Allgemeiner Entwicklungsstand
Die zurückliegenden zwei Wochen brachten eine sich nur zögerlich entwickelnde Vegetation. Eine deutliche Abkühlung, Schneefall auf den Bergen und hinab bis an die Weinbaugrenze im Vorgebirge sowie sehr kühle Nachtemperaturen prägten die Tage. Am letzten Wochenende war es sogar kurzzeitig kritisch: die schädigende Frostgrenze wurde knapp gestreift. Es sind nur vereinzelte geschädigte Augen zu finden, sehr empfindliche Pflanzen wie Kiwi sind an ungünstigen Standorten erfroren. Über Ostern und die Tage danach ist eine markante Erwärmung in der Vorhersage, die Nachttemperaturen sollen aber im einstelligen Bereich bleiben. Damit wird der Austrieb wieder rascher vorangehen. Aktuell ist von Knospenaufbruch bis Grünpunkt in guten Lagen und / oder frühen Sorten alles zu sehen.
Zu den tierischen Schädlingen
Die Ausbringung der Pheromondispenser, am Tuniberg in 2026 geschlossen BIOOTWIN L+, ist am Laufen und sollte auch im Bodenseeraum in der Woche nach Ostern abgeschlossen werden. Im westlichen Teil des Beratungsgebietes steht die Temperatursumme kurz vor möglichem Flugbeginn, damit sind auch die Kontrollfallen in den Verfahren für den Traubenwicklerflug auszubringen. Der Antrag für die Pheromonförderung muss nicht mehr als Vorantrag gestellt werden, sondern ganz normal im Rahmen der Antragstellung des GA auf, dies ist in 2026 nur für Pheromon neu, spätestens den 15. Juni.
Es gibt immer wieder Fälle von Schadmilbenbefall in Junganlagen bis zum dritten Standjahr. Die Standardbehandlung mit Schwefel und Öl nach der Temperatursumme 300 ist im Westen über Ostern, im Osten ziemlich exakt eine Woche später erreicht. Die Behandlung sollte immer bei Tagestemperaturen von über 10º C vorgenommen werden, optimal sind ab 15˚ C. Pocken- und Blattgallmilben und Eier von Spinnmilben, sofern überhaupt vorhanden, werden miterfasst. Zum Einsatz kommt die bewährte Kombination von 3 – 3,6 kg / ha Netzschwefel und einem Ölmittel wie z.B. Micula mit 8 l / ha oder Parasommer mit 4 l / ha Mittelaufwand. Der Wasseraufwand beträgt 400 - 600 l / ha im Spritzverfahren. Der Kopfbereich und die Fruchtrute sollten tropfnass sein. Die Ansiedlung von Raubmilben zur langfristigen Stabilisierung der Anlagen im Laufe der weiteren Vegetation sollte eingeplant werden, da die Nutzung von Holz aus dem Rebschnitt inzwischen vorbei ist.
Die verzögerte Entwicklung bietet Rhombenspanner und Erdraupen einen länger gedeckten Tisch. Befall wird aus den bekannten kritischen Punkten gemeldet: Böschungsränder, Umgebung von Saumstrukturen, Waldränder. Ein zusätzlicher kurzer Blick in übrige Flächen ist zu empfehlen. Das Absammeln am frühen Abend bei Dunkelheit ist nach wie vor eine bewährte und effektive Methode des Integrierten Pflanzenschutzes. Man kann gegen den Rhombenspanner auch mit z.B. Mimic mit 0,2 l / ha, Spintor mit 0,04 l / ha oder alternativ mit Dipel DF mit 1,0 kg / ha eine Bekämpfung durchführen, gegen Erdraupen hat nur Mimic eine Zulassung. Dazu müssen aber die Raupen mit Spritzbrühe getroffen werden, da ansonsten eine ausreichende Wirkung nicht erzielt wird. Eine Behandlung am Tag ist wirkungslos. Bei Spintor ist auf die Einstufung als Bienen gefährliches Mittel zu achten, blühender Unterwuchs ist zu entfernen.
