Sachkunde

Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.

Jeder, der beruflich

  • Pflanzenschutzmittel anwendet,
  • Pflanzenschutzmittel verkauft,
  • nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
  • über den Pflanzenschutz berät

muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen.

Beantragung
Die Beantragung des neuen SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist.
Die Beantragung kann über dieses Internetangebot durchgeführt werden.
Dem Antrag müssen Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss oder das Zeugnis über die Sachkundeprüfung als Datei (pdf, jpg, png, zip) beigefügt (hochgeladen) werden.

Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
Online-Beantragung: 30,00 Euro
Online-Beantragung Grunddaten und Einreichung des Nachweises über die Sachkunde in Papierform : 35,00 Euro
Anträge per Post (nur in begründeten Ausnahmefällen): 40,00 Euro

Hinweis:
Nach Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat wird nach Zahlungseingang der Gebühr zugeschickt.

Fortbildungen im Sinne der Sachkunde-Nachweispflicht
Im Turnus von 3 Jahren müssen zukünftig Fortbildungen von den Sachkundigen absolviert werden.
Die Dauer der Fortbildung beträgt 4 Stunden am Stück oder 2 mal 2 Stunden.
Die Fortbildungen werden sowohl von den Ämtern als auch von externen Anbietern durchgeführt und schriftlich bestätigt.

Die Termine für Grundlehrgänge und Fortbildungen werden von den Ämtern über die Warndienste und die Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht.

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung