Allgemeiner Entwicklungsstand
Der diesjährige Einstieg in die neue Saison ist nicht so überstürzt wie die politischen Handlungen, welche uns aktuell begleiten. Die Temperaturen der diesjährigen Wintermonate liegen wohl höher als die Werte aus der Klimaperiode 1961 – 1990, aber mit einer Abweichung von durchschnittlich 1,9° C im Westen und 1,4° C im Bodenseeraum wesentlich niedriger wie im vergangenen Jahr. Was die Daten aber sagen: kalte Winter gehören offensichtlich der Vergangenheit an. Der bisherige März liegt deutlich unter diesen Werten und nach der vorliegenden mittleren Wettervorhersage ändert sich bis Monatsende daran nichts grundlegend. Die Natur drängt dennoch wie gewohnt vorwärts, Weissdorn, Forsythien, beim Obst die hochempfindlichen Aprikosen blühen, in den Begrünungen zeigen sich die Taubnesseln. Als sehr gut kann auch dieses Frühjahr wieder die Wasserversorgung gesehen werden. Im Bodenseeraum war der Januar auffallend nass mit über dem doppelten Niederschlag des langjährigen Mittels. Erste frühe Bodenbearbeitungsmassnahmen mussten verschoben werden, da die Böden zu feucht waren. Durch die angesagte kühlere Witterung für den restlichen März ist der Beginn des Austriebes in der ersten Aprilhälfte zu erwarten, abgesehen von sehr begünstigten Lagen. Das gibt Luft für die laufenden Biegearbeiten.
Zu den tierischen Schädlingen
Die Saison startet mit der biotechnischen Bekämpfung der Traubenwicklerarten. Die wärmeren Temperaturen führen zu früheren Aufhängeterminen für die Dispenser in den Pheromonverfahren. Die Temperatursumme 750 für den frühesten Beginn der Ausbringung der Dispenser in den früheren westlichen Gebieten wird in der letzten Märzwoche erreicht und sollte eine Woche vor Ostern abgeschlossen sein, da Ostern 2025 sehr spät liegt. Für den Bodenseeraum sollte die Ausbringung bis Ostern abgeschlossen sein. Die Aufhängdichte von 504 Ampullen / ha netto, ohne Randabhängung, bzw. 250 Dispenser / ha bei dem neuen Produkt BIOOtwin L+ darf nicht unterschritten werden. Fachlich besonders aus Sicht des Bekreuzten Traubenwicklers, aber auch Sicht der Förderung, bei der die geforderte Dispenserzahl einzuhalten ist. In den Randgebieten mit Wald müssen die Kontrollfallen sorgfältig ausgebracht werden, da hier der Einbindige Traubenwickler gelegentlich Störungen verursachen kann. Dies betrifft im Wesentlichen nur noch den Bodenseeraum. Der Antrag für die Pheromonförderung muss nicht mehr als Vorantrag gestellt werden, sondern ganz normal im Rahmen der Antragstellung des GA auf den 15. Mai.
Es gibt immer wieder Fälle von Schadmilbenbefall in Junganlagen bis zum dritten Standjahr. Die Standardbehandlung mit Schwefel und Öl nach der Temperatursumme 300 zeichnet sich im Westen gegen Mitte April ab, im Osten ca. eine Woche später. Die Behandlung sollte immer bei Tagestemperaturen von über 10º C vorgenommen werden, optimal sind ab 15˚ C. Pocken- und Blattgallmilben und Eier von Spinnmilben, sofern überhaupt vorhanden, werden miterfasst. Zum Einsatz kommt die bewährte Kombination von 3 – 3,6 kg / ha Netzschwefel und einem Ölmittel wie z.B. Micula mit 8 l /ha oder Parasommer mit 4 l / ha Mittelaufwand. Bei sichtbarem Grün sollte nur mit Schwefel gefahren werden, was immer noch eine ausreichende Wirkung hat. Der Wasseraufwand beträgt 400 - 600 l / ha im Spritzverfahren. Der Kopfbereich und die Fruchtrute sollten tropfnass sein. Die Ansiedlung von Raubmilben zur langfristigen Stabilisierung der Anlagen im Laufe der weiteren Vegetation sollte eingeplant werden, da die Nutzung von Holz aus dem Rebschnitt inzwischen vorbei ist.
