Möhrenfliege
Die zweite Generation der Möhrenfliege hat ihren Flug begonnen. Richtig in Schwung kommt sie allerdings nicht; vermutlich bremst die Hitze ihren Tatendrang. Wo die Möhrenfliege Eier ablegt, haben diese zudem geringe Überlebenschanchen. Bei mehreren Stunden über 30 °C über einige Tage hinweg stirbt ein Großteil davon ab. Die am wenigsten schlechten Bedingungen finden sie jetzt dort, wo häufig beregnet wird und ständige Feuchtigkeit die Bodenoberfläche kühlt. Wenn es dazu noch an Standorten in der Nachbarschaft in diesem oder dem letzten Jahr Schäden an Möhren, Wurzelpetersilie oder Pastinake gab, besteht ein Schadrisiko. In solchen Situationen sollte jetzt behandelt werden. Wirksam sind z. B. Minecto One (Wurzel- und Knollengemüse), Coragen (Knollensellerie, Möhre, Pastinak, Wurzelpetersilie) oder Karate Zeon (Knollensellerie, Möhre, Pastiak, Wurzelpetersilie).
Lauchmotte
Der Flug hält an, wöchentliche Kontrollen auf Fraßschäden sind weiterhin nötig.
Baumwollkapseleule
Ungewöhnlich früh wurde in der vergangenen Woche die erste Baumwollkapseleule in einer Pheromonfalle gefangen.
Dazu passt, dass es schon Anfang Juni einen Verdachtsfall in Form durchbohrter Tomatenfrüchte gab. Insbesondere in Tomaten muss bei Pflege- und Erntearbeiten auf Befall geachtet werden. Das erste deutliche Symptom sind etwa 1 mm große Einbohrlöcher an meist unreifen Früchten, oft direkt unter dem Kelch. Treten diese in größerer Zahl auf, sollte behandelt werden.

Bild: Etwa 2 cm lange Raupe der Baumwollkapseleule hat sich aus einer Tomate gebohrt. Das Bohrmehl fällt eher ins Auge als das vom
Kelch verdeckte Loch. Bei den noch kleineren Einbohrlöchern trifft das noch mehr zu.
Neben Tomaten werden auch andere Fruchtgemüse wie Erbse, Bohne, Okra und Zuckermais befallen.
Wirksam gegen Eulenraupen sind z. B. Benevia (Aubergine, Tomate), Verimark, SpinTor, Mimic (Aubergine, Tomate, Paprika), und das
nützlingsschonende XenTari (Aubergine, Tomate).
Auch die Raupen anderer Eulenarten findet man jetzt an Gurke, Tomate oder anderem Fruchtgemüse im Gewächshaus. Diese fressen aber vorwiegend an den Blättern. Etwas Befall kann dort toleriert werden und wird oft von Gegenspielern reguliert, ehe echte Schäden entstehen.
Biozid-Sachkunde für Schadnagerbekämpfung
Nach Biozidrecht ist seit 2025 für die Verwendung von Ratten-Giftköden mit antikoagulanten Wirkstoffen (also praktisch allen) die Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung erforderlich. Für Landwirte war die Frist für den Nachweis einer entsprechenden Sachkunde auf den 28. Juli 2027 verlängert worden. Voraussichtlich wird diese Frist auf den 28. Juli 2030 verschoben werden.
Zulassungen
Ortiva hat in 2024 eine neue Zulassung bekommen. Die Aufbrauchfrist für „altes“ Ortiva mit der Zul.-Nr. 024560-00 endet am 30.06.2026. Danach darf nur noch Ortiva mit der neuen Zulassung (Nr. 034560-00; Zulassungsende 31.05.2028) eingesetzt werden. In dieser neuen Zulassung fehlen gegenüber der alten Zulassung die Anwendungen in Aubergine (Gewächshaus), Bete, Stangenbohne, Kürbis, Patisson, Lauch, Pastinak, Wurzelpetersilie (Freiland). In den genannten Kulturen darf ab dem 01.07.2026 Ortiva nicht mehr angewendet werden.
Die Zulassung von Lontrel 720 SG mit Zul.-Nr. 006851-00 endet am 31.12.2026 (Aufbrauchfrist 30.06.2028). Parallel dazu gibt es seit 07.05.2026 Lontrel 720 SG mit der Zul.-Nr. 036851-00. Viele Indikationen fehlen in der neuen Zulassung noch. Neu ist aber die Indikation in Rote Bete gegen Acker-Kratzdistel mit 2 x 83 g/ha im Abstand von 10 Tagen von 2-Blatt bis Reihenschluss (BBCH 12 bis BBCH 39), Wartezeit=F