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Kulturführung Obstbau Rundschreiben Nr. 11 2020

Wetter

Kaum zu glauben, aber wir haben tatsächlich November. Die fast frühlingshaften Temperaturen bringen unsere Kulturen durcheinander. Trotz Laubfall kann teilweise fast Knospenschwellen (Pfirsiche, Nektarinen) erkannt werden. Nach etwas vorhergesagtem Niederschlag zum Wochenbeginn, gibt es noch einmal Sonnenschein mit langsam sinkenden Temperaturen. Zur zweiten Wochenhälfte wird es herbstlich kühl und nass.

Situation Saison-AK

Neue Einreise-Quarantäneverordnungen:

Seit einigen Tagen gelten für BW jeweils neue Einreise-Quarantäne-Verordnungen.Diese orientieren sich an einer Musterverordnung des Bundes und sind in allen Bundesländern sehr ähnlich.Alle Einreisenden aus Risikogebieten müssen vor der Einreise eine digitale Einreise-Anmeldung ausfüllen und das dabei erzeugte Dokument bei der Einreise mit sich führen https://www.einreiseanmeldung.de/Die Anmeldung der Arbeitskräfte bei der zuständigen Behörde vor Ort ist weiterhin notwendig.Die Dauer der Quarantäne wird von 14 auf 10 Tage verkürzt, entsprechend verkürzt sich auch die Arbeits-Quarantäne von 14 auf 10 Tage. Frühestens nach fünf Tagen kann ein Coronatest gemacht werden.Ist das Ergebnis negativ, kann die Arbeits-Quarantäne beendet werden.Entgegen bisherigen Aussagen der Politik, besteht der Anspruch auf kostenfreie Testung für asymptomatische Personen, die aus einem ausländischen Risikogebiete kommen weiterhin.

Verordnung BW: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Landesgartenschau Neuenburg 2022

Der Startschuss für die Beiträge des Landkreises bzw. der Landwirtschaft auf der Landesgartenschau ist gefallen. Am Montagnachmittag beschloss der Kreistag, die von uns vorgestellten Beiträge so umzusetzen! Noch in 2020 starten wir mit der Bodenvorbereitung und der Pflanzung der Obstgehölze.

Deshalb bitte ich Sie um Ihre Mithilfe! Wir suchen jemanden vor Ort, der mit Sachkenntnis, Herz und Engagement unsere landwirtschaftlich-gärtnerischen Beiträge (Acker-, Gemüse- und Obstbau (Freiland und geschützt) inklusive Hobbybereich) gegen ein Entgelt pflegen möchte. Vielleicht kennen Sie jemanden im Familien-, Bekannten-, Freundeskreis oder in Ihrem Betrieb aus der Region Neuenburg, der sich etwas dazuverdienen möchte. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die sich engagiert um die Beiträge kümmert (2-3 x Woche jeweils 3-4 Stunden gießen, Unkraut jäten, ausputzen, nachpflanzen oder -säen, Kontrolle auf Schädlinge und Krankheiten) Fachlich unterstützt von uns Fachberatern am Amt und unseren Partnern vor Ort während der Landesgartenschau, hoffen wir unsere Beiträge optimal gepflegt präsentieren zu können.

FAKT-Vorantrag bis 15. Dezember 2020 stellen (z.B. Pheromonverfahren Wickler-Arten im Apfel)

Die Teilnahme am Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl - FAKT ist weiterhin erfreulich gut und hat im Antragsjahr 2020 sowohl bezüglich der Anzahl der Anträge als auch beim Teilmaßnahmen- und Finanzierungsumfang erneut zugelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bestrebt, den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT auch in Zukunft ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2021 für das FAKT ist es daher erforderlich wiederum ein FAKT-Vorantragsverfahren durchzuführen. Dies ist in der Zeit vom 02. November bis zum 15.Dezember 2020 ausschließlich im FIONA-Programm möglich.

Geplante Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen, aber auch die Verlängerung von Ende 2020 auslaufenden FAKT-Maßnahmen müssen über den Vorantrag angemeldet werden. Die Tierwohl- Maßnahmen mit einer einjährigen Laufzeit sind ebenfalls zwingend im FAKT-Vorantrag voranzumelden.

Biodiversitäts-Kalender 2021

Bestellen Sie jetzt unseren Biodiversitäts-Kalender 2021 „Die Obstanlage - Wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten“ für Freunde, Förderer, Geschäftspartner, Kunden

Wir alle wissen: Obstanbauflächen sind keineswegs artenarm und monoton! Sie bieten vielmehr eine Fülle an Lebensräumen und ökologischen Nischen auf engem Raum. Innerhalb des Projektes „Potenziale und Praxisprogramm zur Erhöhung der ökologischen Vielfalt in Erwerbsobstanlagen und Streuobstwiesen“ wird diese ökologische Vielfalt umfassend dokumentiert. Die Ergebnisse sind beeindruckend. Obwohl das Projekt noch nicht beendet ist, sind bereits so viele tolle Fotos entstanden, dass wir Ihnen diese Bilder nicht länger vorenthalten wollten! Entstanden ist ein wunderschöner Kalender, der die Vielfalt in deutschen Obstanlagen eindrucksvoll zeigt.

Die Preise:

Die Kalender werden in Verpackungseinheiten (VE) von je 50 Stück (Mindestbestellmenge) abgegeben.

50 Stück 70,– EUR pro VE (50 St.)
ab 100 Stück 60,– EUR pro VE (50 St.)
ab 200 Stück 50,– EUR pro VE (50 St.)
ab 500 Stück 48,– EUR pro VE (50 St.)

Bitte direkt Online bestellen unter https://www.obstbau.org/222.html

Kontakte und Termine Herbst/Winter 2020/2021

Aufgrund der Corona-Situation sind diesen Winter kaum Präsenzveranstaltungen möglich!

Dienstag, 02. März 2021 Übergebietlicher Pflanzenschutz-Abend in Fischingen, geplant sind Pflanzenschutz- und Düngethemen in Zusammenarbeit mit dem LRA Lörrach.

Außerdem gründen wir eine WhatsApp-Gruppe und sind mit dem Versuchsgarten nun auf Facebook präsent um mit Ihnen vernetzt zu bleiben. Die uns bekannten Handynummern nehmen wir automatisch in die Gruppe auf. Bei Interesse bitte per WhatsApp unter 0162/2550681 melden, Uninteressierte verlassen einfach die Gruppe.

Bitte beachten Sie die angehängte Umfrage zur persönlichen Betroffenheit durch das Aktionsprogramm Insektenschutz und beantworten Sie diese schnellstmöglich bis 18. November 2020 direkt an die Bundesfachgruppe! Insektenschutzrelevante Pflanzenschutzmittel (Insektizide, Herbizide) sollen ab 01.01.2021 verboten werden. Die zukünftige Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung wird momentan angepasst. Noch können wir Einfluss nehmen, indem wir unsere Betroffenheit zeigen und auf die relevanten Flächen hinweisen.

Es geht um von Ihnen bewirtschaftete Flächen in ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen (FFH, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen). Auch ein Verbot in Vogelschutzgebieten ist länderspezifisch möglich.

Bleiben Sie gesund

Mit motivierten landesgartenschaulichen Grüßen
Stefanie Lapcik
Obst- und Gartenbauberatung



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