Sobald die Knospen umfassend anfangen zu schwellen, komm auch die Hauptzeit von Rhombenspanner und Erdraupen. Achten Sie auf bekannte Befallslagen, ein zusätzlicher kurzer Blick in übrige Flächen ist zu empfehlen. Das Absammeln am frühen Abend bei Dunkelheit ist nach wie vor eine bewährte und effektive Methode des Integrierten Pflanzenschutzes. Man kann gegen den Rhombenspanner auch mit z.B. Mimic mit 0,2 l / ha, Spintor mit 0,04 l / ha oder alternativ mit Dipel DF mit 1,0 kg / ha eine Bekämpfung durchführen, gegen Erdraupen hat nur Mimic eine Zulassung. Dazu müssen aber die Raupen mit Spritzbrühe getroffen werden, da ansonsten eine ausreichende Wirkung nicht erzielt wird. Eine Behandlung am Tag ist wirkungslos. Bei Spintor ist auf die Einstufung als Bienen gefährliches Mittel zu achten, blühender Unterwuchs ist zu entfernen.
Zu den Pilzkrankheiten
Die bisherige Witterung hielt das Bluten der Reben stark zurück. Daher besteht noch Spielraum zur Bekämpfung der ESCA. Bei Vintec, dem einzigen zur Verfügung stehenden Produkt, liegt der Zeitpunkt der Anwendung nach dem Rebschnitt bis zum Beginn des Blutens oder ggf. nach dem Bluten bis zum Austrieb. Vintec enthält als natürlichen Antagonist Trichodermapilze. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf. Schnittwunden an der einjährigen Fruchtrute müssen nicht behandelt werden. Die Anwendungsbedingungen müssen durch die natürliche Basis unbedingt eingehalten werden, dazu zählen eine Temperatur von mind. 10º C und mind. 24 Stunden keine Nachtfrostgefahr oder Regen. Die Aufwandmenge ist 200 g / ha.
Weinbauliche Hinweise
Die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium sollte nur auf der Basis einer Bodenuntersuchung erfolgen, wobei die Düngung des mobileren Magnesiums später mit Stickstoff erfolgen sollte. Sehr wirtschaftlich ist die Gestaltung der Düngung über Mischdünger. Lediglich Pellets auf Hühner- oder Rindermistbasis können zum jetzigen Zeitpunkt ausgebracht werden, da diese eine längere Zersetzungsdauer haben. In Merdingen gibt es ein Rotes Gebiet nach § 13a DüVO. Für die Kultur Weinbau ist festzuhalten: sofern nicht mehr wie 80 kg / ha mineralischer Stickstoff gedüngt werden, sind die bekannten Vorgaben der DüVO anzulegen. Werden mehr die als die wesentlichen Düngemengen von Stickstoff mit 50 kg / ha jährlich oder Phosphor mit 30 kg / ha in drei Jahren gedüngt, greifen jedoch die Bedarfs – und Dokumentationspflichten mit abgesenkten Flächengrössen des Betriebes.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für folgende Betriebe die Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanzierung für Stickstoff und Phosphor:
1. Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb,
2. Betriebe mit weniger als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird. Weinbaubetriebe mit Biogasanlage sind nicht bekannt.
Zu allen genannten Themen finden Sie auf der Webseite des WBI alle aktuellen Informationen und Vorlagen zu ihrer Verwendung.
Bei Tiefenlockerungen wird nach wie vor eine vorausgehende Spatenprobe empfohlen, vielerorts sind die Böden jedoch zu feucht. Wer im Unterstockbereich mit Scheiben oder Rollhacke arbeitet, sollte die notwenigen Arbeiten noch umsetzen, bevor die Beikräuter zu sehr aufgelaufen sind. Dies wird bei höheren Temperaturen sehr schnell gehen. Der frühe Beginn ist immer von Vorteil. Sobald die Böden etwas abgetrocknet sind, kann an Einsaaten gedacht werden. Dieses Jahr liegen wieder gute Bedingungen für den Umbruch von Begrünungen und für die Vorbereitung einer nachfolgenden Einsaat, z.B. der Wolf – Mischung, im Angebot mit oder ohne Luzerne, vor. Die feuchten Böden sind eine gute Voraussetzung für eine Erfolgsversprechende Frühjahrseinsaat.
Vergessen Sie nicht den Termin zur Spritzgerätekontrolle. Die Termine der regionalen Prüfbetriebe sind der Fachpresse zu entnehmen.
