Weinbauinfo Tuniberg Nr. 10

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Allgemeiner Entwicklungsstand

Wir sind ein Wechselland. Nach runden 10 Tagen Mittelmeerflair herrschen wieder normale frischere deutsche Verhältnisse. Dabei wird es aber nicht kühl, die Temperaturen der kommenden Tage bleiben in den Zwanzigern, nachts werden 10° C nicht unterschritten. Es bleibt in den kommenden Tagen wechselhaft, Sonne und Wolken im Wechsel, leichtere Regen oder Schauer sind immer möglich. Die Niederschläge seit dem Wochenende waren nicht überreichlich, meist werden 20 mm in der Summe nicht erreicht, nur ganz lokal brachte der Kern einer Gewitterzelle etwas mehr Wasser. Fazit: Erfrischung ja, Nachhaltigkeit nein. Für die laufenden Heftarbeiten nach dem exorbitanten Wachstum ist die Abkühlung sehr willkommen, schont es doch den Menschen und die Leistung ist besser. Im westlichen Beratungsgebiet ist die Blüte so gut wie abgeschlossen, nur wenige Nachzügler sind noch zu finden. Die Blüte liegt im Zeitrahmen der gleichbar der ebenfalls sehr frühen Jahre 2018, 2020 und 2022, der Verlauf kurz und kompakt und 17 Tage vor dem langjährigen Mittel. Der Bodenseeraum erlebte in den letzten Tagen in seinen guten Lagen die früheste Blüte unserer neueren Aufzeichnungen: Monatsbeginn Juni! Diese folgte in einem engen Abstand von nur 3 – 4 Tagen auf die Blüte im westlichen Beratungsgebiet. Mittlere und spätere Lagen befinden sich im Stadium Blühbeginn bis Vollblüte. Durch die nun moderateren Temperaturen wird die Streuung in der Blüte etwas grösser wie im westlichen Beratungsgebiet. Insgesamt stehen die Bestände sehr gesund und erfreulich.

 

Zu den tierischen Schädlingen

Generell sind die Kontrollfallen für den Traubenwicklerflug im gewohnten Rhythmus Montags – Mittwochs – Freitags zu überwachen. Die Lage in den Pheromongebieten ist ruhig. Gegen Wildverbiss in Junganlagen hilft der Zusatz von Trico oder aus bekanntem Wissen ein halber Liter Buttermilch pro Rückenspritze, aber auch die bewährten Hasenschutznetze. 

 

Zu den Pilzkrankheiten

Das Jahr verläuft bisher im Pflanzenschutz wirklich zu Gunsten der Winzerschaft. Im Beratungsgebiet gibt es bisher keine Meldung eines Ölflecken der Peronospora aus Produktionslanlagen, aus Südbaden nur vereinzelte. Lassen Sie sich nicht verwirren von der Anzeige von Sekundärinfektionen in VitiMeteo: ohne Ölflecken gibt es keine! Damit liegt weiterhin der Schwerpunkt des Pflanzenschutzes bei Oidium. Die gezielte Behandlung des Stadiums „Abgehende Blüte“ als Block von 2 – 3 Behandlungen, bei schneller Entwicklung notwendigerweise auch in kürzeren Abständen von max. acht Tagen, sichern gesundes Lesegut. Die zweite Behandlung zur Abdeckung der Abgehenden Blüte wird im westlichen Beratungsgebiet durch die schnelle Blüteentwicklung nun nach dem Feiertag um das Wochenende notwendig. Für die anstehende Behandlung kommen zum Einsatz: gegen Oidium ein potentes Mittel wie Sercadis mit 0,15 l / ha, einmalig das Mittel Luna Max mit 0,82 l / ha oder Talendo mit 0,25 l / ha Mittelaufwand. Es gelten folgende möglichen Reihenfolgen: Talendo – SDHI (Sercadis, Luna Max) – Talendo oder SDHI – Talendo – SDHI. Achten Sie bei nachfolgenden Behandlungen unbedingt auf einen Wirkstoffwechsel, um diese sehr guten Produkte in ihrer Wirkung zu erhalten. Gegen Peronospora ein Kontaktmittel wie Folpan WDG mit 1,0 kg / ha oder Folpan SC mit 1,5 l / ha, Delan WG mit Aufbrauchsfrist mit 0,5 kg / ha, Delan SC nach Laubwandmodell mit 0,48 l / ha. Bitte beachten Sie bei letzterem ab nun die Begrenzung auf vier Einsätze pro Jahr. Durch die kurzen Abstände, die sehr geringen angesagten Niederschläge und keinerlei Ölflecken der Peronospora ist der Einsatz von Phosphonaten wie z.B. Veriphos der Foshield mit reduzierter Menge von 1,5 l / ha nicht zwingend notwendig, haben aber immer den Vorteil höherer Sicherheit im Zuwachs. Vergleichbar hierfür ist der Einsatz von z.B. einmalig Profiler mit 1,88 l / ha – bitte beachten Sie die Mischreihenfolge - oder Delan Pro mit 3,0 l / ha Mittelaufwand möglich. Das Einsatzfenster der Phosphonate schliesst sich rasch, in sehr hoch gewachsenen Anlagen wird bald gegipfelt. Zum jetzigen Entwicklungsstand sollten alle PIWI – Sorten auch zur Stabilisierung der Resistenzeigenschaften mitbehandelt werden. Bei Tafeltrauben ist auf den Einsatz entsprechend zugelassener Mittel zu achten.

Für den Bodenseeraum gilt für die nun nach dem Feiertag anstehende erste „Abgehende Blüte“ – Behandlung die gleichlautende Empfehlung.  

