Weinbauinfo-Nr. 01-2023

Agenda:     Herbizidzulassung nach § 22.2 in Wasser- und Quellschutzgebieten

ESCA 

Pheromonaushängung, Temperatursumme, Termin

§ 22.2 Zulassung Pralinageverfahren Pfropfreben

Hagelabwehr

 

Vegetationsstand und Witterung

Überwiegend kühle Tages- und teilweise frostige Nachttemperaturen haben die Vegetation im März noch zurückgehalten. Einzelne Obstbäume (Aprikose, Wildpflaume) stehen in der Blüte. Die Reben befinden sich in der Vegetationsruhe. Bei einzelnen Junganlagen kann man das Knospenschwellen beobachten.

Nach noch befriedigenden Niederschlägen von Oktober bis Dezember 2022 sind die Winterniederschläge im Januar/Februar 2023 sehr gering ausgefallen (Siehe Balkendiagramm). Mit einem großzelligen Gewitter am 12./13. März sind erstmals wieder nennenswerte Niederschläge von ca. 16-22 mm in den verschiedenen Gemarkungen am Kaiserstuhl gefallen. Dies hat den bereits austrocknenden Oberboden wieder etwas durchfeuchtet. Von nachhaltiger Feuchtigkeit vor Beginn der Vegetation können wir nicht berichten.

Der Rebschnitt ist überwiegend erledigt und das Biegen der Fruchtruten geht dem Ende entgegen. Zeit an das Aufhängen der Pheromondispenser zu denken. Und den aktuellen Pamira-Sammeltermin (Heute und Morgen) bei der ZG Raiffeisen zu nutzen um die alten Pheromondispenser zu entsorgen!

Die Wettervorhersage meldet bis einschließlich Samstag trocken, bedeckt mit ansteigenden Tageshöchsttemperaturen. Vereinzelt Schauer am Sonntag mit jedoch geringen Niederschlagsmengen.

 

 

 

Tierische Schädlinge

Traubenwickler

Die aktuellen Temperatursummen die als Datengrundlage für die Flugbereitschaft des Traubenwicklers verwendet werden, stehen an den verschiedenen Wetterstationen am Kaiserstuhl zwischen 600-700 Kd. Noch ausreichend Zeit um die Pheromondispenser vor Einsetzen der Flugaktivität bei ca. 900 Kd auszuhängen. Die meisten Pheromongemeinschaften haben Ihre Aufhängtermine zwischen dem 25. März bis vor Ostern geplant und bereits bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie beim Aufhängen der Pheromondispenser ISONET LE, dass Sie die Schlaufe um die gebogene Fruchtrute oder bei Jungreben um den Stamm sorgfältig anziehen ohne dass es zum Abknicken bzw. zum Bruch der dünnen, roten Schläuche kommt. Ein Aufhängen am Draht ist nicht korrekt, da es durch Windeinfluss zum Lösen der Dispenser kommen kann. Die Kolonnenführer sollten dies besonders kontrollieren und darauf hinweisen!!!

Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner)

Ab dem Entwicklungsstadium Knospenschwellen sollten sie auf Knospenschädlinge wie z.B. Rhombenspanner und Erdraupen achten, da diese Augen ausfressen und entsprechende Schäden verursachen können. Besonders gefährdet sind Anlagen mit eingebrachtem Stroh, Heu oder strohhaltigem Mist. Erdraupen sind nachtaktiv und sollten bei Einbruch der Dunkelheit abgesammelt werden. Rhombenspanner sind auch am Tag aktiv und verweilen in Tarnstellung (vergleichend mit einer Ranke) an der Fruchtrute. Zur Bekämpfung des Rhombenspanners sind Mimic, Spin Tor aber auch Dipel DF zugelassen. Am besten erfolgt die Behandlung mit einer Rückenspritze.

 

Bodenpflege

Ausnahmegenehmigung Herbizide nach § 22.2 in Wasser- und Quellschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenderivaten

Wie bereits in früheren Weinbauinfo hingewiesen besteht seit 08.09.2021 in Wasser- und Quellschutzgebieten ein generelles Glyphosatverbot!

Folgende Weinbaugemarkungen und Gewanne am Kaiserstuhl, im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, sind davon betroffen:

 

 

Für die Saison 2023 stehen auf Antrag der Weinbauverbände Baden und Württemberg für Rebflächen in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten befristete Genehmigungen nach § 22.2 Pflanzenschutzgesetz für die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel (Herbizide) zur Verfügung:

Eine Übersicht zur gesamten Zulassungssituation, Wirksamkeiten, den zugelassenen Aufwandmengen der genannten Herbizide für die Saison 2023 finden Sie in den Tabellen als Anhang zu dieser Weinbauinfo.