Sonstige Hinweise
Zum Herbizideinsatz der jährliche Hinweis: es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss abgestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Halten Sie auch ausreichend Abstand zu ökologisch arbeitenden Betrieben. Unsachgemäße Anwendung ist Gesetzeswidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Aussendarstellung! Durch die neue Pflanzenschutz – Anwendungsverordnung ist beim Herbizideinsatz das Minimierungsgebot zu beachten, also nur, sofern keine anderen Möglichkeiten begründet bestehen.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Auflagen hinsichtlich der Aufwandmenge, Wartezeit und max. Anzahl der Anwendungen einzuhalten. Außerdem sind die Auflagen zum Schutz des Anwenders, der Gewässer sowie der benachbarten Saumstrukturen zu beachten. Ausführliche Informationen zu diesen Auflagen bietet die Broschüre „Rebschutz 2025“ auf der Website des Staatlichen WBI Freiburg. Ebenfalls sehr gut erläutert ist das neue Laubwandmodell
Zur Lage bei den Pflanzenschutz - Zulassungen:
Zum 20.05.2025 entfallen endgültig alle Mittel mit dem Wirkstoff Dimethomorph.
Neu zugelassen sind für die Saison die Peronosporamittel Pergado und Reboot.
Bei den Pheromonen wurde der neue Dispenser der Firma CBC GmbH BIOOtwin L+ gegen Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler im Januar diesen Jahres zugelassen. Die Vorteile der neuen Dispenser sind eine verringerte Ausbringmenge von 250 Stück / ha und ein biologischer Abbau. Die zur Verfügung stehende Menge ist für dieses Jahr begrenzt.
Bei den Herbiziden hat Fusilade Max als weiteres Mittel gegen Gräser eine generelle Zulassung erhalten. Zugelassen ist eine Behandlung auf der Parzelle im Jahr.
Für die Glyphosathaltigen Herbizide besteht wieder eine EU-Zulassungsverlängerung bis zum 15.12.2033. Die vorläufige Zulassung im Rahmen der Pflanzenschutzanwendungs – VO wurde am 01.07.2024 aufgehoben und rechtlich angepasst und beinhaltet nun eine dauerhafte Zulassung. Die Anwendungsbeschränkungen in den Wasser – und Quellschutzgebieten bei Glyphosat bleiben bestehen.
Bei Glyphosat – haltigen Mitteln ist die NG 352 einzuhalten. Damit sollen in Abhängigkeit von den Versickerungseigenschaften der Wirkstoffe eine Verlagerung in das Grundwasser verhindert werden. Es ist ein Abstand von mind. 40 Tagen zwischen zwei Behandlungen einzuhalten, wenn in der Summe 2,9 kg / ha Glyphosat überschritten werden.
Von Auflagen betroffene Gebiete Weinbau im Beratungsgebiet
Folgender Stand in den Rebgebieten zum aktuellen Datum:
Die wichtigsten Wasserschutzgebiete: Gemarkung Munzingen, Gemarkung Klettgau, Stadt Überlingen, kleinere Flächen in den Gemarkungen Gailingen und Stetten.
Eutrophierte Gebiete (Gebiete mit erhöhtem Phosphorgehalt, Gelbe Gebiete): Gemarkung Klettgau: Es gelten Bedarfs – und Dokumenationspflichten mit abgesenkten Betriebsgrössen analog den Roten Gebieten für Stickstoff.
Gemeinden mit nicht ausreichendem Kleinstrukturanteil: Breisach, damit betroffen im Weinbau: Gemarkungen Ober – und Niederrimsingen.
Förderungen
Förderung Umstrukturierung (UuU) – Tröpfchenbewässerung:
Bitte beachten Sie, dass es ab 2025 bei der Beantragung der Tröpfchenbewässerung erforderlich ist, die Anlage Wasserbezug auszufüllen und in FIONA hochzuladen. Die Anlage kann aus FIONA heraus ausgedruckt werden. Es besteht eine 5-jährige Zweckbindungsfrist ab dem Zeitpunkt der Installation für die Tröpfchenbewässerung.
Erinnert wird an die bekannteste Sanktionsfalle in der Umstrukturierung: die Unterschreitung der angepflanzten zur beantragten Fläche wurde wohl von 20% auf 30% heraufgesetzt. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine genaue Berechnung jedes Grundstückes in kleinflächigen Strukturen unbedingt erforderlich ist, insbesonders, wenn viele kleine Grundstücke zusammengelegt werden oder notwendige Wendeflächen auf eigenem Grund und Boden erfolgen.
Erhöht wurde der Zuschuss bei den Pheromonverfahren. Ab diesem Jahr gilt ein Fördersatz von € 200 / ha.
Veranstaltungen
Am 02.04. und 03.04. findet im Forum Merzhausen die VITIFIT – Konferenz mit Schwerpunktthemen zu PIWI – Reben und Pflanzenschutz in PIWI – Reben und Pflanzenschutz mit Kupfer statt. Die Teilnahme ist kostenlos, das Programm dem Info beigefügt.
Das nächste Weinbauinfo erfolgt in der ersten Aprilhälfte 2025.