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Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 1

Amerikanische Rebzikade

 Seit August 2024 tritt die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) im Markgräflerland auf. Sie gilt als Überträger der „Goldgelben Vergilbung“, auch Flavescence dorée (FD) genannt.  Das betroffene Gebiet erstreckt sich stand heute von Kleinkems bis nach Mauchen.Nun wurden in Form von zwei Allgemeinverfügungen (AV) weitreichende Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen, welche ich in dieser Weinbauinfo nun näher erläutern möchte. 

Allgemeinverfügung Reblaus

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt es diese AV schon seit einigen Jahren. Nun gilt diese AV auch im ganzen Landkreis Lörrach. Diese AV ermöglicht die Anwendung des Herbizids „Garlon“ auf Nichtkulturland bzw. Böschungen zur Entfernung der verwilderten Unterlagsreben. Diese verwilderten Unterlagsreben sind das perfekte Habitat für die Amerikanische Rebzikade und müssen somit für eine erfolgreiche Bekämpfung beseitigt werden. Mit besagtem Herbizid kann auch das umfassende Wurzelwerk dauerhaft getilgt werden. 

Zusammengefasst gelten folgende Vorschriften bei der Anwendung von Garlon auf Unland:

 ·        Der Einsatz von Garlon muss 4 Wochen vor Anwendung schriftlich beim unteren Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Dabei sind die einzelnen Flurstücke anzugeben           Die Meldeformulare finden Sie auf der Homepage der Weinbauberatung.

·        Vor dem Einsatz von Garlon muss eine Schulung zum Thema Böschungspflegeseminar absolviert werden. Der Anwender muss Sachkundig sein.

·        Die Ausbringung darf lediglich mit handgeführten Geräten oder mittels einpinseln erfolgen.

·        Bei Nutzung einer Rückenspritze ist eine Injektordüse und Spritzschirm zu verwenden. 

·        In Naturschutzgebieten oder Biotopen sind Ausnahmegenehmigungen notwendig. Sprechen Sie hierzu vorerst mit dem Landwirtschaftsamt. 

Sämtliche Vorschriften sind auch in der AV Reblaus der jeweiligen Landkreise nachzulesen. Machen Sie sich vor Anwendung mit der Lektüre vertraut! 

LK Breisgau Hochschwarzwald

LK Lörrach



Allgemeinverfügung Rebzikade

Die AV Rebzikade wurde zwar im Landkreis Lörrach erlassen, gilt jedoch nur in den Befallsgebieten und den gefährdeten Gebieten.

Diese sind unter folgendem Link einzusehen und werden im Laufe des Jahres aktualisiert. 

Def. Befallsgebiet (rot): 500m Radius um eine bestätigte Fundstelle der Rebzikade, flurstücksscharfe Abgrenzung.

Def.: Gefährdetes Gebiet (gelb): mindestens 2km um das Befallsgebiet herum, flurstücksscharfe Abgrenzung

Aus der untenstehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Maßnahmen im Befallsgebiet und welche in den gefährdeten Gebieten verpflichtend sind.

Sämtliche Vorschriften sind auch in der AV Rebzikade des Landkreis Lörrach nachzulesen. Machen Sie sich vor Anwendung mit der Lektüre vertraut! 

Terminhinweise:

Sachkundefortbildungsveranstaltungen:

Vor allem die Rebzikade und deren Bekämpfung ist dieses Jahr Thema in der Sachkundefortbildung. Neben den bereits stattgefundenen Veranstaltungen im Januar gibt es noch eine Onlineveranstaltung. Diese findet am 13.02.25 um 19:00 Uhr statt. Eine Anmeldung zuvor ist unter folgendem Link erforderlich.

Nächster Aufruf bei Bedarf.                                        

gez. Mattmüller, Weinbauberatung