Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 und der am 06.07.2013 in Kraft getretenen Verordnung zur Pflanzenschutz-Sachkunde
kommen auf jeden Sachkundigen neue Pflichten zu. Dazu zählt die Beantragung eines bundesweit einheitlichen Sachkundenachweises im
Scheckkartenformat und die regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb von
Dreijahreszeiträumen.
Personen, die
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz beraten,
- andere Personen anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer
Hilfstätigkeit anwenden,
- Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen.
müssen den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit
besitzen.
Beantragung
Die Beantragung des neuen SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft
ist.
Die Beantragung kann über dieses Internetangebot durchgeführt
werden.
Dem Antrag müssen Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss oder das Zeugnis über die Sachkundeprüfung als Datei
(pdf, jpg, png, zip) beigefügt (hochgeladen) werden.
Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
Online-Beantragung: 30,00 Euro
Online-Beantragung Grunddaten und Einreichung des Nachweises über die Sachkunde in Papierform : 35,00 Euro
Anträge
per Post (nur in begründeten Ausnahmefällen): 40,00 Euro
Anträge
bei Verlust oder Namensänderung: 15,00 Euro
Hinweis:
Nach Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Der Sachkundenachweis im
Scheckkartenformat wird nach Zahlungseingang der Gebühr zugeschickt.
Fortbildungen im Sinne der Sachkunde-Nachweispflicht
Im Zeitraum von jeweils 3 Jahren müssen insgesamt 4 Stunden Fortbildung von den Sachkundigen absolviert werden.
Die Dauer der Fortbildung beträgt 4 Stunden am Stück oder 2 mal 2 Stunden.
Die Fortbildungen werden von den Ämtern und externen Anbietern sowohl in Präsenz wie auch Online angeboten.
Am Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald beträgt die Gebühr je Fortbildung und Person 10,00 Euro (Stand: 01.01.2023).
Die Termine für Grundlehrgänge und Fortbildungen werden von den Ämtern über die Warndienste und die Internetseite des
Landratsamtes
veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg.