Allgemeiner Entwicklungsstand
Inzwischen sind endlich nach vielen Wochen wieder die ersten Niederschläge gefallen. Für den Herbstverlauf war dies von keinem
Nachteil, aber die Austrocknung unserer Landschaft ist unübersehbar. Der Laubfall hat begonnen, ohne Frost wird es sich aber bis zur
Monatsmitte hinziehen. Die vor kurzem abgeschlossene Lese wird als sehr arbeitsintensive Selektionslese in Erinnerung bleiben und deren
Verlauf ist im Beratungsgebiet doch verschieden. Wie schon in 2022 erntete der Bodenseeraum vergleichbar den westlichen Regionen und die
Reifegrade zeigen keine Unterschiede. Ursache für die Unterschiede in der Gesundheit sind die Regen Ende August. Am Tuniberg, im
Glottertal und am Bodensee fielen hohe Regenmengen mit teilweise hohen Tagessummen. Im Klettgau gab es auch Regen, aber in guter
Verteilung. So kommt es, dass es Betriebe gibt, die von einem der schönsten Jahrgänge sprechen. Im Westen führten die Regen
zu weichen Beerenhäuten und machten die kompakten Trauben anfällig für Essigfäule. Bei so hohen Temperaturen vor allem
auch nachts gibt es keine Botrytisbildung, es geht sofort in Essigbefall über. Niemand hätte Anfang Juni erwartet, dass die
grossen, langen Gescheine sich so füllen würden. Stark betroffen waren die Sorten Spätburgunder und Grauburgunder,
Weissburgunder verhielt sich stabiler. Die Meldungen von Essigbefall starteten Anfang September am Kaiserstuhl und setzten sich mit rund
einer Woche Verzögerung am Tuniberg fort. Im Bodenseeraum trat die hauptsächliche Essigbildung erst im Oktober ein. Auslöser
waren Nebel in Verbindung mit den warmen Temperaturen. Die Lockerheit und Sauberkeit der Trauben ist unabdingbar. Das neue
Ausblasegerät VitiPuls der Firma ERO setzt hier neue Massstäbe und macht dieses Verfahren endgültig zu einem
Standardverfahren. Ein Phänomen des Jahres 2023 ist, dass die Niederschläge Ende August mit bis zu 200 mm im Bodenseeraum nicht
zum Zusammenbruch der Bestände führten. Stetige Ostwinde und ausgetrocknete Böden fingen das Wasser ab. Zur Essigbildung kam
in 2023 ein hoher Einfluss der Temperaturen auf die Trauben. Die ausgeprägte Hitzephase Anfang August hinterliess nur geringe
Sonnenbrandschäden. Viel giftiger war die heisse, erste Septemberwoche. Danach waren verbrannte Trauben oft zu sehen und machten bei
der Lese Arbeit. Sehr verbreitet, selbst am Bodensee, waren Einschrumpelungsreaktionen. Erstmals seit über 10 Jahren gab es wieder
Traubenwelke. Verantwortlich hierfür sind ebenfalls der Temperaturabfall und die hohen Niederschläge Ende August. Die hohen
Ertragserwartungen noch zu Anfang August kamen durch die Einflüsse nicht zum Tragen. Am Ende steht eine leicht
überdurchschnittliche Ernte. Durch die hohen Tagestemperaturen wurde sehr viel mit der Lesemaschine nachts und frühmorgens
gelesen. Das hat geholfen, viel an den hohen Energiekosten durch Kühlung zu sparen und erleichterte die Verarbeitung. Es gab
ungewohnte Bilder. In der Hauptlese steht man am Nachmittag bei bestem Herbstwetter in den Reben und weit und breit sind keine lesenden
Winzer zu sehen. Trotz allen Aufwandes ist man mit dem Jahrgang zufrieden. Die Alkoholgehalte sind nicht überzogen, die Jungweine
werden als feinfruchtig beschrieben. Seitens der Produktion spricht man von einem marktgerechten Jahrgang in einem schwierigen Umfeld.
Zu den tierischen Schädlingen
2023 war ein wesentlich stärkeres Fruchtfliegenjahr wie die Vorjahre. Die Ausprägung war sehr gemischt. In vielen Anlagen mit
beginnendem Essigbefall traten rasch Heimische Fruchtfliegen auf. Diese Population wurde zusätzlich durchsetzt mit Kirschessigfliegen.
