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Pflanzenschutzmeldung Ackerbau Nr.3

29. März 2023

 

Winterraps

Der Raps ist in der Streckungsphase, lokal öffnen schon die ersten Blüten, die Anzahl der gefangenen Rüsselkäfer hat deutlich abgenommen und liegen unter dem Bekämpfungsricht wert. Die Gelbschalen können nun wieder abgezogen werden. Jetzt gilt es auf den Zuflug der Rapsglanzkäfer(RGK) zu achten. Ab 15°C werden die RGK aktiv, welche ab Mitte dieser Woche erreicht werden. Die Schadschwelle liegt bei 10 Käfern pro Haupttrieb, am besten kann das am frühen Nachmittag festgestellt werden, durch Abschütteln einiger Rapspflanzen in ein Behältnis. An den überprüften Schlägen im Landkreis lag die Fangzahl des RGK unter dem Bekämpfungsrichtwert. Bei Blühbeginn ist die Schädigung des RKG zu vernachlässigen. Soll ggf. ein Azolfungizid einem Insektizid zugemischt werden, ist besondere Vorsicht geboten, bei B2-Bienenschutzauflage, darf nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr behandelt werden. Mittel mit B1-Auflage dürfen nur bei geschlossenen Blüten einschließlich Unterbewuchs, eingesetzt werden. Steht eine Behandlung in den nächsten Tagen an, sollte Bor mit 200 -300 g pro ha zugemischt werden. Weitere Informationen finden sie auf der Seite 84 im sog. gelben Heft.      

 

Wintergetreide

Herbizidmaßnahmen sollten im Wintergetreide abgeschlossen sein.  Der üppige Niederschlag fördert die Nährstoffumsetzung und das Wachstum in den Getreidebeständen. Kontrollieren sie nun ihre Bestände fortlaufend auf Pilzkrankheiten wie z.B. Septoria tritici oder Gelbrost, laut ISIP, dem Prognosewarnsystem sind erste Infektionsbedingungen gegeben. Vorort sind Krankheiten, wie Rhynchosporium und Blattfleckenkrankheit in Wintergerste oder Septoria und Mehltau in Winterweizen sichtbar. Solange die Bestände wüchsig sind, kann noch zugewartet werden. Nasskalte Witterung kann die Entwicklung verlangsamen, der jüngste Blattzuwachs sollte gesund erhalten bleiben. Bei üppigen Beständen ist der Einsatz eines Wachstumsreglers empfehlenswert. 

 

Düngung

Bis zum 31.03.2023 sollte die Dokumentation der betrieblichen Gesamtsumme des Düngebedarfs und der aufgebrachten Nährstoffmengen an N und P für das Düngejahr 2021/2022 vorliegen. 

Unter folgendem Link, Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz (Anlage 5 DüV März 2023) kann das Merkblatt auf der Seite von Düngung BW (www.duengung-bw.de Informationen) abgerufen werden.  

 

Maisaussaat

In Kürze wird die Maisaussaat beginnen, der Boden sollte fein krümelig sein. Bodentemperaturen von 8 – 10°C sind ideal für einen raschen Aufgang. 

In Gebieten mit starkem Krähendruck wird für das Jahr 2023 eine Korit-beizung des Maisaatgutes empfohlen. Dabei ist auf eine gute Bodenbedeckung der Körner, insbesondere beim Aus- und Einsetzen der Sämaschine im Vorgewende zu achten. 

Sofern die Maiszünslerbekämpfung mit der bewährten, zweimaligen Ausbringung von Trichogramma-Schlupfwespen eingeplant ist, sollte sofern noch nicht geschehen, umgehend der Bedarf beim regionalen Landhandel angemeldet werden.     

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