Agenda: Herbizidzulassung nach § 22.2 in Wasser- und Quellschutzgebieten
ESCA
Pheromonaushängung, Temperatursumme, Termin
§ 22.2 Zulassung Pralinageverfahren Pfropfreben
Hagelabwehr
Vegetationsstand und Witterung
Überwiegend kühle Tages- und teilweise frostige Nachttemperaturen haben die Vegetation im März noch zurückgehalten.
Einzelne Obstbäume (Aprikose, Wildpflaume) stehen in der Blüte. Die Reben befinden sich in der Vegetationsruhe. Bei einzelnen
Junganlagen kann man das Knospenschwellen beobachten.
Nach noch befriedigenden Niederschlägen von Oktober bis Dezember 2022 sind die Winterniederschläge im Januar/Februar 2023 sehr
gering ausgefallen (Siehe Balkendiagramm). Mit einem großzelligen Gewitter am 12./13. März sind erstmals wieder nennenswerte
Niederschläge von ca. 16-22 mm in den verschiedenen Gemarkungen am Kaiserstuhl gefallen. Dies hat den bereits austrocknenden Oberboden
wieder etwas durchfeuchtet. Von nachhaltiger Feuchtigkeit vor Beginn der Vegetation können wir nicht berichten.
Der Rebschnitt ist überwiegend erledigt und das Biegen der Fruchtruten geht dem Ende entgegen. Zeit an das Aufhängen der
Pheromondispenser zu denken. Und den aktuellen Pamira-Sammeltermin (Heute und Morgen) bei der ZG Raiffeisen zu nutzen um die alten
Pheromondispenser zu entsorgen!
Die Wettervorhersage meldet bis einschließlich Samstag trocken, bedeckt mit ansteigenden Tageshöchsttemperaturen. Vereinzelt
Schauer am Sonntag mit jedoch geringen Niederschlagsmengen.
Tierische Schädlinge
Traubenwickler
Die aktuellen Temperatursummen die als Datengrundlage für die Flugbereitschaft des Traubenwicklers verwendet werden, stehen an den
verschiedenen Wetterstationen am Kaiserstuhl zwischen 600-700 Kd. Noch ausreichend Zeit um die Pheromondispenser vor Einsetzen der
Flugaktivität bei ca. 900 Kd auszuhängen. Die meisten Pheromongemeinschaften haben Ihre Aufhängtermine zwischen dem 25.
März bis vor Ostern geplant und bereits bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie beim Aufhängen der Pheromondispenser ISONET LE, dass Sie die Schlaufe um die gebogene Fruchtrute oder bei
Jungreben um den Stamm sorgfältig anziehen ohne dass es zum Abknicken bzw. zum Bruch der dünnen, roten Schläuche kommt. Ein
Aufhängen am Draht ist nicht korrekt, da es durch Windeinfluss zum Lösen der Dispenser kommen kann. Die Kolonnenführer
sollten dies besonders kontrollieren und darauf hinweisen!!!
Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner)
Ab dem Entwicklungsstadium Knospenschwellen sollten sie auf Knospenschädlinge wie z.B. Rhombenspanner und Erdraupen achten, da
diese Augen ausfressen und entsprechende Schäden verursachen können. Besonders gefährdet sind Anlagen mit eingebrachtem
Stroh, Heu oder strohhaltigem Mist. Erdraupen sind nachtaktiv und sollten bei Einbruch der Dunkelheit abgesammelt werden. Rhombenspanner
sind auch am Tag aktiv und verweilen in Tarnstellung (vergleichend mit einer Ranke) an der Fruchtrute. Zur Bekämpfung des
Rhombenspanners sind Mimic, Spin Tor aber auch Dipel DF zugelassen. Am besten erfolgt die Behandlung mit einer Rückenspritze.
Bodenpflege
Ausnahmegenehmigung Herbizide nach § 22.2 in Wasser- und Quellschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von
Biosphärenderivaten
Wie bereits in früheren Weinbauinfo hingewiesen besteht seit 08.09.2021 in Wasser- und Quellschutzgebieten ein generelles
Glyphosatverbot!
Folgende Weinbaugemarkungen und Gewanne am Kaiserstuhl, im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, sind davon betroffen:
Für die Saison 2023 stehen auf Antrag der Weinbauverbände Baden und Württemberg für Rebflächen in Wasserschutz-
und Heilquellenschutzgebieten befristete Genehmigungen nach § 22.2 Pflanzenschutzgesetz für die nachfolgenden
Pflanzenschutzmittel (Herbizide) zur Verfügung:
Eine Übersicht zur gesamten Zulassungssituation, Wirksamkeiten, den zugelassenen Aufwandmengen der genannten Herbizide für die
Saison 2023 finden Sie in den Tabellen als Anhang zu dieser Weinbauinfo.