Es gab aber auch Sorten und Lagen, in denen die Kirschessigfliege früh auftrat und eine dominante Rolle spielte. Fruchtfliegen waren
nicht der Hauptauslöser, aber oft eine Verstärkung des verbreiten Essigbefalles. Behandlungen führten zu einer Beruhigung
der Lage und zu einer Stabilisierung der Bestände. Das trockene Wetter über den Herbst half bei der Kirschessigfliege mit.
Fruchtfliegen wären einfach zu steuern, aber die langen Wartezeiten von 10 - 14 Tagen führen nur zu Verlusten, Verunsicherung und
unnötiger Erschwernis der Lese. Die Forderung, dass 14 Tage Wartezeit, egal für welches Mittel oder Verfahren, zu lang sind und
auf 7 Tage zurückgeführt werden sollte, bleibt solange bestehen, bis sich hoffentlich etwas ändert.
Förderungen und DüVO
Gemeinsamer Antrag ab 2023 (nur gültig für Betriebe, die diesen stellen)
Handarbeitsweinbau
In der Förderkulisse für Handarbeitslagen im Steillagenweinbau ist zu beachten, dass für Neuflächen ein
Förderantrag vom 01.12.2023 bis zum 31.01.2024 gestellt werden muss. Der aktuelle Antrag liegt noch nicht vor. Im Beratungsgebiet sind
viele der möglichen Flächen schon beantragt. Beachten Sie die Termine aber, sofern noch Flächenergänzungen anstehen.
Die Beibehaltung der Förderung läuft über den Auszahlungsantrag in FIONA und muss jährlich beantragt werden. Ein
Förderantrag ist hier nicht erforderlich.
Herbizidverzicht
Sofern Überlegungen zum Herbizidverzicht bestehen, kann auch die seit letztem Jahr angebotene Förderung attraktiv sein. Der
Herbizidverzicht ist in FAKT unter dem Förderpunkt E 11 möglich, die Förderung beträgt € 300 / ha. Der
Förderumfang in der Fläche ist auf dem Betrieb frei wählbar. Der Verpflichtungszeitraum läuft wie gewohnt fünf
Jahre. Für schon bestehende Förderflächen erfolgt die Antragstellung jährlich im Rahmen des Auszahlungsantrages in
FIONA. Neuantragstellungen oder Erweiterungen müssen über den Förderantrag FAKT II vom 01.12.23 bis 31.01.2024 gestellt
werden.
Bestimmungen zur Konditionalität
Bisher war es möglich, eine bestockte Rebfläche umgehend nach der Traubenlese zu roden und den Boden tief zu lockern / zu
rigolen, um sie anschließend neu mit Reben zu bepflanzen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, da Betriebe die GLÖZ
6-Auflagen (GLÖZ sind verpflichtende Fachrechtsaufgaben für alle Betriebe, die einen GA stellen) einhalten müssen,
was bedeutet, dass die Gassenbegrünung zwischen dem 15.11. bis zum 15.01. nicht beseitigt werden darf. Auch ein
Umbrechen der Gassenbegrünung zwischen der Traubenlese und dem 15.11. ist nicht zulässig , da die
Mindestbodenbedeckung ab dem 15.11. sicherzustellen ist. Ein Begrünungsumbruch, z.B. Tieflockerung, Rigolen oder der
Einsatz einer Spatenmaschine sind deshalb erst ab dem 16.01. möglich . Eine bodenschonende Rodung (Herausziehen) der
Altanlage ohne Beeinträchtigung der Auflagen nach GLÖZ 6 ist durchgehend möglich.
Weitere Informationen zur Konditionalität und den sich ergebenden Verpflichtungen unter:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E1223881906/MLR.LEL/PB5Documents/fiona/2023/Merkblaetter/Kond_Infobroschuere_2023.pdf
Sollte dies wirklich so gemeint sein, dann bedeutet es das Ende einer geübten landwirtschaftlichen Praxis, den Herbsteinsaaten in
Verbindung mit Humusbildung, Massenaufbau für Abdeckungen im Folgejahr als Schutz gegen Austrocknung der Böden oder den
inzwischen verbreitet notwendigen Nacharbeiten vom Einsatz der Lesemaschinen zur Erhaltung einer guten Bodenstruktur. Wem oder was soll
dies was bringen?
