Weinbauinfo Nr. 18 -2026 vom 15.10.2026
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Herbstbericht
Das Vegetationsjahr 2026 bleibt als „Ewiger Sommer“ in unserer Erinnerung. Einzureihen unter den Entwicklungen des „Klimawandels“ mit einem frühen Austrieb ab Anfang April, einer frühen Blüte in der letzten Maiwoche und einer beginnenden Ernte ab Ende August.
Heiß und Trocken sind weitere Attribute dieses Jahrgangs. Wenige größere Niederschlagsereignisse; 11. Mai, 30. Juni (teilweise mit starkem Hagel) und in der 2. Augusthälfte mit dazwischen anhaltenden, langen Trockenphasen, bestimmten die Quantität und Qualität der Ernte 2026. Am Ostkaiserstuhl führten teils hohe Niederschlagsmengen zu sehr guten Ernteergebnissen. Am Südkaiserstuhl erfolgten während der Vegetation, wo möglich, Wassergaben und am Westkaiserstuhl waren die Erträge trotz Wasserzufuhr teils nicht zufriedenstellend.
Besonders erfreulich waren die sehr gesunden und ab der 2. Septemberwoche auch physiologisch reifen Trauben. Dies führte zu einer sehr schnellen Ernte mit steigenden Mostgewichten. In vielen Betrieben war die Hauptlese am 19. September beendet.
Meiner Einschätzung nach wurde ein marktgerechter Spitzenjahrgang eingelagert, mit hohem Potential, sowohl der Weißweine aber besonders zu erwähnen im Rotweinsegment. Nun gilt es diese Weine im Keller zu pflegen und entsprechend wertig am Markt zu platzieren.
Förderungen im Weinbau
Als Anlage zu dieser Weinbauinfo sende ich Ihnen eine Übersicht zu „Fördermittel für den Weinbau in Baden-Württemberg“. Viele Rückfragen beziehen sich auf die Förderung „Rotationsbrache“ bzw. nicht zu verwechseln mit Rodungsprämie. Während sich Baden-Württemberg für die Förderung „Rotationsbrache“ entschieden hat, bietet Rheinland-Pfalz die Rodungsprämie als Förderung als Instrument zur Marktentlastung im Weinbau an. Der wesentliche Unterschied ist, dass bei Inanspruchnahme der Rodungsprämie in Rheinland-Pfalz nach der Rodung die Rebparzelle endgültig aus der Produktion genommen wurde, d.h. auch das Pflanzrecht ist weg. Damit endgültig aus der weinbaulichen Produktion herausgenommen. Hingegen besteht bei der Förderung Rotationsbrache weiterhin die Möglichkeit das Rebstück wieder anzupflanzen, da das Pflanzrecht bis zu 13 Jahren erhalten bleibt. Siehe hierzu Anlage: Grafik Pflanzrecht.
Aktuell gibt es noch keine abschließende Arbeitsanweisung der Verwaltung zur Förderung Rotationsbrache. Entsprechend sind der Weinbauberatung keine Aussagen zum Ablauf, Rodung, Förderung etc. möglich. Wir bitten um Geduld bis von Seiten des Ministeriums entsprechende „Innerdienstliche Anordnung“ bzw. eine Verwaltungsverordnung erarbeitet ist. Ich gehe davon aus, dass bei den Winzerversammlungen des Badischen Weinbauverbandes im Dezember belastbare Informationen vorliegen.
Rodung
Für die ordnungsgemäße Rodung ist es wichtig, dass die gesamte Rebanlage abgebaut und alle Teile der Drahtrahmenanlage entfernt und entsorgt werden. Besonders wichtig ist das vollständige Herausziehen der Rebstöcke inklusive Wurzelwerk um eine Driesche, Wildwuchs von wiederaustreibenden Reben und Unterlagen, aus phytosanitären Gründen zu vermeiden. Dies sind u.a. vorbeugende Maßnahme um den Populationsaufbau der „Amerikanischen Rebzikade und auch die Ausbreitung der Reblaus zu verhindern.
