Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 2
Allgemeine Situation:
Es geht wieder los... Mittlerweile befinden sich alle Lagen und Sorten zwischen Wolle-Stadium und BBCH 09 Knospenaufbruch. Die bekannten frühen Lagen zeigen auch schon erstes Blattgrün. Somit befinden wir uns gleichauf mit der Phänologie der vergangenen Saison und ca. 11 Tage vor dem langjährigen Mittel. Trotz der kühlen Nächte wird das sonnig-warme Wetter mit Temperaturen über 20°C das Wachstum weiter vorantreiben. Die frostigen Nächte vor Ostern haben augenscheinlich keine größeren Schäden verursacht. Es lassen sich zwar immer wieder kaputte Augen finden, jedoch weniger als 1 Auge/Stock. Sollte es das gewesen sein, können wir wieder einmal von Glück sprechen. Weitere Fröste sind bisher nicht vorausgesagt.
Rebschutz:
Schwarzfleckenkrankheit:
Der Vorjahresbefall im Markgräflerland liegt allgemein auf einem geringen Niveau. Sollten Sie Anlagen mit starkem Vorjahresbefall haben (weiße Borke am Triebansatz und schiffchenförmige dunkle Nekrosen) sollten diese mit einem zugelassenen Fungizid behandelt werden, jedoch nur, wenn längere Nässeperioden vorausgesagt sind. Zum Einsatz kommt z.B. Folpan 80 WDG (0,6 kg/ha) in Verbindung mit 3,6 kg Netzschwefel. Durch den Schwefeleinsatz werden auch Milben miterfasst, welche mittlerweile aktiv sind. Für den Einsatz von Ölen ist es nun zu spät. Eine generelle Behandlung wird nicht empfohlen.
Bodenpflege und Düngung:
Der ideale Termin für die mineralische Stickstoffdüngung ist bei normalen Bodenwasserverhältnissen das 6 – 8 Blatt-Stadium. Grundsätzlich sollte die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kali, und Magnesium nur auf der Grundlage einer Bodenuntersuchung erfolgen. Bei Phosphor und Kali kann man bei gut oder sehr gut versorgten Böden (Gehaltsklasse C + E) problemlos für mehrere (3-5) Jahre auf eine Düngung verzichten. Bei Magnesium reicht eine Erhaltungsdüngung von ca. 25 kg MgO/ha oft aus. Eine sinnvolle Kombination wäre dort, wo eine Stickstoffdüngung erfolgt, Magnesium als Stickstoffmagnesia (22%N - 7% MgO) auszubringen. Ebenfalls kann in gut, oder stark wüchsigen Anlagen auf eine Stickstoffdüngung verzichtet, oder diese reduziert werden. Hierbei sollte aber immer der angestrebte Ertrag beachtet werden. Denken Sie auch daran, dass durch Bodenbearbeitung (idealerweise jede zweite Gasse) einerseits Stickstoff freigesetzt und andererseits der Wasserhaushalt geschont werden.
Seit Mai 2020 gilt die überarbeitete Düngeverordnung und seit Dezember 2020 eine neue Landesverordnung. Dabei wurden zum 06.12.2022 auch die sogenannten Nitratgebiete (Rote Gebiete) neu abgegrenzt. Im Markgräflerland liegen im Nitratgebiet betroffene Rebflächen im Bereich Gallenweiler-Schmidhofen-Schlatt-Eschbach. Die Karte für diese Nitratgebiete kann über den Link aufgerufen werden. Die Vorgaben bezüglich Ermittlung und Dokumentation des Düngebedarfs und der Düngung im Weinbau unter Berücksichtigung der geänderten Düngeverordnung (DüV) vom 30. April 2020 (in Kraft seit 1. Mai 2020) und der VODüVGebiete sind in dem Leitfaden „Düngung von Ertragsreben“ (Stand 14.1.2025) eingehend erläutert und beschrieben. Beachten Sie auch die Infobroschüre „Entscheidungsbäume zur Aufzeichnungspflicht“. Auf meiner Homepage unter der Rubrik “Düngung“ Hier können sie schneller überblicken, welche Vorgaben außerhalb, bzw. innerhalb der Nitratgebiete beachtet werden müssen.
Auf den Nenner gebracht gilt nach wie vor die Formel: „Wer weniger als die wesentlichen Nährstoffmengen von max. 50 kg/ha Stickstoff und max. 30 kg/ha P2O5 schlagbezogen ausbringt, benötigt im Weinbau keine Düngebedarfsermittlung. Umgekehrt heißt das, „Wer auf einem Schlag mehr als die wesentlichen Nährstoffmengen von 50 kg/ha Stickstoff bzw. 30 kg/ha P2O5 ausbringt, benötigt vor der Ausbringung eine Düngebedarfsermittlung. Weitere Informationen zum Thema hierzu erhalten Sie auch auf der Webseite des Weinbauinstitutes.
Herbizid in WSG und QSG
Der Badische Weinbauverband teilt mit, dass der Verband bis zum 16.04. noch Nachmeldungen von Flächen beim LTZ Augustenberg für den § 22 Antrag zum Einsatz des Herbizides U 46M-Fluid vornehmen kann. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, sofern noch Bedarf hierfür besteht.
Frostgefahr:
In keinem der Wetterberichte sind Spätfröste zu erkennen. Sollte sich dies jedoch ändern, sollten zuvor hohe Begrünungen gemulcht oder gewalzt werden, da diese das Risiko von Frostschäden erhöhen.
Aufzeichnungspflicht
Mittlerweile steht das Behandlungstagebuch in Vitimeteo zur Aufzeichnung der Pflanzenschutzbehandlungen zur Verfügung. Über dieses Tool können sämtliche Behandlungen im Weinbau anwenderfreundlich und kostenlos aufgezeichnet werden und wird von der Beratung klar empfohlen. Unter diesem Link finden Sie auch eine Anleitung zur Anwendung.
Nächster Aufruf nach Bedarf
gez. Mattmüller