwefel Stulln (3-4 kg/ha) in Kombination mit Vitisan (3-4 kg/ha) + Netzmittel wie z.B. Wetcit oder Kumar (3kg/ha) ohne Netzmittel appliziert werden. Hierbei sollten die Bicarbonate jedoch max. 1%ig dosiert werden. (1kg/100l Wasser) In stark trockengestressten Anlagen ist diese Strategie jedoch aktuell nicht zu empfehlen.
Bitte achten Sie auf einen konsequenten Wirkstoffwechsel! Es dürfen niemals zwei Mittel mit demselben Wirkstoff hintereinander eingesetzt werden.
Die Kombination eines Multi-Site-Wirkstoffes (Netzschwefel 3kg/ha) mit einem organischen Oidiumfungizid soll verhindern helfen, dass sich beim organischen Mittel Resistenzen entwickeln. Aktuell fehlen dazu allerdings noch ausreichend wissenschaftliche Beweise. Aus diesem Grund kann von Seiten der Beratung keine allgemeine Empfehlung für diesen Einsatz ausgesprochen werden.
Stopp-Spritzung bei festgestelltem Oidiumbefall:
Mittlerweile gibt es erste vereinzelte Meldungen zu Oidiumbefall an den Trauben. Bitte kontrollieren Sie zeitnah Ihre bekannten anfälligen Lagen und Sorten.
Ist ein Befall festzustellen, wird in die möglichst entblätterte Traubenzone eine zweimalige „Traubenwäsche“ (Brühaufwand 600- 800 l/ha) mit Kumar (5kg/ha), oder VitiSan (8 kg/ha, max. 1%ig + Netzmittel) im Abstand von 3-5 Tagen empfohlen.
Der Zusatz von Netzschwefel Stulln (4kg/ha) (WZ 28 T) verbessert die Stopp-Wirkung.
Das Fahren jeder Gasse ist hier unausweichlich.
3-4 Tage nach der ersten Behandlung sollte ein Erfolg sichtbar sein.
Beachten Sie die besonderen Anwendungsempfehlungen für die Bicarbonate. Wichtig, die Anwendung sollten in den Abend- oder Morgenstunden durchgeführt werden.
Botrytis:
Der Einsatz eines Botrytismittel zur Abschlussbehandlung kann in sehr kompakten Klonen überlegt werden. Dies ist auch abhängig von den vorangegangenen Arbeiten wie (Druckluft-) Entblätterung, Gibb-Einsatz etc. Sprechen Sie sich auch hier mit Ihrem Vermarktungsbetrieb ab. Als Traubenzonenbehandlung kämen zum Einsatz Mittel wie Teldor (0,75 kg/ha) Cantus (0,6 kg/ha), (Switch 0,48 kg/ha) oder (Kenja 0,75 l/ha) (Aufwandmenge x2)
Die Mittelmenge errechnet sich aus der Basismenge x 4
Amerikanische Rebzikade
Um eine zusätzliche Verbreitung der Rebzikade zu verhindern, denken Sie bitte an die Säuberung von Traktor und Laubschneider, wenn Sie aus dem Befallsgebiet herausfahren.
Antrag UuU
Ab sofort kann der Förderantrag für die Maßnahme "Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU)" für das Durchführungsjahr 2027 ausschließlich digital über FIONA gestellt werden. Die papiergebundene Antragstellung entfällt. In FIONA ist der Antrag im Navigationsbaum unter "Förderanträge -> UuU" zu finden. Die Anleitung mit den Merkblättern, Erläuterungen, etc. finden Sie unter UuU - Merkblätter, Formulare - Infodienst - Förderung
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Unklarheiten den Antrag vorab telefonisch - vormittags, unter der DW -5895 (Hotline) - durchzusprechen und diesen im Anschluss elektronisch über FIONA einzureichen.
Die Antragsfrist bleibt unverändert und endet für das Durchführungsjahr 2027 am 31. August 2026. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist - eine verspätete Antragstellung ist nicht möglich.
Nächster Aufruf nach Bedarf
gez. Mattmüller