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Frauen schaffen Zukunft

Das Programm "Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum" hilft Ihnen dabei
                           

 

             

  


Ziel und Förderung der Innovativen Projekte
Voraussetzungen
Fördermittel werden gewährt für



 


Ziel und Förderung der Innovativen Projekte

Die Lebens-, Arbeits- und Einkommenssituation der Frauen sollen positiv verändert wird. Durch die Förderung von Frauenprojekten sollen mehr Frauen als bisher am Gründungsgeschehen beteiligt werden, auch dann, wenn sie ihre Selbstständigkeit im Zuerwerb starten und langsam als Vollexistenz ausbauen.
Gefördert werden:

  • Die Gründung von Kleinstunternehmen und wirtschaftlichen Vereinigungen von Frauen im ländlichen Raum
  • Qualifizierungen in den Bereichen Einkommeskombinationen und -alternativen
  • Wiedereinstieg von in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Frauen in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf



Voraussetzungen

Die Projekte müssen beispielgebend (Vorbildfunktion für andere Frauen) in der Region (Landkreisebene) sein und mittel- bis langfristig die Arbeits- und Einkommenssituation der Frauen nachhaltig verbessern. Eine IMF-Förderung (Modellförderung) scheidet aus, wenn Kleinstunternehmerinnen aus anderen Landesprogrammen, wie z. B. das einzelbetriebliche Investitionsförderungsprogramm oder das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gefördert werden können. Dies gilt z. B. für klassische Einkommensalternativen wie Vesperstuben, Ferienunterkünfte, Hofläden, Einrichtungen zur Grundversorgung.
Bewertet werden die eingereichten Projekte auch danach, welchen Beitrag sie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.
Eine Förderung von wirtschaftlichen Vereinigungen (z.B. Belegungshotline für Ferienunterkünfte) soll in erster Linie der Verbesserung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmerinnen dienen. Grundsätzlich können sich auch natürliche und juristische Personen zusammenschließen und als Vereinigung gefördert werden, wenn durch die Vernetzung die Situation der Frauen positiv verändert wird. 



Fördermittel werden gewährt für

die Gründung von Kleinstunternehmen: Bis zu 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 80.000 Euro Zuschuss. Erweiterungen bestehender Unternehmen oder Standortverlagerungen werden nicht gefördert.
Die Gründung von wirtschaftlichen Vereinigungen / Netzwerkorganisationen: Degressiv gestaltete Personalkostenzuschüsse (maximal 50% im 1. und 2. Jahr, im 3. Jahr 25% und im 4. Jahr nach Gründung 15%.). Die Vereinigung muss bei Antragstellung nachweisen, dass eine Weiterarbeit nach dem Auslaufen der Förderung gewährleistet ist.
Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen im Bereich Einkommenskombinationen und –alternativen für klar abgegrenzte Zielgruppen: Gewährt werden Zuschüsse zur Verringerung der Teilnehmerinnengebühren.

Förderanträge können einzelne Frauen (z.B. Existenzgründerinnen), Kooperationen von Frauen, neu gegründete Netzwerkorganisationen und Träger von Qualifizierungsmaßnahmen stellen.

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