Zu den Pilzkrankheiten
Im Verlauf kommender Woche wird im westlichen Beratungsgebiet sich zunehmend erstes Grün einstellen. Damit beginnt die Phase zur Bekämpfung der Schwarzfleckenkrankheit. Besonders in Müller – Thurgau ist ein zunehmender Befall zu beobachten, gefördert durch die feuchten, wärmeren Winter. Achten Sie aber auch auf empfindliche PIWI – Sorten. In der Vorhersage ist die Intensität der Niederschläge nicht einheitlich. Sollten sich feuchtere Wetterbedingungen einstellen, so kann eine Behandlung mit bevorzugt Delan WG mit 0,3 kg / ha Mittelaufwand und 3,6 kg / ha Schwefel umgesetzt werden. Delan WG befindet sich in der Aufbrauchsfrist. Sofern kein Mittel mehr vorhanden ist, bietet sich z.B. Folpan WG mit 0,6 kg / ha oder Folpan SC mit 1,0 l / ha an. Verfolgen Sie daher die Wetteraussichten im Laufe der kommenden Woche. Eine gute Benetzung, eine richtige Düseneinstellung und windstille Sprühbedingungen sichern eine gute Belagsbildung.
Der Spielraum zur Bekämpfung der ESCA mit Vintec, dem einzigen zur Verfügung stehenden Produkt, ist eng und eine Anwendung kann nur noch nach dem Bluten bis zum Austrieb umgesetzt werden. Vintec enthält als natürlichen Antagonist Trichodermapilze. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf. Schnittwunden an der einjährigen Fruchtrute müssen nicht behandelt werden. Die Anwendungsbedingungen müssen durch die natürliche Basis unbedingt eingehalten werden, dazu zählen eine Temperatur von mind. 10º C und mind. 24 Stunden keine Nachtfrostgefahr oder Regen. Die Aufwandmenge ist 200 g / ha.
Weinbauliche Hinweise
Die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium sollte nur auf der Basis einer Bodenuntersuchung erfolgen, wobei die Düngung des mobileren Magnesiums später mit Stickstoff empfohlen wird. Sehr wirtschaftlich ist die Gestaltung der Düngung über Mischdünger im z.B. Big-Pack. Lediglich Pellets auf Hühner- oder Rindermistbasis können zum jetzigen Zeitpunkt ausgebracht werden, da diese eine längere Zersetzungsdauer haben. In Merdingen gibt es ein Rotes Gebiet nach § 13a DüVO. Für die Kultur Weinbau ist festzuhalten: sofern nicht mehr wie 80 kg / ha mineralischer Stickstoff gedüngt werden, sind die bekannten Vorgaben der DüVO anzulegen. Werden mehr die als die wesentlichen Düngemengen von Stickstoff mit 50 kg / ha jährlich oder Phosphor mit 30 kg / ha in drei Jahren gedüngt, greifen jedoch die Bedarfs – und Dokumentationspflichten mit abgesenkten Flächengrössen des Betriebes.
Die Stoffstrombilanzierung wurde am 08.07.2025 ersatzlos aufgehoben. Alle damit verbundenen Dokumentationen und Berechnungen entfallen.
Zu allen genannten Themen finden Sie auf der Webseite des WBI alle aktuellen Informationen und Vorlagen zu ihrer Verwendung.
