Pflanzenschutz-Hinweis Gemüsebau Südbaden 2026 (KW 37)

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Lauchminierfliege

Nach heißen Sommern dauert es manchmal bis Ende September, bis die Lauchminierfliege ihre Sommerpause beendet. Auch in diesem Jahr ist noch keine zu sehen, auch nicht auf bekannten, frühen Befallsflächen. Wo die Kulturen mit Netzen geschützt werden sollen, sollten diese aber schon mal bereitgelegt werden. 

Möhrenfliege

Auch die dritte Generation der Möhrenfliege zeigt sich noch nicht, trotz etwas Niederschlag und einigen weniger heißen Tagen in den vergangenen zwei Wochen. 

Blattläuse

Im Kohl muss auf Mehlige Kohlblattlaus geachtet werden. In manchen Beständen hat sie große Ansiedlungen gebildet und macht schon Blattschäden. Wo viele Schwebfliegenlarven in den Blattlausherden wüten und die Kultur noch lange genug steht, damit sie ihr Werk zuende bringen können, kann noch zugewartet werden. Wo es an Nützlingen und verbleibender Zeit bis zur Ernte fehlt, sollte mit Insektiziden eingegriffen werden. 

Mehlige Kohlblattlaus mit Schwebfliegenlarven
Bild oben: Bei so vielen Schwebfliegenlarven werden die Blattläuse weniger statt mehr.
Schwebfliegenlarven gibt es in transparent, braun und grün. Letztere könnte man auf den ersten Blick für Raupen des Kleinen Kohlweißlings halten. 

Bilder unten: Raupe der Baumwollkapseleule in Erbsenhülse und Falter aus einer Pheromonfalle (ganz unten)
Raupe und Falter von Helicoverpa armigera, Baumwollkapseleule

Raupen

Die Lauchmotte macht sich weiterhin rar. Nur einzelne Exemplare, die sich ab und zu in eine Pheromonfalle verirren, beweisen, dass der Schädling noch existiert. 

Nach langem vergeblichem Bemühen schaffen es die Kleinen Kohlweißlinge doch noch, Nachkommen in die Welt zu setzen. Man findet ihre Raupen jetzt regelmäßig in allen Kohlarten und in Rucola – auch im Gewächshaus. In vielen Fällen sind Behandlungen nötig. 

Auch Salat sollte jetzt regelmäßig auf Raupen kontrolliert und bei Bedarf behandelt werden. Hier sind es vor allem Raupen der Gammaeule, die Fraßlöcher und Kot hinterlassen. Diese und die sehr ähnlichen der Gamma- oder Zweipunkteule (=Tomaten-Goldeule = tomato looper = Chrysodeixis chalcites) fressen auch am Laub von Tomaten, Gurke und Paprika, manchmal auch oberflächig an Früchten. Die Schäden sind derzeit meist noch tolerierbar, trotzdem sollte in den nächsten Tagen eine Behandlung gegen Raupen durchgeführt werden. Zum einen, weil deren Gegenspieler im Lauf des Septembers weniger werden, zum anderen, weil sich in nächster Zeit Raupen der Baumwollkapseleule zur Menagerie gesellen werden. Seit etwa zwei Wochen ist die Zahl deren Falter in den Pheromonfallen an fast allen Standorten sprunghaft angestiegen. Das lässt eine intensive Eiablage erwarten. Die Raupen bohren sich gleich nach dem Schlupf in Früchte und Kolben von Zuckermais, Tomaten, Erbsen, Bohnen u. a., wo sie kaum noch zu bekämpfen sind. Deshalb sollte eine Behandlung spätestens dann stattfinden, wenn man die ersten Einbohrlöcher entdeckt. Dann werden zumindest die Nachzügler erfasst. 

Geeignet sind z. B. XenTari (nur wenige Tage Wirkungsdauer), SpinTor, Mimic, Benevia oder Pyrethroide. 

Pilze und Physiologie

Die Tage werden kürzer, kühler und, wenn die Wettervorhersage recht hat, auch feuchter. Gurken sollten einen Schutz gegen Falschen Mehltau erhalten, der in vielen Beständen seit Juli auf günstige Bedingungen wartet. In den Tomatenbeständen ist die Gefahr von Phytophthora mangels Infektionsquellen gering. Größer ist dort das Risiko von Botrytis-Infektionen. Viele durch Hitzestress geschädigten Blätter bieten dem Grauschimmel ein gutes Substrat. Das muss bei der Auswahl der Fungizide berücksichtigt werden. Außerdem sollte vor kühlen, trüben Tagen die Wassergaben stark reduziert werden, damit keine Früchte platzen. Bei kürzlich geköpften Pflanzen ist das Risiko zusätzlich erhöht.  

Zulassungen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 19. August 2026 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Previcur Energy zur Gewächshaus-Anwendung an Kopfsalat und Eissalat gegen Falschen Mehltau (Anwendungsnummer 006219-00/05-001) widerrufen. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Grund für den Widerruf ist eine Absenkung des Rückstandhöchstgehaltes (RHG) von 30 mg/kg für grüne Salate. Dieser kann nicht sicher eingehalten werden. 

Zulassungen 2026_09_07