Junganlagen sollten ab dem 3-Blatt-Stadium beim Pflanzenschutz ebenfalls mitbehandelt werden. Achtung beim Einsatz von Phosphonaten: Junganlagen reagieren sehr empfindlich. Es wird empfohlen, die angegebenen Aufwandmengen zu halbieren.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Anwendungsvorschriften in den Gebrauchsanleitungen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Nutzen Sie möglichst Abdrift mindernde Applikationstechnik und achten Sie auf eine zielgenaue Einstellung der Geräte.

 

Weinbauliche Hinweise 

Die Jungfeldpflege ist ein wesentlicher Teil eines späteren homogenen Rebbestandes, hier ist vor allem das konsequente Hochbinden der windbruchgefährdeten Triebe zu nennen. Zudem haben Junge Reben im hohen Gras erhebliche Startschwierigkeiten und sollten von dieser Konkurrenz befreit werden. Nicht überall vergeht der gelbliche Schimmer, es deutet auch auf leichten Stickstoffmangel hin. Bei Parzellen, welche dies aufweisen, ist die Zugabe eines Blattdüngers wie Harnstoff (0,5 kg / 100 l Spritzbrühe) oder Aminosol (2 l / ha) nun und in den folgenden Behandlungen empfehlenswert. Die Hinweise aus den Sonderinfo zum Einsatz der Bioregulatoren in kompakten Sorten und Klonen gilt nur noch im Bodenseeraum. Wie im westlichen Beratungsgebiet gibt es Anlagen, in welchen der Einsatz „über den Kopf“ weggeblüht ist. Einsatzpunkt ist die Traubenzone, eine flächige Behandlung möglicherweise auch zusammen mit der regulären Pflanzenschutzmassnahme ist nicht ausreichend wirksam. 

Rasch näher sich der Einsatzzeitpunkt der „Moderaten Entblätterung“ mit den Ausblasgeräten. Kein mechanisches Verfahren bringt so saubere Trauben und damit einen so positiven Einfluss auf die Traubengesundheit. Dafür sollten die verbliebenen Staubbeutel und Blütenkäppchen aus der Blüte leicht gereift sein, was sich in einer gelblichen bis leicht bräunlichen Farbe zeigt und die Anlagen trocken sein. Die Blütenreste sind dann besser zu entfernen. Empfohlen werden die bewährten Druckbereiche von 0,4 (heutzutage gut machbar mit den VitiPuls Combi – Geräten) bis max. 0,6 bar. Oberhalb davon nehmen die Traubenschäden zu und mit zunehmenden Druck steigt als Auswirkung eine später sichtbare frühere Alterung der Laubwand. Alle anderen Verfahren der Entblätterung können nach der Blüte ebenfalls aufgenommen werden.  Aus Erfahrung aus den Vorjahren zeigt eine frühe Entblätterung zusätzlich einen wesentlich besseren Schutz gegen möglichen späteren Sonnenbrand. Lassen Sie aber Umsicht walten! Zu stark entblätterte Anlagen sind immer wieder zu finden. Was dem Menschen die Lunge, ist der Pflanze das Laub. Sollten wir noch einen intensiven späteren Sommer erhalten, ist dies ebenso sehr negativ für die Erhaltung der Aromen und der Säurestruktur. 

Es häufen sich die Meldungen von nicht absterbendem Weidelgras in den Reben. Beim Einsatz von Glyphosat kann 1 l / ha Fusilade zugesetzt werden, um eine Wirkung zu erzielen. Die Gräser bleiben im weiteren Verlauf stehen. Das typische Absterben und Umfallen bleiben jedoch aus. Durch die Zunahme solcher Gräser müssen zukünftige Behandlungsstrategien überdacht werden. 

 

Sonstige Hinweise 

Förderungen

Noch im April bestand, ausgelöst durch die Fragen zur Ökoregelung 1a, rechtliche Unsicherheit, wie mit Rebflächen umzugehen ist, welche im Jahr 2026 zur Rodung anstehen. Zunächst wurde die Meinung vertreten, dass gem. § 17 GAPKondV, Abs. 4, dem Roden der Flächen nach dem 01.04. der sog. Feldvogelschutzzeitraum entgegenstehen würde. Zwischenzeitlich wurde MLR-intern geklärt, dass eine bestockte Rebfläche bis zum Zeitpunkt der Rodung (noch) als Dauerkulturfläche gilt und es folglich für die Rodung nach dem 01.04. keiner Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 3 GAPKondG bedarf! Die zur Rodung anstehenden Flächen sollten im Gemeinsamen Antrag 2026 mit dem NC 593, „Dauerkultur aus der Erzeugung genommen“, geführt werden. Der Flächenstatus verbleibt Dauerkultur und würde ggf. im Folgejahr zu NC 844, unbestockte Rebfläche, wechseln. Der förderrechtliche Status der betreffenden Fläche wäre fortan nicht mehr Dauerkultur, sondern Ackerland und der eingangs erwähnte Feldvogelschutzzeitraum wiederum wäre ab dem Antragsjahr 2027 zu beachten. Generell ist der Feldvogelschutzzeitraum sowohl auf Acker- als auch auf Dauergrünlandflächen zu berücksichtigen, nicht aber auf Flächen, die den förderrechtlichen Status Dauerkultur tragen. In der Praxis heisst dies, dass Reben, z.B. wo nur noch die Stöcke stehen, auch im Sommer gerodet werden können. 

 

Sofern nicht anderst erforderlich, erfolgt das nächste Weinbauinfo am 11. Juni 2026.