Bei Tiefenlockerungen wird nach wie vor eine vorausgehende Spatenprobe empfohlen, vielerorts sind die Böden jedoch zu feucht. Wer im Unterstockbereich mit Scheiben oder Rollhacke arbeitet, sollte die notwenigen Arbeiten noch umsetzen, bevor die Beikräuter zu sehr aufgelaufen sind. Dies wird bei höheren Temperaturen sehr schnell gehen. Der frühe Beginn ist immer von Vorteil. Sobald die Böden etwas abgetrocknet sind, kann an Einsaaten gedacht werden. In erste Anlagen wurden die Böden schon geöffnet. Generell liegen dieses Jahr wieder gute Bedingungen für den Umbruch von Begrünungen und für die Vorbereitung einer nachfolgenden Einsaat, z.B. der Wolf – Mischung, im Angebot mit oder ohne Luzerne, vor. Die feuchten Böden sind eine gute Voraussetzung für eine Erfolgsversprechende Frühjahrseinsaat.
Die Pflanzsaison für Jungreben hat begonnen. Der überwiegende Anteil wird mit Maschine gepflanzt. Hier wird empfohlen, auf die richtige, Maschinenpflanzungs angepasste Wurzellänge zu achten, Rückschnitt auf ca. 5 cm Länge. Lange Wurzeln führen zu einer Zopfbildung und verschlechtern den Anwuchs und dauerhaft die Wurzelraumerschliessung. Teile der Wurzeln können absterben und selbst nach Jahren die Vitalität der Rebe verschlechtern.
Vergessen Sie nicht den Termin zur Spritzgerätekontrolle. Die Termine der regionalen Prüfbetriebe sind der Fachpresse zu entnehmen.
Sonstige Hinweise
Aus berechtigtem Anlass zum Herbizideinsatz der jährliche Hinweis: es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss abgestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Halten Sie auch ausreichend Abstand zu ökologisch arbeitenden Betrieben. Unsachgemäße Anwendung ist Gesetzeswidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Aussendarstellung! Durch die neue Pflanzenschutz – Anwendungsverordnung ist beim Herbizideinsatz das Minimierungsgebot zu beachten, also nur, sofern keine anderen Möglichkeiten begründet bestehen.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Auflagen hinsichtlich der Aufwandmenge, Wartezeit und max. Anzahl der Anwendungen einzuhalten. Außerdem sind die Auflagen zum Schutz des Anwenders, der Gewässer sowie der benachbarten Saumstrukturen zu beachten. Ausführliche Informationen zu diesen Auflagen bietet die Broschüre „Rebschutz 2026“ auf der Website des Staatlichen WBI Freiburg. Ebenfalls sehr gut erläutert ist das neue Laubwandmodell
Herbizid in WSG und QSG
Der Badische Weinbauverband teilt mit, dass der Verband bis zum 16.04. noch Nachmeldungen von Flächen beim LTZ Augustenberg für den § 22 Antrag zum Einsatz des Herbizides U 46M-Fluid vornehmen kann. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, sofern noch Bedarf hierfür besteht.
Förderungen
Im Rahmen der nun umfassend vorliegenden Erläuterungen zur Ökoregelung 1a weisen wir darauf hin, dass dieses Jahr gerodete und beantragte Reben auf Grund der Verpflichtungen aus GLÖZ 6 eingesät werden müssen. Zurückliegend gerodete Anlagen beinhalten diese Verpflichtung nicht, sofern eine Selbstbegrünung vorliegt. Die Einsaat muss mindestens fünf zweikeimblättrige Arten enthalten, was durch die Einsaat einer Wolfmischung abgedeckt ist. Weiter Mischungen sind im Landhandel zu erfragen. Diese Einsaatsverpflichtung ist unabhängig von der Ökoregelung 1b, in welcher eine Einsaat gefördert wird.
Veranstaltungen
Am 28. April findet eine Veranstaltung des Weinbauverbandes zu einem Seminar Flächenmanagment statt. Es behandelt die sich immer drängender abzeichnenden Fragen zum Umgang mit gerodeten und verbleibenden Flächen, um eine geschlossenere Produktion zu bewahren. Das Einladungsschreiben mit dem dazu gehörigen Link ist dem Info beigefügt.
Das nächste Weinbauinfo erfolgt auf Mitte April 2026.