Sonstige Hinweise
Diesen Spätherbst gibt es vermehrt Mitteilungen, die nochmals eine Info notwendig machen.
Informationen der Verbände
Bundesinitiative Insektenschutz
Im Anhang finden Sie ein Rundschreiben des Badischen Weinbauverbandes mit der Bitte um Weiterleitung. Bitte lesen Sie es genau und
unterstützen Sie ihre Verbände. Die Diskussionen um weiterführende Einschränkungen im Pflanzenschutz werden nicht
enden.
Bereichsversammlung 2020
Aufgrund der Corona Situation wird vom Badischen Weinbauverband eine zentrale Videokonferenz angeboten. Eine Hybridveranstaltung kann
leider nicht durchgeführt werden. Die Einladung sowie die Zugangsdaten der Veranstaltung entnehmen Sie der Einladung im Anhang.
Antragsverfahren
HWB Antrag 2021
In der Förderkulisse für Handarbeitslagen im Steillagenweinbau ist zu beachten, dass ein Vorantrag bis zum Jahresende gestellt
werden muss. Der 31.12.2020 ist ein Ausschlusstermin. Im Beratungsgebiet sind viele der möglichen Flächen schon beantragt.
Beachten Sie den Termin aber, sofern noch Flächenergänzungen anstehen. Den aktuellen Antrag finden Sie auf der Internetseite der
Beratung www.breisgau-hochschwarzwald.landwirtschaft-bw.de unter Fachinformationen.
Fakt Voranmeldung
Von der Verwaltungsgruppe wurden wir gebeten, den FAKT – Vorantrag nicht zu vergessen!
Die Teilnahme am Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl - FAKT ist weiterhin erfreulich gut und hat im
Antragsjahr 2020 sowohl bezüglich der Anzahl der Anträge als auch beim Teilmaßnahmen- und Finanzierungsumfang erneut
zugelegt.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bestrebt, den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT auch in
Zukunft ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2021 für das FAKT ist es daher
erforderlich wiederum ein FAKT-Vorantragsverfahren durchzuführen. Dies ist in der Zeit vom 02. November bis zum 15.Dezember 2020
ausschließlich im FIONA-Programm möglich.
Geplante Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen, aber auch die Verlängerung von Ende
2020 auslaufenden FAKT-Maßnahmen müssen über den Vorantrag angemeldet werden. Die Tierwohl- Maßnahmen mit einer
einjährigen Laufzeit sind ebenfalls zwingend im FAKT-Vorantrag voranzumelden. Im Weinbau sind davon lediglich die Massnahmen Öko
– Förderung und C2 Steillagenförderung betroffen.
Allgemeine Anmerkung oder Bitte der Verwaltung
U+U, aber auch andere Anträge
Aufgrund der derzeitigen Situation ist das Landwirtschaftsamt Breisach für Besucher nicht geöffnet. Wir bieten Ihnen aber an,
Ihren Antrag vor dem Post-Versand persönlich über die telefonische Hotline 0761-2187 5895 mit unseren Sachbearbeiter*innen
durchzusprechen. Erfahrungsgemäß werden viele Anträge erst kurz vor dem 31.12. (Ausschlussfrist) eingereicht. Mögliche
Fehler können dann nicht mehr behoben werden und führen zur Ablehnung des Antrags. Dies wollen wir verhindern und bitten Sie Ihre
Anträge so zeitig wie möglich einzureichen.
Es dürfte diese Bitte so oder ähnlich auch für die anderen Landwirtschaftsämter des Beratungsgebietes gelten.
Unterstützen Sie die Verwaltung dieses Jahr, alle hoffen auf ein besseres nächstes.
Frost – und Hagelversicherung
Das Antragsverfahren für das Anbaujahr 2021 ist am 26. November 2020 eröffnet worden und läuft bis zum 1.März 2021.
Alle Teilnehmer, sowohl Antragsteller, die bereits 2020 am Förderverfahren teilgenommen haben, als auch Neueinsteiger müssen
für 2021 einen neuen Förderantrag stellen. Bitte beachten Sie daher die angehängten Informationen des MLR Stuttgart zum
Thema Mehrgefahrenversicherung im Wein- und Obstbau.
Dabei ist zu beachten, dass immer der Förderantrag vor Versicherungsabschluss gestellt wird. Nur bei mehrjährigen
Verträgen kann ab dem zweiten Jahr davon abgewichen werden. Werden Flächen hinzugepachtet, so ist vor der Änderung des
Versicherungsvertrages der Förderantrag zu stellen. Den Antrag und die Merkblätter finden Sie auf der Internetseite des MLR
www.landwirtschaft-bw.de unter Förderwegweiser.
DÜVO 2020
Wichtig ist der Hinweis auf Sperrfristen nach § 6 DÜ V 2020: Düngemittel (wie z.B. Trester) mit wesentlichem Gehalt an
Phosphat (= mehr als 0,5 % Phosphat in der Trockenmasse) dürfen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15.Januar nicht
aufgebracht werden. Ansonsten verweisen wir zu den aktuellen Änderungen ab 2020 und die dazugehörigen Formulare und Informationen
zur Dokumentation im Weinbau auf die Internetseite des Staatlichen Weinbauinstitutes Freiburg unter
www.wbi-bw/Fachinfo/Düngung+im+Weinbau.de.
Hinweise zum Pflanzenschutz
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte am 06.11.2020 die neu überarbeitete
BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“. In der Richtlinie werden
grundsätzliche Anforderungen an geeignete Schutzausrüstung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Nachfolgearbeiten in
behandelten Kulturen beschrieben. Die Neufassung war erforderlich, um Anpassungen an neue Normen und den technischen Fortschritt
vorzunehmen. Die aktualisierte Fassung ersetzt die frühere Version aus dem Jahr 2017. Die aktuelle Richtlinie sowie eine
Übersicht mit den wesentlichen Änderungen zur Fassung von 2017 finden sie in den angefügten pdF zu diesem Thema.
Es zeichnet sich ab, dass die Sachkundefortbildung wahrscheinlich über eine Internetveranstaltung laufen wird. Der Zeitraum ist wie
gewohnt Ende Februar und im März. Sie werden zeitnah informiert.
Eine weitere Möglichkeit der Fortbildung ist das Angebot der Landakademie. Unter der Adresse www.landakademie.de kann ein
Fortbildungskurs im modularen Aufbau absolviert werden. Die Kursgebühr beträgt € 59,90.
Ebenfalls angefügt ist eine Produktbeschreibung des neuen Tessior – Systemes der Fa. BASF. Das System ist eine Alternative zu
dem schon bekannten Vintec der Fa. Belchim.
Wir wünschen allen einen guten Winterverlauf. Der Infodienst beginnt wieder, sofern nicht Sondermeldungen es erforderlich machen,
im März 2021. Dieses Info enthält drei Anhänge und erscheint nicht auf dem Anrufbeantworter. Bitte informieren Sie ihre
Kollegen.