Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 3 

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Allgemeine Situation:

Wieder einmal prägen sehr unterschiedliche Wachstumsstadien das Beratungsgebiet. Während windoffene Lagen oftmals nicht mehr als 1-2 Blätter zeigen, sind andere Lagen und Sorten zwischen 3 und 5 Blättern. Warme sonnige Tage mit 20°C und mehr aber auch kühle Nächte bis runter auf 3°C halten die Natur im Gleichgewicht und sorgen für ein moderates Wachstum aber auch für die angesprochenen Unterschiede. 

Zumindest in den Prognosen sind keine Frostnächte in Sicht, die Frostruten sollten trotzdem noch stehen bleiben. 

Auch wenn die Niederschläge im April nicht allzu üppig waren, ist die Wasserversorgung weiterhin als sehr gut einzustufen. Die letzten beiden eher nassen Jahre haben die Bodenreserven aufgefüllt, weswegen momentan sehr gute Bedingungen für Junganlagen und Nachpflanzarbeiten herrschen. 

Rebschutz:

Mit zunehmendem Wachstum kommt natürlich immer mehr die Frage auf: Wann startet die Pflanzenschutzsaison? Kurz gesagt: Vor dem nächsten großen Regen. 

Da allerdings in keinem der Wetterberichte Niederschläge gemeldet sind, sollte die erste Behandlung zum 5-6 Blatt Stadium erfolgen, um frühzeitig Oidiuminfektionen zu verhindern. Voraussichtlich wird dies in der ersten Maiwoche der Fall sein. 

Anlagen mit starkem Oidiumbefall im Vorjahr an den Blättern oder Trauben sollten bereits zum 3 Blatt Stadium behandelt werden. 

Mittelauswahl:

Gegen Peronospora können Kontaktmittel eingesetzt werden, wie z.B. Folpan 80 WDG (0,4 kg/ha), Folpan 500 SC (0,6 l/ha), Delan WDG (0,2 kg/ha), (Dieses Jahr aufbrauchen) oder das neue Delan SC (0,4 l/10.000 m2).

In diesem Zug wird auch die Schwarzfleckenbehandlung mit abgedeckt. 

Gegen Oidium ist der Spritzbrühe Netzschwefel (3,6 kg/ha) zuzusetzen, wodurch auch Pockenmilben erfasst werden.  

Wildschäden:

Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Kontrollieren Sie ab sofort Ihre gefährdeten Lagen. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung (Haarmehlpellets, Schafwolle, Aminosol, usw.) oder Verhinderung des Zugangs stehen. Zur Geruchsverstärkung sollte Aminosol zwei Tage vor dem Einsatz mit Wasser (1:1) „angegoren“ werden. Neben den bekannten „Hausmitteln“ ist das Mittel Trico (auf Schaffettbasis) mit 10 l/ha in 30 - 50 l/ha Wasser im Weinbau zugelassen. Das nicht ganz günstige Trico sollte nur solo, also nicht in Mischung, insbesondere nicht mit Schwefel, ausgebracht werden.

Frostgefahr:

In keinem der Wetterberichte sind Spätfröste zu erkennen. Sollte sich dies jedoch ändern, sollten zuvor hohe Begrünungen gemulcht oder gewalzt werden, da diese das Risiko von Frostschäden erhöhen. 

Aufzeichnungspflicht

Mittlerweile steht das Behandlungstagebuch in Vitimeteo zur Aufzeichnung der Pflanzenschutzbehandlungen zur Verfügung. Über dieses Tool können sämtliche Behandlungen im Weinbau anwenderfreundlich und kostenlos aufgezeichnet werden und wird von der Beratung klar empfohlen. Unter diesem Link finden Sie auch eine Anleitung zur Anwendung.  

Nächster Aufruf am Do, den 30.04.                               

gez. Mattmüller