Schafe zur Beweidung gesucht
In Au werden zur Beweidung (Zeitraum variabel) von ca. einem halbe Hektar Fläche, eventuell auch mehr, Schafe gesucht.
Die Person denen die Fläche gehört, sind nett und aufgeschlossen. Sie sind bereit sich an gegebenenfalls entsehenden Kosten zu beteiligen.
Die Flächen sollen sauber und offen gehalten werden und deshalb mit Schafen beweidet werden. Der Schäfer, der die Flächen bis jetzt
bewirtschaftet hat hört leider auf.
Es wäre super wenn sich ein Landwirt findet der Interesse hat seine Schafe auf die Weide zu stellen.
Ich freue mich über eine Rückmeldung an
Uwe Armbruster
076121875932
uwe.armbruster@lkbh.de
Hähnchen auf der Weide mästen
09.05.2025 16:00 Uhr
Haldenweg 4, 79271 St. Peter
Das Landwirtschaftsamt Breisgau-Hochschwarzwald lädt ein:
Ein rundes Konzept für die Geflügelmast im Mobilstall kann auf dem Steingrubenhof in St. Peter am 09.05. um 16:00 Uhr besichtigt werden.
Neben einem Betriebsrundgang gibt es Fachinformationen zu Fördermöglichkeiten und mobiler Schlachtung.
Ausklang mit hofeigenen Erzeugnissen vom Grill (Verpflegung ist kostenpflichtig, daher bei Anmeldung bitte angeben).
Anmeldung an landwirtschaft@lkbh.de bis 07.05.2025. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
076121875932
uwe.armbruster@lkbh.de

Die Pennsylvania State Schüttelbox kann beim Landwirtschaftsamt kostenfrei ausgeliehen werden. Mit ihr kann analysiert werden, ob
der Futtermischwagen richtig beladen wird. Sie liefert Informationen über die Futterverteilung am Futtertisch was wiederum
Rückschlüsse auf die korrekte Verwendung des Mischwagens schließen lässt. Ein optimales Ergebnis ist eine
gleichmäßige Verteilung der TMR über den gesamten Futtertisch.


An alle schweinehaltende Betriebe
Mit dem neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kommt die Kennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt. Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind nun aufgefordert die Haltung, zur Zuteilung der Haltungsstufe der zuständigen Behörde, dem LKL zu melden https://lkl.lgl-bw.de/index.html.
Daraufhin erhalten Sie eine Kennnummer. Dies gilt auch für Kleinstbestände (ab dem 1. Mastschwein) sobald das Schwein über einen Metzger geschlachtet wird und über die Direktvermakrtung, den Hofladen oder die Vesperstube an den Endkunden averkauft wird.
Die Kennnummer des LKL muss ab dem 01.08.25 bei der Schlachtung vorliegen.
Weitere Infos: https://lkl.lgl-bw.de/Tierhaltungskennzeichnung/FAQ-zur-Mitteilung-der-Haltungsformen/
Wer keine Kennnummer beantragt wird automatisch in eine Haltungsform eingeteilt.