Allgemeine Situation:
Das schwülheiße Wetter in der vergangenen Woche hatte enorme Auswirkungen auf die Traubenreife und die Traubengesundheit. Die
Mostgewichte sind bei allen Sorten um 8 – 10°Oe nach oben geschnellt. Leider ist aber auch die Essigfäulnis auf
frühen, triebigen Standorten bei den kompakten Sorten und Klonen in vielen Anlagen explodiert. Vor allem in kompakten Ruländer-
und Spätburgunderklonen, aber auch in andere kompakte Sorten hat die Essigfäulnis im mittleren Bereich der Trauben von einer
Woche auf die andere schlagartig zugenommen. 
Erfreulicherweise hat dieses heiße Wetter in den Hagelgebieten aber dazu geführt, dass auch die verletzten Beeren vom 24.
August-Hagel recht gut eingetrocknet sind und dass auch die Mostgewichte in den Hagelgebieten ebenfalls erfreulich angestiegen sind.
Infolgesessen kann man hier doch zuversichtlicher in Richtung Lese schauen, wie noch vor zwei Wochen befürchtet.
Erfreulich ist auch, dass der für gestern (13.09.) angekündigte heftige Wetterwechsel bei uns recht milde verlaufen ist. Hier
kommen wieder ganz schlimme Hagelmeldungen aus den Rheinhessischen Anbaugebiet.
Die Mostgewichtsmessungen von dieser Woche zeigen folgende Werte:
Die Reifemessungen des Weinbauinstitutes vom 11. September zeigen, gegenüber der Vorwoche, ebenfalls einen sehr starken Anstieg der
Mostgewichte.
Die Meteorologen melden bis zum Wochenende Altweibersommer. Ab Montag könnte ein Atlantiktief wieder eher wechselhaftes Wetter mit
teilweise Schauern bringen. Auch die Rückkehr des Altweibersommers ist nicht ausgeschlossen. Durch die vorhergesagte
günstige Witterung dürfte die Reife auch die kommenden Tage gut vorankommen. Die Lese kommt langsam in Fahrt. Achten Sie, bei den
gut geführten Anlagen, dass die Mostgewichte nicht über das Ziel hinausschießen. Kontrollieren Sie Ihre Anlagen
regelmäßig auf den Fäulnisverlauf, besonders bei den kompakten Spät- und Grauburgunderanlagen und anderen kompakten
Sorten. Essigfaule Trauben dürfen nicht in das Lesegut gelangen.
Umstrukturierung:
Die Informationsschreiben bei festgestellten Flächeabweichungen für das Förderjahr 2023 wurden vor Kurzem verschickt. Auf
Grund einzelner Nachfragen wegen Differenzen hinsichtlich Förderfläche/Antragsfläche ergeht nochmals der Hinweis: Die
Förderung wird nur für die Fläche bezahlt, für die auch Kosten anfallen (letzter Stock plus halbe Gassenbreite). Da
für das Vorgewende ja keine Erstellungskosten anfallen wird für das Vorgewende auch keine Förderung bezahlt. Auf Grund von
weiteren Nachfragen möchte ich aber darauf hinweisen, dass das Vorgewende weiterhin als Nettorebfläche in der Weinbaukartei
drinbleiben kann. Hier muss also nichts abgeändert werden.
Seit dem Jahr 2021 müssen, laut EU-Vorgabe, in Stichproben 5% der beantragte Antragsteller bei der Umstrukturierung und Umstellung
von Rebflächen kontrolliert werden, ob die Angaben im Antrag (Rebsorte, Gassenbreite, ...) stimmen. Die Flächenkontrollen der
ausgewählten Betriebe für das Förderjahr 2024 erfolgt kommende Woche. Wenn diese Vorab-Kontrollen für das
Markgräflerland (LK Breisgau-Hochschw. und Lörrach) abgeschlossen sind gebe ich noch einmal kurz Bescheid, damit sie die für
die Umstrukturierung 2024 beantragten Rebgrundstücke roden können.
Unverbindliche Anzeige von Rebflächen, für die ab 2025 Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
beantragt werden wird
Nach Vorgaben der EU müssen Rebflächen, für welche Umstrukturierungsförderung beantragt wird, stichprobenartig auf
das Vorhandensein der Förderkriterien kontrolliert werden. Um den unteren Landwirtschaftsbehörden die Durchführung der
Kontrollen vor Durchführung der Maßnahme zu ermöglichen, wurde die Frist für den Förderantrag auf den 31. August
festgelegt.
Brachemaßnahmen sorgen für eine Regeneration der Böden und die Senkung der Population bodenbürtiger
Rebschädlinge und so für eine im öffentlichen Interesse liegende nachhaltige, wettbewerbsfähige Nutzung der
Rebflächen und Erhaltung der Kulturlandschaft.
Es wird Ihnen geraten, die Flächen, die vor der Umstellung brachliegen und für die im Folgejahr (2025) eine Förderung
beantragt werden soll, bereits dieses Jahr Ihrer unteren Landwirtschaftsbehörde unverbindlich mit dem beigefügten Formular
umgehend anzuzeigen, damit das Grundstück vor der Rodung kontrolliert werden kann. Sie erhalten dann „grünes Licht“,
wenn das Grundstück kontrolliert wurde.
Nächster Aufruf bei Bedarf.