Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 1
Allgemeine Situation:
Neues Jahr, alte Probleme. Auch dieses Jahr hat es die Natur wieder besonders eilig. Nicht nur die blühenden Büsche und Sträucher im Rebberg zeigen das deutlich an, auch unsere Weinreben erwachen nun deutlich sichtbar aus dem Winterschlaf. Neben dem allbekannten „bluten“ der Reben schwellen auch die Knospen nun deutlich an. Die bekannten frühen Lagen zeigen vereinzelt auch schon das Wollestadium. Die nun etwas kühlere Phase kommt uns dementsprechend gelegen, jedoch wird vermutlich gegen Ende des Monats überall das Wollestadium zu finden sein.
Rebschutz:
Traubenwickler:
Der Aufhängezeitraum für die Dispenser liegt dieses Jahr zwischen dem 28.03. und 11.04. Die Aufhängdichte von 500 Ampullen /ha bzw. 250 Dispenser /ha bei dem neuen Produkt BIOOtwin L+ darf nicht unterschritten werden. Auch die Kontrollfallen sollten nach Ausbringung der Dispenser wieder aufgehängt werden.
Schadmilben:
In Ertragsanlagen findet man seit vielen Jahren keinerlei Symptome durch die Kräuselmilben mehr und auch der Befall durch die Pockenmilben befindet sich auf einem akzeptablen Niveau. Aufgrund fehlendem/unzureichendem Raubmilbenbesatz ist jedoch in 2-4 jährigen Anlagen der Befallsdruck durch die Kräuselmilben zu beachten. Deshalb wird für solche Anlagen eine Kräuselmilbenbekämpfung angeraten. Die Temperatursumme für die Risikoberechnung zum Wanderungsbeginn der Kräusel- und Pockenmilben (siehe unter www.vitimeteo.de ) liegt momentan zwischen 150 - 180 Kd (Gradtagen). Es ist also noch etwas Zeit bis theoretisch der Wanderungsbeginn einsetzen könnte. (ab 300 Kd) Vermutlich werden wir diesen Wert Anfang April erreichen.
Sollten bereits erste grüne Blattteile sichtbar sein, muss auf das Ölpräparat verzichtet werden, da es sonst zu Verbrennungen an den jungen Blättern kommen kann. Versuche des Weinbauinstitutes haben gezeigt, dass auch eine reine Schwefelbehandlung (3,6kg/ha) gute Wirkungsgrade erzielt.
Für einen guten Bekämpfungserfolg sollte die Temperatur bei der Ausbringung über 12°C sein, da die Milben erst bei diesen Temperaturen aktiv werden. Dabei sollten zwei bis drei warme Tage abgewartet werden, da die Wanderung nicht direkt am ersten warmen Tag einsetzt. Darüber hinaus ist auf eine gute Spritzqualität (tropfnass spritzen, nicht sprühen) zu achten.
Knospenschädlinge:
Mit dem „Wolle Stadium“ werden auch wieder die Knospenschädlinge wie Erdraupen und Rhombenspanner aktiv.. Gut getarnt als Ranke, muss vor allem beim Rhombenspanner genau hingeschaut werden. Bis jetzt lassen sich nur einzelne ausgefressene Augen finden. Bekannte Befallsanlagen sollten im Auge behalten werden, damit ggf. eingegriffen werden kann.
Bodenpflege und Düngung:
Aktuell herrschen perfekte Bedingungen für eine Begrünungseinsaat. Lagen, in denen es die Steigung zulässt, sollten zur Biodiversitätsförderung mit einer artenreichen Mischung eingesät werden. Für jüngeren Anlagen, sowie auf trockenen Standorten sollten Mischungen ohne Luzerne gewählt werden, da diese Pflanze eine deutliche Wasserkonkurrenz zur Rebe darstellt. Durch eine leguminosenreiche Mischung kann die zukünftige Stickstoffgabe deutlich reduziert werden.
Viele Landhändler haben spezielle Weinbaumischungen im Angebot, lassen Sie sich beraten.
Im Befallsgebiet der Amerikanischen Rebzikade wird das Begrünungsmanagement etwas schwieriger. Hier sollte bevorzugt eine Wintereinsaat nach der Ernte vorgenommen werden. Je nach dem was für Mittel zur Bekämpfung zugelassen werden, muss wegen des Bienenschutzes vor Anwendung jede Gasse gemulcht werden. Hierbei kann die Wintereinsaat hoch abgemulcht werden.
Für eine mineralische Stickstoffdüngung ist es momentan noch zu früh. Lediglich Pellets auf Hühner- oder Rindermistbasis können zum jetzigen Zeitpunkt ausgebracht werden, da diese eine längere Zersetzungsdauer haben.
Mittelsituation
Folgende Aufbrauchsfristen sind zu beachten: Delan WG bis 28.02.2027 und Sanvino bis 30.03.2027. Noch vorhandenes Mittel sollte bis Ende der Saison verwendet sein.
Bei den Herbiziden sind folgende Mittel in der Aufbrauchsfrist: Vorox F bis 30.12.2026, Roundup Ultra und Glyfos Dakar, beide bis 15.06.2026, Roundup Power Flex bis 16.05.2026.
Hier finden Sie auch das Heft Rebschutz 2026
Öko-Regelung
Die in den Winterveranstaltungen diskutierte ÖR1a ist nun spruchreif. Somit ist es jedem antragstellenden Weinbaubetrieb möglich, 1ha Fläche stillzulegen. Bitte beachten Sie das Merkblatt "ÖR1 Neuerungen" und informieren sich über die Nebenbestimmungen. Rebflächen, welche beantragt werden sollen müssen bis zum 1. April 2026 gerodet sein. Zwischen dem 1. April und dem 15. August ist das Mähen oder Mulchen auf den geförderten Flächen verboten.
Pflanzrecht
Auch hier gibt es Veränderungen.
Generell gilt für alle Arten der Wiederbepflanzung nun ein Zeitraum von 8 Weinwirtschaftsjahren (01.08.–31.07.). Das bedeutet, der Zeitraum der genehmigten Wiederbepflanzung umfasst das Weinwirtschaftsjahr der Rodung (Vereinfachtes Verfahren) bzw. der Genehmigung (Antragsverfahren), sowie die 8 darauffolgenden Weinwirtschaftsjahre.
Um das Pflanzrecht zu verlängern, kann der Antrag auf Wiederbepflanzung innerhalb der fünf auf die Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahre gestellt werden.
Die erteilte Genehmigung ist innerhalb der acht darauffolgenden Weinwirtschaftsjahre umzusetzen. Damit beträgt der maximal mögliche Zeitraum bei voller Ausnutzung aller Fristen 13 Weinwirtschaftsjahre.
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Übersicht Wiederbepflanzungsverfahren" auf meiner Homepage, welches die verschiedenen Möglichkeiten nochmal erklärt.
Nächster Aufruf nach Bedarf
gez. Mattmüller