Bitte beachten Sie ergänzend auch folgende Anmerkungen:
- Die über § 22.2 PflSchG genehmigten Produkte dürfen ausschließlich auf Flächen zum
Einsatz kommen, die vom Glyphosatverbot innerhalb der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete betroffen sind. Die Gebietsgrenzen der WSG und
QSG sind zwingend zu beachten (siehe Kartendienst der LUBW bzw. Fiona). Lediglich angeschnittene Flurstücke dürfen auf der
Gesamtfläche behandelt werden.
- Eine Flächenmeldung ist hierzu nicht erforderlich. Die Genehmigung deckt alle in der Weinbaukartei Baden und
Württemberg gemeldeten Rebflächen in den betroffenen Gebieten ab. Die Genehmigung gilt somit für alle Betriebe und ist
unabhängig von einer Mitgliedschaft bei einem der Weinbauverbände.
- In den Übersichtstabellen (Anhang als pdF-Datei) sind die Wirkungsbereiche der einzelnen Produkte
dargestellt. Nach dem Glyphosatverbot steht in WSG und QSG kein Totalherbizid mehr zur Verfügung. Die alternativen Herbizidprodukte
können als „Bausteine“ einer mit Mechanik kombinierten Anwendung bzw. einer Kombinationsstrategie mit mehreren Herbiziden
fungieren.
- Bei allen Herbizidanwendungen ist das Minimierungsgebot zwingend zu beachten und damit ein niedrig gehaltener
Unterstockbewuchs zu tolerieren.
è Weitere Informationen zu einer witterungsangepassten Unterstockstrategie werden zu gegebener Zeit über die
regelmäßigen Rebschutzhinweise der Weinbauberatung veröffentlicht.
Mechanische Unterstockbearbeitung
Nach Abtrocknen des Oberbodens kann mit der mechanischen Unterstockbearbeitung begonnen werden. Dies ist insbesondere bei jüngeren
Rebanlagen ab 2. Standjahr von Vorteil um die Konkurrenz von Beikraut im Unterstockbereich auszuschalten. Je nach Bodenverhältnissen
und letztjährigem Bearbeitungsstatus kann es beim aktuellen Einsatz der „Scheibe“ zu starkem Schollenwurf kommen. Es ist
zu überlegen, ob aus diesem Grund die erste Bearbeitung mit der Rollhacke und die zweite Bearbeitung mit der Scheibe oder eine
Kombination beider Techniken gewählt wird. Die Scheibe löst die Unkrautinseln um den Stock besser. Alternativ können auch
tastergesteuerte Unterstockbearbeitungsgeräte eingesetzt werden.
Ausnahmegenehmigung §22.2 Pflschg. Pralinageverfahren bei Jungreben
Zur Bekämpfung von Engerlingsfrass bei Jungreben und Neupflanzungen wurde aktuell das Pralinageverfahren mit Coragen nach
§22.2 Pflschg. für 2023 genehmigt. Gerade in entsprechenden Befallslagen am und im Kaiserstuhl hat sich das Pralinieren von
Jungreben vor der Neupflanzung bestens bewährt.
Neu bei der Antragstellung, die der Badische Weinbauverband, Herr Klein vorgenommen hat, ist, dass die Genehmigung ausschließlich
für Betriebe und deren Flächen in Baden-Württemberg gilt, die in der dem Sammelantrag beigefügten Anschriftenliste
aufgeführt sind.
Bitte melden Sie, bei geplanten Einsatz des Pralinageverfahren, bis zum 20. März beim Badischen Weinbauverband, die Größe
ihrer Pflanzfläche etc. Kosten entstehen Ihnen dadurch keine.
Pflanzenschutzmittelkunde
Mit einem Bescheid vom 10.02.2023 hat das BVL das Ruhen der Zulassung von Aktuan zur Bekämpfung der Rebenperonospora angeordnet.
Grund sind die herabgesetzten Rückstandshöchstwerte von Cymoxanil in Keltertrauben. Weiterhin zugelassen sind bis zu 3
Anwendungen von Aktuan zur Bekämpfung von Rotem Brenner und Phomopsis.
Vinostar Produktrückruf
Die verkaufte Charge des Fungizid Vinostar, Fa. Adama, Chargen-Nr. 411324237, Zulassungsnummer 006947-00, weist einen erhöhten
Gehalt von Folpet auf, der von der Zulassung abweicht und ab sofort nicht mehr eingesetzt werden darf. Die entsprechenden Chargen werden
von der Fa. Adama zurückgerufen und der Kaufpreis erstattet.
Hagelabwehr
Als Anlage erhalten Sie zwei Informationen zum Thema Hagelabwehr zur Kenntnis. Die Hagelflieger waren auch 2022 erfolgreich im
Einsatz.
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl