Informationsdienst Pflanzenbau und Pflanzenschutz
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft
17.12.2020
Winterversammlungen, Sachkundefortbildung
Aufgrund der Corona-pandemie ist im Januar die Durchführung der Ackerbauversammlungen im bisherigen Modus nicht möglich.
Deshalb führt der Fachbereich Landwirtschaft, vorläufig zwei online-Veranstaltungen über Webex mit dem Schwerpunkt
Düngung und Pflanzenschutz durch. Diese Veranstaltung ist mit zwei Stunden Sachkundefortbildung im Pflanzenschutz bewertet.
Die Termine sind geplant für:
Dienstag 19.01.2021, Beginn 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am
Donnerstag 21.01.2021 Beginn 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
Eine Anmeldung ist über das Online-Formular
des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald bis zum 16.01.2021 möglich.
Folgende Angaben sind notwendig, vollständige Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Email und Telefonnummer. Nur wenn sich mindestens 10
Personen anmelden, kann die Veranstaltung durchgeführt werden.
Der Zugangslink wird ihnen dann per E-Mail zugesandt, sowie ein Fragebogen. Innerhalb einer Stunde nach der Veranstaltung senden sie uns
den Fragebogen wieder per E-Mail zurück. Sind die Fragen richtig beantwortet erhalten sie nach wenigen Tagen einen Nachweis für
die zweistündige Fortbildung.
Für weitere Fragen zur Veranstaltung wenden sie an Herrn Heigl (Tel: 0761-2187-5862) oder martin.heigl@lkbh.de.
Pflanzenschutzspritze winterfest machen
Nach Beendigung der Spritzsaison, das Spritzgerät innen und außen gründlich reinigen und mittels Frostschutzmittel
winterfest machen. Bitte beachten, die Reinigung nicht am Waschplatz durchführen, da dies zu unnötigen Belastungen im
Klärwerk führt. Alle Filter und Düsen reinigen. Das Manometer ausbauen und zusammen mit den Pflanzenschutzmitteln frostfrei
lagern.
Pflanzenschutzgerätekontrolle, Beiz- und Granulatstreugeräte
Mit dem Inkrafttreten der Pflanzenschutzgeräteverordnung am 06.07.2013 betragen die Prüfintervalle sechs Kalenderhalbjahre.
Stationäre und mobile Beiz- und Granulatstreugeräte, vom Schlepper getragene, von einer Person geschobene oder gezogene
Streichgeräte sowie Bodenentseuchungsgeräte sind erstmalig bis zum 31.12.2020 zu prüfen. Kurzum, alle auf dem Rücken
getragene Geräte sind von der Prüfung ausgenommen. Sofern nicht schon erledigt, vereinbaren sie sich terminlich mit ihrer
Landmaschinenwerkstatt.
raphael.maurath@lkbh.de