Bitte lesen Sie hierzu auch den Auszug aus Dem Weinbauinfo meines Kollegen Joscha Mattmüller, der für das Markgräflerland zuständig ist. Inhaltlich beschrieben ist das praktische Vorgehen um die Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade im Markgräflerland einzudämmen. Auch am Kaiserstuhl sollten diese Maßnahmen unbedingt diesen Winter umgesetzt werden um zu verhindern, dass die Amerikanische Rebzikade auch den Kaiserstuhl besiedelt!!!
Text: Joscha Mattmüller
Bitte beachten Sie dabei die Nebenbestimmungen der Allgemeinverfügungen Lörrach und Breisgau-Hochschwarzwald. Behandelte Flächen müssen zuvor dem Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auf meiner Homepage unter der Rubrik „Garloneinsatz Meldeformulare“: Weinbau Markgraeflerland - Infodienst - Landwirtschaft Breisgau-Hochschwarzwald
Ebenso müssen Anwender generell sachkundig im Pflanzenschutz sein und zuvor das einmalige Böschungspflegeseminar absolviert haben. Sollten Sie dieses Seminar noch nicht absolviert haben, schließen Sie sich gerne mit Winzerkollegen zusammen, welche das Seminar besucht haben.
Sollten die Wildreben in Böschungen und Saumstrukturen durch Mulcharbeiten im Sommer bereits gut erreichbar sein, können diese in den kommenden Tagen mit dem Mittel Garlon behandelt werden.
Der Einsatz selbst muss mit einer tragbaren Rückenspritze, welche mit Injektordüse und Spritzschirm ausgestattet ist, durchgeführt werden. Bitte denken Sie auch an Ihre persönliche Schutzausrüstung! Es dürfen lediglich die Wildreben mit dem Mittel behandelt werden. Auf eine punktuelle Behandlung ist zu achten. Dosierung: 1-3 %, je nach stärke der Wildrebe. Bitte achten Sie darauf, die Behandlung während einer windstillen Phase durchzuführen. Bei dem Mittel Garlon können sehr leicht Abdriftschäden entstehen.
Böschungen und Saumstrukturen in denen zu viele Gehölze und Bäume wachsen, müssen im
Vogelschutzzeitraum samt Wildreben abgeholzt bzw. abgemulcht werden. Im darauffolgenden Sommer (Juni/Juli) zeigt sich so, wo die Wildrebe schlussendlich aus der Böschung herauswächst und wird ein weiteres Mal abgemulcht. Die danach wieder aufgewachsenen Wildreben können ab September mit Garlon behandelt werden. Große Wurzelstöcke in der Böschung können auch herausgezogen oder alternativ mit Garlon auf den Schnittstellen eingepinselt werden.
Rodungen
Eine Rodung mittels Rodepflug ist nicht in allen Lagen möglich. Bitte achten Sie bei zukünftigen Rodungen mittels Kette, Zange, etc. auf ein sauberes Herausziehen der Wurzelstöcke.
Rebstöcke, die Bodeneben abreißen, sollten ausgegraben und herausgezogen werden. Bitte kontrollieren Sie die bereits gerodete Flächen auf wieder aufgewachsene Unterlagsreben. Diese müssen ebenfalls zwingend behandelt oder herausgezogen werden.
Rodungen von Rebanlagen sind der Verwaltung „Weinbaukartei“ mit Datum zu melden. Betriebe, die ihre Rebflächen bei einer Erzeugergemeinschaft, sprich Winzergenossenschaft oder Kellerei haben, melden dort. Selbstvermarkter melden direkt bei der Weinbaukartei im Weinbauinstitut Freiburg. Die Meldung erfolgt i.d.R. im Frühjahr, wenn von Seiten der Verwaltung „Weinbaukartei“ entsprechende Schreiben an die Betriebe gesendet werden.
Sobald wir aktuelle Informationen betreffend Förderung Rodungsprämie haben, werden wir mittel Weinbauinfo informieren.
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl