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Kulturführung Obstbau Rundschreiben Nr. 15 2019

Wetter

Die Niederschläge der letzten Wochen haben das Depot ein wenig aufgefüllt. Doch die Trockenperioden der letzten zwei Jahre sind noch lange nicht kompensiert. Also sind wir dankbar für den Regen. Zu Heilig Abend gibt es wieder mit über 10°C sommerliche Temperaturen. Den ersten Schnee gab es nur in den Höhenlagen. Je nach diesjährigem Ertrag ist es wichtig beim Winterschnitt auf Blüten- und Blattknospen zu achten und den Schnitt anzupassen. Ausdünnung geht auch durch einen überlegten Winterschnitt. Unseren Obstgehölzen steht ein weiterer schwieriger Winter bevor. Der Stress der letzten 2 Jahre mit den Trockenperioden sieht man den Bäumen immer noch an. Verstärkt wird über Bewässerung nachgedacht. Deshalb ist es umso wichtiger den richtigen Standort für die gewünschte Kultur auszusuchen, um die Vorteile zu nutzen und sich nicht schon zu Beginn abzumühen.

Meldung § 22.2 Kulturen inklusive Flächen

Bis zum 11. Januar 2020 melden Sie mir bitte die Änderungen bei Ihren Kulturen oder Flächen, auch Veränderungen im Betrieb (neue Rechtsform, anderer Inhaber) sind wichtig. Höre ich nichts von Ihnen, gilt die Meldung von 2019.

Förderung (Mehr)gefahrenversicherung – Förderantrag bis 01. März 2020 an MLR

Ab sofort gibt es ein Pilotprojekt zur Förderung der (Mehr)gefahrenversicherung in BW. Die Rahmen-bedingungen, Konditionen und der Ablauf sind nun festgelegt. Durch den Abschluss einer Rahmen-vereinbarung zwischen dem Ministerium und den einzelnen Versicherungsunternehmen, ist eine dort abgeschlossene Versicherung förderfähig. Der Förderantrag ist vor dem Abschluss einer Versicherung bis zum 01. März 2020 an das Ministerium zu stellen. Gleichzeitig muss die ausgewählte Versicherung über den Antrag informiert werden, damit von dort bewilligungsrelevante Informationen bis zum 31. Juli 2020 an das MLR gehen. Ein Zahlungseingang der Versicherungsprämie muss bis zum 30. September 2020 vorliegen. Ist dies alles so erfüllt, kann das MLR die Anträge prüfen und eine Förderung bewilligen. Diese sollte bis zum Jahresende an den Antragssteller ausbezahlt werden. Einige Eckpunkte sind zu beachten:

  • Fragen Sie vorher Ihre Versicherung, ob eine Rahmenvereinbarung mit dem MLR besteht
  • Sämtliche bewirtschafteten und im Ertrag stehenden Flächen einer Kulturgruppe (Kern-, Steinobst, Strauch-, Erdbeeren, Industrie- und Mostobst und Wein- und Tafeltrauben ab dem 2. Standjahr) müssen versichert sein. Ausgenommen sind Flächen unter Glas oder im Folientunnel
  • Einzel- und Mehrgefahrenversicherungen (Starkfrost, Sturm, Starkregen) sind förderfähig
  • Es gibt förderfähige Höchsthektarwerte (Kern- und Steinobst 20.000 €, Strauch- und Erdbeeren und Wein- und Tafeltrauben 30.000 €, Industrie- und Mostobst 10.000 €)
  • Selbstbehalt von min. 20% (Abzugsfranchise)
  • Maximalentschädigung von 80% der Versicherungssumme
  • Jährlicher Zuschuss ist bis 50% der Versicherungssumme möglich (ganz BW 5 Mio €)
  • Die Förderung ist jährlich beim MLR zu beantragen
  • Förderantrag abrufbar unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+Versicherungspraemien+im+Obst-+und+Weinbau

Volksbegehren pro Biene – Volksantrag der Landwirtschaft

Das Volksbegehren pro Biene hat das Eckpunktepapier der Regierung, das als Gesetzentwurf durch den Landtag soll, anerkannt und sieht es als einen guten Kompromiss im Dialog mit den landwirtschaftlichen Interessensgruppen. Die Unterschriftensammlung soll ohne große Werbemaß-nahmen auslaufen und die schnellstmögliche Umsetzung des Entwurfs zum Gesetz begleitet werden.

Konkrete Änderungen für die Landwirtschaft:

  • In Naturschutzgebieten kein Pflanzenschutz mehr (Ausnahmegenehmigungen über die untere oder obere Naturschutzbehörde sind möglich, keine Fläche soll deshalb aufgegeben werden)
  • Integrierte Produktion (IP) als Standard in allen Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000, Kern- und Pflegezonen der Biosphärengebiete, gesetzlich geschützte Biotope und bei Naturdenkmälern)
  • Reduzierung des Einsatzes chemisch-synthetischer PSM um 40-50% bis 2030 (Landesziel)
  • Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30-40% bis 2030, hierbei soll die Marktentwicklung Richtschnur sein
  • Streuobstwiesenpflege und –bewirtschaftung stärken
  • Verbot von chemisch-synthetischen PSM in Privatgärten
  • Städte und Siedlungsbereiche beteiligen sich am Artenschutz durch Eindämmung der Lichtverschmutzung, Verbot von Schottergärten, Anlegung von Blühflächen, schrittweisen Umstieg auf ökologische Bewirtschaftung auf landeseigenen Flächen
  • Wissensvermittlung und Forschung stärken
  • Einrichtung eines Dialogforums Landwirtschaft und Naturschutz

Die Regierung setzt auf Anreize und Freiwilligkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, denn nur gemeinsam mit der Landwirtschaft ist Artenschutz umsetzbar. Positionieren Sie sich, indem Sie dem Volksantrag der landwirtschaftlichen Verbände Gewicht verleihen mit > 40.000 Unterschriften. Infos+Material www.volksantrag-gemeinsam.de, www.blhv.de, www.lbv-bw.de, www.lveo.de.

Termine Obstregion Süd 2020/AEO Freiburg

Bei der letzten MV hat unser ORS-Vorsitzender Klemens Gugel sein Amt zur Verfügung gestellt. Max Hagin (30) Obstbaumeister aus Weil-Haltingen, Vorstandmitglied im Kreis-Obst- und Gartenbau-verband Lörrach, wurde einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Gleichzeitig hat er sich bereit erklärt im erweiternden Vorstand des LVEO als Gebietsvertreter Südbadens mitzuwirken. Wir freuen uns, dass mit Max Hagin ein junger engagierter Obstbauer ehrenamtlich aktiv ist, denn ohne Ehrenamt ist Vereins-/Verbandstätigkeit nicht möglich. In Zeiten von Volksbegehren, gesellschaftlichem und politischem Wandel, braucht es eine starke Interessensvertretung.

Den Beerenvormittag in Zusammenarbeit mit dem ZG Sonderkulturforum wird es ab 2020 nicht mehr geben. Aus aktuellem Anlass ist ein Termin über Biodiversität usw. geplant, weitere Infos folgen.

Montag, 20. Januar 2020 Markgräfler Steinobsttag 9-16 Uhr in der Wolferhalle in Blansingen, Kosten: 10 €. 2 Stunden anerkannt als Sachkundefortbildung im Sinne von § 9 Pflanzenschutzgesetz.

Dienstag, 18. Februar 2020 AEO Pflanzenschutz-Abend 19.30 Uhr Alemannenhof Schallstadt-Mengen

In eigener Sache

Der Lehr- und Versuchsgarten hat vom 21. Dezember 2019-bis 12. Januar 2020 Betriebsferien. Ich bin bis zum 07. Januar 2020 in Urlaub.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in 2020

Mit weihnachtlichen Grüßen

Stefanie Lapcik
Obst- und Gartenbauberatung

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