 

Bitte beachten Sie ergänzend auch folgende Anmerkungen:

-       Die über § 22.2 PflSchG genehmigten Produkte dürfen ausschließlich auf Flächen zum Einsatz kommen, die vom Glyphosatverbot innerhalb der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete betroffen sind. Die Gebietsgrenzen der WSG und QSG sind zwingend zu beachten (siehe Kartendienst der LUBW bzw. Fiona). Lediglich angeschnittene Flurstücke dürfen auf der Gesamtfläche behandelt werden.

-       Eine Flächenmeldung ist hierzu nicht erforderlich. Die Genehmigung deckt alle in der Weinbaukartei Baden und Württemberg gemeldeten Rebflächen in den betroffenen Gebieten ab. Die Genehmigung gilt somit für alle Betriebe und ist unabhängig von einer Mitgliedschaft bei einem der Weinbauverbände.

-       In den Übersichtstabellen (Anhang als pdF-Datei) sind die Wirkungsbereiche der einzelnen Produkte dargestellt. Nach dem Glyphosatverbot steht in WSG und QSG kein Totalherbizid mehr zur Verfügung. Die alternativen Herbizidprodukte können als „Bausteine“ einer mit Mechanik kombinierten Anwendung bzw. einer Kombinationsstrategie mit mehreren Herbiziden fungieren.

-       Bei allen Herbizidanwendungen ist das Minimierungsgebot zwingend zu beachten und damit ein niedrig gehaltener Unterstockbewuchs zu tolerieren. 

è Weitere Informationen zu einer witterungsangepassten Unterstockstrategie werden zu gegebener Zeit über die regelmäßigen Rebschutzhinweise der Weinbauberatung veröffentlicht.

Mechanische Unterstockbearbeitung

Nach Abtrocknen des Oberbodens kann mit der mechanischen Unterstockbearbeitung begonnen werden. Dies ist insbesondere bei jüngeren Rebanlagen ab 2. Standjahr von Vorteil um die Konkurrenz von Beikraut im Unterstockbereich auszuschalten. Je nach Bodenverhältnissen und letztjährigem Bearbeitungsstatus kann es beim aktuellen Einsatz der „Scheibe“ zu starkem Schollenwurf kommen. Es ist zu überlegen, ob aus diesem Grund die erste Bearbeitung mit der Rollhacke und die zweite Bearbeitung mit der Scheibe oder eine Kombination beider Techniken gewählt wird. Die Scheibe löst die Unkrautinseln um den Stock besser. Alternativ können auch tastergesteuerte Unterstockbearbeitungsgeräte eingesetzt werden.

 

Ausnahmegenehmigung §22.2 Pflschg. Pralinageverfahren bei Jungreben 

Zur Bekämpfung von Engerlingsfrass bei Jungreben und Neupflanzungen wurde aktuell das Pralinageverfahren mit Coragen nach §22.2 Pflschg. für 2023 genehmigt. Gerade in entsprechenden Befallslagen am und im Kaiserstuhl hat sich das Pralinieren von Jungreben vor der Neupflanzung bestens bewährt.

Neu bei der Antragstellung, die der Badische Weinbauverband, Herr Klein vorgenommen hat, ist, dass die Genehmigung ausschließlich für Betriebe und deren Flächen in Baden-Württemberg gilt, die in der dem Sammelantrag beigefügten Anschriftenliste aufgeführt sind.

Bitte melden Sie, bei geplanten Einsatz des Pralinageverfahren, bis zum 20. März beim Badischen Weinbauverband, die Größe ihrer Pflanzfläche etc. Kosten entstehen Ihnen dadurch keine.

 

Pflanzenschutzmittelkunde

Mit einem Bescheid vom 10.02.2023 hat das BVL das Ruhen der Zulassung von Aktuan zur Bekämpfung der Rebenperonospora angeordnet. Grund sind die herabgesetzten Rückstandshöchstwerte von Cymoxanil in Keltertrauben. Weiterhin zugelassen sind bis zu 3 Anwendungen von Aktuan zur Bekämpfung von Rotem Brenner und Phomopsis.

Vinostar Produktrückruf

Die verkaufte Charge des Fungizid Vinostar, Fa. Adama, Chargen-Nr. 411324237, Zulassungsnummer 006947-00, weist einen erhöhten Gehalt von Folpet auf, der von der Zulassung abweicht und ab sofort nicht mehr eingesetzt werden darf. Die entsprechenden Chargen werden von der Fa. Adama zurückgerufen und der Kaufpreis erstattet.

 

Hagelabwehr

Als Anlage erhalten Sie zwei Informationen zum Thema Hagelabwehr zur Kenntnis. Die Hagelflieger waren auch 2022 erfolgreich im Einsatz.

 

Tobias Burtsche

 

Weinbauberatung Kaiserstuhl

 

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