Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 1

Glyphosatverbot in Wasser- und Quellschutzgebieten

Seit dem 08.09.2021 gilt in Wasserschutzgebieten (WSG), Heilquellenschutzgebieten (QSG) und in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ein generelles Glyphosatverbot. 

Wie im vergangenen Jahr wurden, auf Antrag der Weinbauverbände Baden und Württemberg, durch das LTZ Augustenberg für Rebflächen in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten innerhalb von Baden-Württemberg, neben den zugelassenen glyphosatfreien Produkten, für die Saison 2023 zusätzliche Herbizide genehmigt. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie dem beigefügten Sonderinfo mit Informationen zur Zulassungssituation der Herbizide in Wasser- und Quellschutzgebieten für die Saison 2023.

 

Pamira Sondertermine für die Rücknahme von Pheromondispensern:

Seit vielen Jahren werden über das Pamirasystem leere Pflanzenschutzmittelverpackungen zurückgenommen. Seit zwei Jahren werden nun auch, in Zusammenarbeit mit dem Handel, Pheromondispenser zurückgenommen. Für das Markgräflerland sind folgende Termine geplant: Montag, 13. bis Freitag 17. März 2023 in der ZG Raiffeisen in Heitersheim und Merdingen. Auch die ZG in Efringen-Kirchen nimmt in der Woche zuvor alte Pheromondispenser zurück. Sinnvoll sind örtlich organisierte Gemeinschaftsaktionen.  

 

Esca:

Für aktive Strategien gegen Neubefall durch den Escapilz, insbesondere in jüngeren Anlagen, stehen die Mittel Tessior und Vintec als zugelassene Produkte zur Verfügung. Bei geplantem Einsatz wird darum gebeten, die Mittelempfehlungen der Firmen zu beachten. So ist bei der Anwendung von Vintec darauf zu achten, dass die Temperatur während der Ausbringung über 10°C verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit (>70%) sein sollte. Ebenso sollten nach der Applikation für 48h keine Niederschläge fallen, sowie Frostfreiheit gewährleistet sein.

Bereits sichtbar oder unsichtbar befallene Reben können damit nicht geheilt werden. 

Gute Erfahrungen haben verschiedene Winzer mit der Reset-Methode gemacht. Hier werden – unabhängig ob Rebstöcke Befallssymptome zeigen – nach ca. 16 - 20 Standjahren neue Rebstämme durch möglichst bodennahe Stockaustriebe aufgebaut. Dies geschieht erstmal parallel zu den bestehenden Rebstöcken. Wichtig! Die Entscheidung muss vor dem Stämmleputzen im Frühjahr fallen. Die Wasserschosse müssen vor mechanischen oder herbiziden Beschädigungen mit Pflanzröhrchen geschützt werden. Der große Vorteil dieser Methode ist, dass praktisch kein Ertragsausfall entsteht und auch das, besonders in Trockenjahren, mühevolle Nachpflanzen entfällt. Die Erfahrungen zeigen, dass durch diese Maßnahme die Standzeit einer Anlage um etliche Jahre verlängert werden kann. Es lohnt sich also. 

 

Gemeinsamer Antrag:

  Mit der neuen GAP für den Förderzeitraum 2023-2027 ergeben sich beim Gemeinsamen Antrag viele Veränderungen. Über den diesen        Link kommen Sie auf die aktuellen und ausführlichen Förderhinweise des MLR.  

 

Sachkunde-Fortbildungsveranstaltungen im Weinbau:

Alle sechs Termine der Weinbauberater sind schon seit Tagen ausgebucht. Wir hoffen/denken, dass wir im kommenden Winter 2023/24 wieder die gewohnten Präsenzveranstaltungen anbieten können. Der Versandt der Fortbildungsbescheinigungen, einschließlich der Rechnungen, für die bereits durchgeführten Veranstaltungen verzögert sich etwas.

 

Terminhinweis: 

1.     So wie es derzeit aussieht, kann in diesem Jahr auch der schmerzlich vermisste Müllheimer Weinmarkt am 28. April stattfinden. Die Termine zu den wichtigen regionalen Veranstaltungen rund um den Wein können Sie unter dem folgenden      Link nachlesen. 

 

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