Ökoregelungen in GLÖZ 8 und ÖR 1a
Das Korsett ist eng, für reine Weinbaubetriebe oder in Mischung mit Obstbau sind die Angebote nur schwer umsetzbar. Alle
Berechnungen gehen von der im Betrieb vorhandenen Ackerfläche aus. Sofern Interesse besteht, wird empfohlen, dies im Rahmen einer
Beratung auf dem zuständigen Landwirtschaftsamt zu erfragen.
Wichtige Hinweise zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Für die Pflanzenschutz-Sachkundigen ist auf der Rückseite des Sachkundeausweises vermerkt, ab welchem Datum alle drei Jahre
fortlaufend die vier Stunden Sachkundefortbildung erbracht werden müssen. Die erforderlichen Stunden werden im Rahmen der
Winterversammlungen im Zeitraum Ende Februar bis Mitte März als zweistündige digitale Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Die
Termine werden zeitnah bekannt gegeben. Bedingt durch die Covid 19 „Corona“ – Lage werden die Veranstaltungen wieder
digital erfolgen. Eine weitere Möglichkeit der Fortbildung ist das Angebot der Landakademie. Unter der Adresse www.landakademie.de kann ein
Fortbildungskurs im modularen Aufbau absolviert werden. Die Kursgebühr beträgt € 64,90.
Pflanzenschutz - Sachkundelehrgang für Winzer - Neusachkundige
Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass alle Personen, welche Pflanzenschutzmittel ausbringen, sachkundig sein müssen.
Landwirte, Winzer, Gärtner, usw. mit Ausbildung sind sachkundig im Sinne dieses Gesetzes.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald führt einen Pflanzenschutz - Sachkundelehrgang für die Winzer durch, der für
alle Bereiche, also Markgräflerland, Tuniberg, Bodensee, Kaiserstuhl und Glottertal zentral abgehaltern wird. Der Lehrgang
umfasst fünf Abende und beginnt nach Mitte Januar 2024. Zusätzlich ist ein sechster Abend für die Sachkunde in der
Böschungspflege zur Reblausbekämpfung und zum Flämmen auf Böschungen mitintegriert.
Der Sachkundekurs für Neusachkundige 2024 findet ab dem 23.01.2024 digital statt, Beginn 19:30 Uhr. Die Folgetermine sind: 30.01,
06.02., 20.02., 27.02. und 05.03. Der Lehrgangsabend am 27.02. beinhaltet den Lehrgang zum Böschungspflegemanagement /
Reblausbekämpfung. Den Abschluss bildet ein eintägiger Prüfungstag. Als Prüfungstage sind Freitag, der 15.03.2024 oder
bei einer hohen Anzahl von Anmeldungen zusätzlich der 22.03.2024 vorgesehen. Die Prüfung findet als Präsenzveranstaltung im
Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg statt.
Die Gebühren betragen: € 40 für den Kurs, € 40 für die Prüfung.
An dem oben genannten Sachkundelehrgang interessierte Winzerinnen und Winzer sollten sich schriftlich, am besten unter Verwendung des Anmeldeformulars
auf der Internetseite des Landwirtschafsamtes mit Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum bis spätestens 15.12.2023 beim
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, Europaplatz 3, 79206 Breisach, per Fax-Nr. 0761/2187775899 oder per
E-Mail:
hansjoerg.stuecklin@lkbh.de , egon.zuberer@lkbh.de oder tobias.burtsche@lkbh.de anmelden.
Weitere Auskünfte erteilen die Weinbauberater Hansjörg Stücklin (0761-2187 5827), Egon Zuberer (0761-2187 5828) und
Tobias Burtsche (0761-2187 5858).
Die Sachkunde – Fortbildungsveranstaltungen werden vergleichbar dem letzten Winter im Zeitraum Februar – März wieder
digital angeboten. Die Termine werden zeitnah ausgeschrieben.
Bodenprobenaktionen
Diesen Winter stehen die Gemeinden Munzingen und Hagnau für die gemeinschaftlichen Bodenprobenaktionen auf dem Plan. Der Termin
wird über das Gemeindeblatt bekannt gegeben. Mit den Gemeinschaftsaktionen werden die steigenden Anforderungen aus dem FAKT und der
Düngeverordnung mit erfüllt. Nutzen Sie dieses Serviceangebot intensiv, denn die gewonnenen Informationen helfen auch uns in der
politischen Aussendarstellung des Weinbaues.
Dies ist bis auf Sondermitteilungen das letzte Info in diesem Jahr. Wir wünschen allen einen guten Winterverlauf. Der
Infodienst beginnt wieder, sofern nicht anderst erforderlich, im März 2024.
gez.: Zuberer